Die kleine traditionelle Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist nun also offiziell Immaterielles Kulturerbe. Für Kulturministerin Bettina Martin (SPD) ist diese Aufnahme ins Bundesweite Verzeichnis ein wahrhaft großer Moment „der Wertschätzung und Würdigung“ für Heimat und Handwerk.
Doch schaut man von den feierlichen Sälen in Schwerin hinaus auf die See, verblasst der Glanz der Urkunde der Deutschen UNESCO-Kommission schnell. Wer die Romantik beiseite fegt und die Kutterkanten betritt, sieht keine malerische Postkarte, sondern das nackte Überleben. Die Statistik zeigt seit Jahren und Jahrzehnten nur in eine Richtung.
Während Anfang der 1990er an die 950 Fischereibetriebe die Häfen des Landes prägten, sichert heute nur noch ein Bruchteil davon ihre Existenz auf dem Wasser. Im Jahr 2026 zeigt der Balken für Haupterwerbsfischer auf die Zahl 144, für die Fischer im Nebenerwerb auf 123. Auch ein anderer Wert belegt die Dramatik überdeutlich, und das betrifft die Landungsmenge, die in Mecklenburg-Vorpommern von über 15.000 Tonnen Fisch im Jahr 2017 auf überschaubare 2.400 Tonnen in 2024 abrutschte.
Die nackte Realität im Fischnetz - Ende der Dauerhilfen
Und weil das noch nicht reichte, haben Abwrackprämien der EU über Jahrzehnte flotte Kutter in Treibholz verwandelt. Obendrauf kamen zwei massive Quotenreduzierungen beim Fischfang zwischen 2006 und 2012 sowie von 2018 bis 2024, die den Berufsstand des Küstenfischers dann fast vollständig versenkten. Wenn bei Hering und Dorsch die Fangquoten um sagenhafte 97 Prozent einbrechen, bleibt kein Raum mehr für verklärte Tradition. Von den einst stolzen Fangflotten der Schleppnetzfischerei sind im Nordosten gerade einmal drei größere Kutter übrig.
Die Debatte bekommt durch neueste Nachrichten aus dem Schweriner Landwirtschaftsministerium weitere, nüchterne Schärfe. Denn das System der staatlichen Dauerbeatmung steht vor dem Aus. Ende 2026 ist endgültig Schluss mit den EU-finanzierten Stilllegungsprämien. Allein seit 2017 flossen in Mecklenburg-Vorpommern rund 20,7 Millionen Euro an Prämien für die zeitweilige Stilllegung, um das Siechtum abzufedern (davon über 13,8 Millionen Euro für die Heringsfischerei). Für 2026 stehen gut 2 Millionen Euro bereit und für 2027 schließlich nichts mehr.
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Agrarminister Till Backhaus (SPD) bringt die bitteren Realitäten inzwischen ohne Beschönigung auf den Punkt, verkündete am Freitag in einer Pressemitteilung, dass die zeitweilige Stilllegung nie als Dauerlösung gedacht war. Sie sollte Zeit verschaffen, bis sich die Bestände erholen. Leider habe sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Niemand könne zusätzliche Fangmöglichkeiten herbeizaubern.
Strukturwandel statt künstlicher Beatmung
Wissenschaftliche Hiobsbotschaften unterstreichen die Ausweglosigkeit zusätzlich. Nach Einschätzung des Thünen-Instituts ist eine Erholung des westlichen Dorschbestandes selbst in den kommenden Jahrzehnten unwahrscheinlich. Auch beim Hering rechnet vorerst niemand mehr mit einer Rückkehr zur regulären Fischerei. Die Hoffnung, dass ab 2027 wieder nennenswert gefischt werden kann, entpuppt sich zusehends als Wunschdenken.
Nicht die Fischbestände seien vom Aussterben bedroht, sagt der Minister, sondern die wirtschaftliche Existenz der Betriebe. Wer an der Küste bleibt, muss umdenken. Direktvermarktung, Tourismus oder die Mitarbeit in Umweltmonitoring und Forschung heißen die neuen Schlagworte. Für diejenigen, die das nicht mehr leisten können oder wollen, planen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein eine erneute Abwrackmaßnahme für 2027/2028 – gefördert mit frischem Geld vom Bund, um älteren Fischern den geordneten Ausstieg zu ermöglichen.
Ein Etikett für das Museum der Zukunft?
Dass die Deutsche UNESCO-Kommission die Küstenfischerei nun zusammen mit der Bolzplatzkultur, dem Herrenschneiderhandwerk oder der Martinstradition in das Bundesweite Verzeichnis aufnahm, hat zweifellos Symbolkraft. Das Land will gar ein eigenes Verzeichnis aufbauen, um Brauchtum wie das Tonnenabschlagen oder Fischerteppiche noch sichtbarer zu machen.
Aber ein Kulturerbe zeichnet sich im Kern dadurch aus, dass es lebendig ist. Ein Berufsstand, dessen Hauptaktivität in Abwrackprämien, staatlich begleiteter Umschulung und folkloristischer Schauverarbeitung besteht, droht von einer lebendigen Tradition zu einem museumspädagogischen Artefakt zu verkommen. Der Kutter wird zur Kulisse für den Sommerurlauber, der sein Fischbrötchen kauft – gefangen irgendwo, nur nicht mehr in der heimischen Ostsee.
An den Kaikanten von Freest, Sassnitz oder Warnemünde entscheidet sich letztlich, ob die Auszeichnung als Immaterielles Kulturerbe etwas Bewahrendes für die Zukunft ist oder nur eine feierliche Grabbeigabe für die traditionelle Küstenfischerei, die über Generationen hinweg das Bild Mecklenburg-Vorpommerns prägte.
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