Pressefreiheit
"Ukrajinska Prawda" fordert Antworten zu Festnahmen in Wien
Die Causa ist für das Onlinemedium nicht beendet, Investigativjournalist Tkatsch über Darstellung "schockiert". Die Verhaftungsanordnung bezog sich zunächst nur auf Kameramann
Wien/Kiew (Kyjiw) - Die Chefredakteurin der "Ukrajinska Prawda", Sevhil Mussaejewa, hat mit "großer Empörung" auf eine Aussendung der Staatsanwaltschaft Wien reagiert, die darin ihre Sicht auf die vergangene Woche erfolgte, vorübergehende Festnahme von zwei Journalisten ihres Mediums in Wien erläutert hat. Anstelle von Antworten auf konkrete Fragen habe es den Versuch gegeben, die Handlungen österreichischer Strafverfolger zu rechtfertigen, schrieb sie in der Nacht auf Dienstag.
"Die in Bezug auf unsere Kollegen erfolgten Maßnahmen waren unbegründet und nicht angemessen", erklärte die Chefredakteurin eines der führenden ukrainischen Onlinemedien. Sie verwies dabei auf die Anwendung physischer Gewalt gegen den Investigativjournalisten Mychajlo Tkasch und den im Zuge der Amtshandlung verletzten Kameramann Jaroslaw Bondarenko. Zudem sei Eigentum der beiden Journalisten beschädigt worden und teilweise auch verloren gegangen. Diese Umstände müssten dokumentiert und rechtlich beurteilt werden. Die Redaktion selbst sehe Grundlagen für die Behauptung, dass die österreichischen Strafverfolger ihre Vollmachten überschritten und die Rechte der Journalisten verletzt hätten.
Öffentliches Interesse
Besonders empörend in Bezug auf Österreich sei zudem, dass anstelle von Amtshilfe für ukrainische Antikorruptionsbehörden beim Aufspüren von Personen, die sich womöglich vor Ermittlungsbehörden verstecken, österreichische Strafverfolger Gewalt gegen Journalisten anwenden, die im öffentlichen Interesse tätig seien. "Nach Informationen unserer Redaktion befindet sich der geflohene Ex-Generalstaatsanwalt Ruslan Krawtschenko in Wien. Die Umstände seines dortigen Aufenthalts sorgen für öffentliches Interesse und fordern journalistische Aufmerksamkeit", schrieb die Chefredakteurin. Das österreichische Rechtssystem dürfte kein Werkzeug zur Verteidigung gegen diese Aufmerksamkeit werden.
Mit Verweis auf in der Aussendung der Staatsanwaltschaft erwähnte Zeugen, stelle sich zudem die Frage, ob österreichische Strafverfolger nicht verwendet worden seien, um journalistische Arbeit zu behindern. Mussaejewa kündigte an, dass die Freilassung von Tkatsch und Bondarenko die Cause nicht beendet habe und man sich bis zur Aufklärung aller Umstände sowie zu einer rechtlichen Bewertung der Handlung von allen Involvierten mit ihr beschäftigen werde.
Tkatsch: Fragen zu Zeugenaussagen
Mychajlo Tkatsch zeigte sich gegenüber der APA am Dienstag "schockiert" über die Details der Darstellung der Staatsanwaltschaft Wien. "Sie haben diese Maßnahmen in Bezug auf uns nur auf Grundlage von Aussagen von Personen gesetzt, die unsere Arbeit als Journalisten behindern wollten. Und diese Leute könnten einen Bezug zum Umfeld von Krawtschenko hier in Wien haben", erklärte er.
Auch Presseclub Concordia sieht einen bedenklichen Fall "der Behinderung journalistischer Arbeit durch massive polizeiliche Maßnahmen" und forderte am Dienstag "lückenlose Aufklärung": "Der Grund für die Festnahme und vor allem die Umstände und Intensität der Festnahme werfen Fragen auf, die bis heute von den Verantwortlichen nicht überzeugend beantwortet sind", hieß es in einer Aussendung.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Montagabend in einer Aussendung erklärt, dass im Zuge eines Verfahrens gegen zwei spionageverdächtige und sich seit vergangener Woche in Untersuchungshaft befindliche Ukrainer zunächst der Verdacht gegen eine dritte Person erhärtet hatte. Letzteres habe sich insbesondere auf vorhandene Zeugenaussagen gegründet, wonach drei Männer beim Observieren eines Objektes wahrgenommen werden konnten. Die Staatsanwaltschaft Wien habe nach gerichtlicher Genehmigung auch die Festnahme der dritten Person angeordnet.
Karner verteidigte Vorgehen
Bei der Festnahme habe sich eine weitere Person im Fahrzeug befunden, deren Identität den Ermittlungsbehörden zu diesem Zeitpunkt unbekannt war, hieß es in der Aussendung. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, bekräftigte am Montagabend gegenüber der APA, dass die Art der Durchführung der Festnahmen eine Entscheidung der Polizei gewesen sei. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) selbst hatte sich zuvor überzeugt gezeigt, dass die Polizei im konkreten Fall nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit eingeschritten sei.
Anordnung zunächst nur gegen Bondarenko
Laut dem Investigativjournalisten Tkatsch habe sich die Festnahmeanordnung auf den Kameramann Bondarenko bezogen und er sei der vermeintlich Unbekannte gewesen. Wie es dazu kommen konnte, sei unklar: Denn der Kameramann sei in Österreich nirgends ohne ihn gewesen und es auch nicht schwer gewesen herauszufinden, mit wem er sich gemeinsam täglich 12 bis 14 Stunden lang im Auto befinde. In den Ermittlungsakten gebe es auch ein gemeinsames mit Bondarenko im Auto. Im Widerspruch zur Erklärung der Staatsanwaltschaft stehe zudem, dass der vernehmende Ermittler ihm klar gesagt habe, zu wissen, wen er vor sich habe. (APA, 13.10.2026)
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