Kohle siegt über Klage: Polnischer Tagebau Turów darf bis 2044 weitergraben

Wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt rattert es weiter: Im polnischen Tagebau Turów, einem der größten Braunkohlereviere Mitteleuropas, darf der Bagger noch bis 2044 rollen.

Das Oberste Verwaltungsgericht in Polen hat die entsprechende Umweltgenehmigung für den Betreiber, dem mehrheitlich in Staatsbesitz befindliche Energiekonzern PGE, rechtskräftig bestätigt. Beschwerden von Umweltorganisationen aus Polen, Tschechien und Deutschland wies das Gericht endgültig ab. Damit endet ein Rechtsstreit, der seit 2020 die Gerichte beschäftigt hatte.

Der Tagebau Turów liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bogatynia, eingebettet im Zittauer Becken, wo Polen, Deutschland und Tschechien aufeinandertreffen. Auf rund 28 Quadratkilometern wird dort täglich Braunkohle gefördert – täglich rund 32.000 Tonnen, die über Förderbänder direkt in das benachbarte Kraftwerk Turów geleitet werden. Dieses gilt als größter Treibhausgasproduzent Polens und einer der größten Europas. Seit 1947 wurden in Turów insgesamt mehr als 840 Millionen Tonnen Braunkohle abgebaut.

Der Streit um den Tagebau hatte in den vergangenen Jahren internationale Dimensionen angenommen. Tschechien klagte 2021 vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es eine großflächige Grundwasserabsenkung befürchtete, die bis zu 10.000 Einwohnern die Trinkwasserversorgung gefährden könnte. Der EuGH ordnete einen vorläufigen Förderstopp an – den Polen ignorierte. Die Folge: ein Zwangsgeld von 500.000 Euro pro Tag. 2022 einigte man sich schließlich auf einen bilateralen Vergleich; Tschechien zog die Klage zurück, Polen sagte Schutzmaßnahmen zu und zahlte Entschädigungen.

Auch die sächsische Grenzstadt Zittau hatte sich gegen eine weitere Genehmigung gewehrt. Anwohner berichten seit Jahren von Rissen in Hauswänden und Fundamentschäden. Naturschützer sehen einen Zusammenhang mit dem sinkenden Grundwasserspiegel und Bodensetzungen, die durch den Tagebau verursacht werden und bis in die historische Altstadt hineinwirken sollen. Rechtlich blieb Zittau damit außen vor – das bilaterale Abkommen zwischen Polen und Tschechien schloss die deutsche Seite nicht ein.

Mit dem Urteil des polnischen Verwaltungsgerichts ist die Rechtslage nun klar: Der Tagebau Turów läuft weiter. Für Umweltschützer und Anrainer in der Grenzregion beginnt damit eine neue Runde eines alten Konflikts.

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