Merz’ Aussagen über Bärbel Bas: Täuschte der Regierungssprecher die Presse?

In der Diskussion um mögliche Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) über die frühere Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hat Regierungssprecher Stefan Kornelius bei einer Pressekonferenz offenbar bewusst unvollständige Angaben zu einem Kanzler-Termin gemacht. Das geht aus Informationen hervor, die das Kanzleramt teilweise erst nach einem gerichtlichen Eilantrag des Tagesspiegels auf behördliche Auskunft herausgegeben hat (Az.: VG 27 L 494/26.) Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts dazu steht noch aus.

Kornelius hatte am 12. Oktober Auskünfte über ein sogenanntes Hintergrundgespräch des Bundeskanzlers verweigert, obwohl der Regierungssprecher als Chef des Bundespresseamts bei dem Termin selbst anwesend war und Behörden gegenüber der Presse zu vollständigen Auskünften verpflichtet sind. Das Kanzleramt bestätigte Kornelius’ Teilnahme jetzt, gab aber keine Stellungnahme zu dessen Vorgehen ab.

Es gab noch ein zweites Hintergrundgespräch

In der Koalition war nach dem Rücktritt von Bas ein Streit über den Umgang mit der Ministerin ausgebrochen. Anlass war ein Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 12. Oktober, Merz habe in einem Hintergrundgespräch vor Journalisten geäußert, Bas sei in Berlin „kaum präsent“ und lege nichts vor. Merz habe dies gesagt, obwohl er über eine belastende private Situation von Bas informiert gewesen sei.

Das ist nicht Journalismus.

Stefan Kornelius, Regierungssprecher, zum Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Merz’ angebliche Äußerungen.

Die SPD kritisierte die Union daraufhin scharf, die Rede war von „unmenschlichem“ Verhalten. Aus der Union hieß es dagegen, es fehlten Belege für solche Vorwürfe.

Was Merz über Bas’ Amtsführung konkret gesagt hat, ist weiterhin unklar. Die Regierung bestätigt jetzt aber Medienberichte, wonach es am 29. September ein Hintergrundgespräch mit Merz im Bundeskanzleramt gegeben hat. Eingeladen wurden Korrespondenten deutscher Medien, die aus Brüssel berichten.

Der Regierungssprecher tat so, als wisse er von nichts

Zudem hat es im fraglichen Zeitraum laut Regierung noch ein zweites Hintergrundgespräch mit Merz im Kanzleramt gegeben, am 9. Oktober, unmittelbar vor der Veröffentlichung in der „Süddeutschen Zeitung“. Eingeladen hat hierzu laut Regierung eine „sogenannte Berliner Runde“, ein Zusammenschluss von Regionalmedien.

Kornelius hatte am 12. Oktober bei der Regierungspressekonferenz auf Fragen zum „Süddeutsche“-Bericht den Eindruck erweckt, er habe mit der Angelegenheit nichts zu tun. Wörtlich sagte er: „Das alles sind doch Kolportagen aus irgendwelchen Hintergründen auf anonymer Basis. Warum soll ich das dann kommentieren?“ Der Regierungssprecher, der vor seinem Amt selbst Leiter des Politikressorts bei der „Süddeutschen“ war, bekräftigte mehrfach seine Ablehnung und kritisierte den Bericht. Er werde „keine offizielle Äußerung abgeben können. Dafür bitte ich um Verständnis. Das ist nicht Journalismus.“

Auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass hier im Rahmen des Ermittelbaren nicht rekonstruierbar ist, ob und ggf. in welchem Hintergrundgespräch der Bundeskanzler die von Ihnen aus dem besagten Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 12. Oktober 2026 zitierten Aussagen getätigt haben soll.

Ein Regierungssprecher am 14. Oktober in einer Auskunft an den Tagesspiegel

Mit der Anwesenheit eines – neben Merz – weiteren Behördenvertreters bei den beiden Treffen wachsen die Zweifel an der vorherigen Auskunft des Kanzleramts, es sei „im Rahmen des Ermittelbaren nicht rekonstruierbar, ob und gegebenenfalls in welchem Hintergrundgespräch“ der Kanzler die angeblichen Aussagen über Bas getätigt haben soll.

Amtliche Aussagen auf Anfrage von Medien müssen wahr, sachlich und vollständig sein. Zur Ermittlung des Sachverhalts sind vor einer Auskunft Abfragen präsenten dienstlichen Wissens bei den beteiligten Behördenmitarbeitern durchzuführen, in diesem Fall sowohl bei Merz als auch bei Kornelius. Dass beide keinerlei Erinnerungen mehr an die Merz-Äußerungen haben sollen, ist angesichts der kurzen Zeit, die seit den Hintergrundgesprächen verstrichen ist, wenig wahrscheinlich.

Hintergrundgespräche werden insbesondere in Regierungsbehörden genutzt, um Journalisten „in kleinem Kreis“ über Regierungspolitik zu informieren. Sie werden als vertraulich deklariert, sind aber als Teil staatlicher Öffentlichkeitsarbeit selbst dem Informationsanspruch der Presse zugänglich.