Finanzpolitik
Bundeskabinett einigt sich offenbar auf Einkommensteuerreform - Beschluss für morgen erwartet
Das Bundeskabinett hat sich offenbar auf eine Einkommenssteuerreform geeinigt.
01.09.2026

Die Ministerrunde will den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums, der auch dem Deutschlandfunk vorliegt, morgen beschließen. Das Entlastungsvolumen beträgt etwa zehn Milliarden Euro. Es soll in zwei Stufen im nächsten und übernächsten Jahr erreicht werden. Profitieren würden vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern. Für eine Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen ist die Rede von gut 600 Euro Entlastung. Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die sogenannte Reichensteuer erhöht werden.
Das Bundesfinanzministerium hatte Vorschläge für weitergehende Entlastung vorgelegt. Darauf habe sich die Koalition aber nicht einigen können, hieß es. Unter anderem wären dazu weitere Schritte der Konsolidierung, des Abbaus von Steuersubventionen und der zusätzlichen Steuerverantwortung von Vermögenden nötig gewesen.
Mittlere Einkommen profitieren am meisten
Konkret vorgesehen ist, den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro zum Jahresbeginn 2027 auf 12.564 Euro und 2028 dann auf 12.900 Euro zu erhöhen. Die Kurve der Steuerprogression soll bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Davon profitieren auch Steuerpflichtige mit höheren Einkünften, prozentual am stärksten aber laut Finanzressort Bezieherinnen und Bezieher mittlerer Einkommen.
Das Kindergeld soll zudem von derzeit 259 Euro im kommenden Jahr auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro monatlich pro Kind steigen. Ebenfalls erhöht werden die steuerlichen Kinderfreibeträge, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten sowie der steuerfreie Anteil bei Sonn- und Feiertagszuschlägen.
Kein vollständiger Ausgleich der kalten Progression
Ein vollständiger Ausgleich der sogenannten kalten Progression für alle Steuerpflichtigen findet jedoch nicht statt. Dabei geht es um inflationsbedingte Steuererhöhungen aufgrund der Steuerprogression. Begründet wird dies mit der Schwerpunktsetzung bei den Entlastungen zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
Zur Gegenfinanzierung wird neben der höheren Reichensteuer der sogenannte Handwerkerbonus von derzeit maximal 1200 Euro auf höchstens 900 Euro pro Jahr reduziert. Der Pauschalsteuersatz für Minijobs wird von zwei Prozent auf fünf Prozent angehoben. In einem separaten Gesetzgebungsverfahren will die Regierung zudem einige Steuervergünstigungen abbauen.
Diese Nachricht wurde am 01.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.