Stand: 23.09.2026, 07:01 Uhr
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Poltern unterm Dach und Kotspuren können auf einen Marder hindeuten. Doch einfache Hausmittel helfen meist nur kurz. Entscheidend ist oft, was nach dem Verschwinden folgt.
Hamm – Es poltert nachts über der Zimmerdecke, auf dem Dachboden liegen Kotspuren oder die Dämmung ist zerfressen: Viele Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen kennen dieses Szenario. Mit dem Ende der Schonzeit am 15. Oktober rückt das Thema wieder in den Fokus – doch was viele nicht wissen: Auch danach dürfen Betroffene nicht einfach selbst zur Falle greifen.
Steinmarder sind nachtaktiv und bleiben oft lange unbemerkt. Sie sind ausgezeichnete Kletterer und brauchen nur wenig Platz, um ins Haus zu gelangen – schon kleine Schwachstellen an Dachziegeln oder Verkleidungen reichen als Einstieg. Vier Anzeichen für einen Marder im Haus – diese Spuren können auf einen ungebetenen Mitbewohner hindeuten:
- Nächtliche Geräusche: Krabbeln, Scharren, Poltern oder Scheppern auf dem Dachboden oder in Zwischendecken
- Kotspuren: Marderkot enthält häufig erkennbare Nahrungsreste und verursacht unangenehme Gerüche.
- Nahrungs- und Beutereste: Zurückgelassene Reste auf dem Dachboden
- Schäden am Gebäude: Beschädigte Dämmung, Kabel oder Kratzspuren
Steinmarder unterliegen bundesweit dem Jagdrecht
„Wer einen Marder auf dem Dachboden vermutet, sollte nicht vorschnell handeln. Entscheidend ist zunächst, sicher festzustellen, ob tatsächlich ein Marder im Gebäude lebt und welche Maßnahmen in der konkreten Situation zulässig und sinnvoll sind“, sagt Sophie Scharrer, Schädlingsexpertin bei SchädlingsHero.
Der Grund: Steinmarder unterliegen bundesweit dem Jagdrecht. „Das bedeutet, dass zum Fang und zur Tötung nur Jäger und geprüfte Schädlingsbekämpfer berechtigt sind, da diese die nötige Sachkunde vorweisen. In den meisten Bundesländern beginnt die Jagdzeit auf den Steinmarder Mitte Oktober und endet Ende Februar. In allen Bundesländern gilt zudem der Elterntierschutz“, erklärt Dr. Astrid Sutor vom Deutschen Jagdverband (DJV). In NRW endet die Schonzeit am 15. Oktober, ab dem 16. Oktober beginnt die Jagdzeit. Der Elterntierschutz hingegen gilt ganzjährig: Er soll verhindern, dass Muttertiere getötet werden, die ihre im März und April geborenen Jungen aufziehen.
Essig, Lavendel, Chili, Hundehaare, Licht oder ein laufendes Radio – im Internet kursieren zahlreiche Tipps gegen Marder. Sie können die Tiere kurzfristig stören, lösen das Problem aber selten dauerhaft. Marder gewöhnen sich an wiederkehrende Reize und kehren zurück, sobald Gerüche verflogen oder Geräusche verschwunden sind.
Warum Hausmittel meist nicht gegen Marder helfen
Stattdessen kommt häufig eine fachlich begleitete Vergrämung infrage, bei der das Tier seinen Rückzugsort freiwillig verlässt. Welche Methode zulässig ist, hängt von Situation, Jahreszeit und geltendem Recht ab – auch während der Schonzeit sind unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen möglich, erfordern aber besondere Vorsicht, wenn sich Jungtiere im Gebäude befinden.
Ist der Marder ausgezogen, ist die Arbeit noch nicht erledigt. „Das Ziel sollte nicht sein, einen Marder nur kurzfristig loszuwerden. Entscheidend ist, anschließend seine Zugänge zu finden und dauerhaft zu sichern. Sonst kann aus einem einmaligen Problem schnell ein wiederkehrendes werden“, so Scharrer.
Marderschäden am Auto
Jedes Jahr beschädigen Marder in Deutschland rund 235.000 Fahrzeuge – vor allem durch Bisse in Zündkabel, Kühlwasser- und Unterdruckschläuche sowie Dämmmatten im Motorraum. Die Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert den jährlichen Gesamtschaden auf rund 130 Millionen Euro, ein einzelner Reparaturfall kostet im Schnitt 620 Euro.
Besonders riskant sind in diesen Fällen allerdings die Monate April und Mai: In der Paarungszeit reagieren Steinmarder-Männchen aggressiv und territorial, wenn sie im Motorraum den Duft eines Artgenossen wittern – etwa nach einem Standortwechsel des Autos.
Bevor Einstiegspunkte an Dach und Fassade verschlossen werden, muss zweifelsfrei feststehen, dass sich kein Tier mehr im Gebäude befindet. Zusätzlich sollten Kot, Nahrungsreste und Revierspuren beseitigt werden – sonst zieht möglicherweise das nächste Tier ein.
Checkliste: Was Sie bei Marderverdacht tun sollten
- Auf typische Spuren achten: Geräusche, Kot, Nahrungsreste und Schäden können auf einen Marder hindeuten.
- Nicht selbst zur Falle greifen: Auch nach Ende der Schonzeit gelten jagdrechtliche Vorgaben.
- Vergrämung fachlich prüfen lassen: Besonders bei Jungtieren im Gebäude ist Fachwissen gefragt.
- Zugänge nicht vorschnell verschließen: Erst sicherstellen, dass kein Tier mehr im Haus ist.
- Hausmittel nicht überschätzen: Sie stören kurzfristig, verhindern die Rückkehr aber nicht zuverlässig.
- Einstiegspunkte dauerhaft sichern: Nach dem Auszug Zugänge an Dach und Fassade fachgerecht verschließen.
An wen können sich Betroffene wenden?
In NRW ist bei Problemen mit Steinmardern im Siedlungsraum die untere Jagdbehörde beim jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt zuständig. Dort sind in der Regel auch die vor Ort tätigen Stadtjäger oder geprüften Schädlingsbekämpfer bekannt.