Papst wird operiert: Was heißt das jetzt für den heiligen Stuhl?

Lungenknoten beim Papst: Was passiert mit seinem Amt, wenn das Kirchenoberhaupt operiert wird?

Stand: 13.10.2026, 17:17 Uhr

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Der Papst muss sich einer Operation unterziehen. Gibt es solange einen Stellvertreter, der sein Amt währenddessen übernimmt? Das sagt das Krichenrecht.

Rom – Papst Leo ließ sich heute in die Gemelli-Klinik einliefern, um sich einer Operation zu unterziehen. Wie der Pontifex beim Angelus-Gebet vergangenen Sonntag (11. Oktober) verkündete, wurde bei einer Untersuchung ein Knoten in seiner Lunge gefunden – dieser wird nun behandelt. Nach der OP ist ein einwöchiger Klinikaufenthalt des Papstes geplant. Doch was ist in dieser Zeit mit dem heiligen Stuhl? Geht die Amtswürde des Oberhaupts der katholischen Kirche für die Zeit an jemand anderen über?

Papst Leo XIV. verlässt den Vatikan und begibt sich in die Poliklinik „Agostino Gemelli“ in Rom, wo er einer Operation zur Entfernung eines Lungenknotens unterzogen wird.

Papst Leo XIV. liegt in der Gemelli-Klinik: Ein Lungenknoten zwingt ihn zur OP. © dpa/AP | Andrew Medichini

Die kurze Antwort lautet: nein. Anders als bei Staatsoberhäuptern sieht das Kirchenrecht keinen Stellvertreter für den Papst vor, der die Amtswürde und Befugnisse übernimmt, wenn das Kirchenoberhaupt selbst diese nicht ausführen kann. Das wurde auch bei Leos Vorgänger noch einmal klargestellt, wie das Portal Die Presse berichtet.

Papst behält sein Amt mit all seinen Befugnissen auch unter Narkose

Als sich Papst Franziskus 2023 einer Darmoperation unterziehen musste, stellte das vatikanische Presseamt klar, dass es trotzdem keine befristete Machtübergabe gegeben habe. Das heißt: Wenn der Papst unter Vollnarkose ist, behält er dennoch alle seine Amtsbefugnisse und -würden.

Bei einem medizinischen Eingriff unter Narkose ist das grundsätzlich kein großes Problem. Was aber, wenn der Papst in ein Koma fallen würde? Diese Frage ist knifflig. Laut Die Presse hat das Kirchenrecht zwar eine Klausel für den Amtsverzicht, diese verlangt jedoch, „dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird“. Sprich, der Papst muss diese Entscheidung selbstständig treffen und verkünden können.

Bei einem Koma ist das natürlich nicht der Fall. Wie das Fachportal katholisch.de berichtet, trafen frühere Päpste deshalb gezielte Vorsorgemaßnahmen: Sie hinterlegten eine „bedingte Rücktrittserklärung“. Diese regelt, dass der Heilige Stuhl auch dann als unbesetzt gilt, wenn der Papst krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen sein Amt nicht mehr auf Dauer ausführen kann. Ob Papst Leo eine solche Verfügung hat, ist laut Die Presse nicht bekannt.