Missbrauch durch Lehrkräfte: Warum Schulen Kinder noch immer nicht ausreichend schützen – Prien fordert Konsequenzen - News4teachers

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BERLIN. Ein Lehrer nutzt seine Macht über Schülerinnen aus, wird wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs verurteilt. Eine ZDF-Dokumentation schildert die Erfahrungen der Betroffenen und weitere Fälle, in denen Schulen zum Tatort wurden. Zugleich legt die Missbrauchsbeauftragte des Bundes einen Bericht vor, der erhebliche Lücken beim Schutz von Kindern und Jugendlichen dokumentiert: Nur jede sechste Schule verfügte einer Erhebung zufolge über ein umfassendes Schutzkonzept, fünf Bundesländer schreiben solche Konzepte bis heute nicht verbindlich vor. Bundesbildungsministerin Karin Prien fordert von den Ländern Konsequenzen.

Opfer leiden – oft ein Leben lang. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Morea erinnert sich an eine Situation, in der sie ihrem Lehrer ausgeliefert war. Der Mann hatte sie in seine Gartenlaube gebracht. Dort habe er sie zum Sex gedrängt. „Er meinte, dass er es nicht mag, wenn Leute in Straßenklamotten auf seinen Möbeln sitzen. Und deshalb musste ich mich ausziehen. Ich war wie versteinert“, berichtet sie in der ZDF-Dokumentation „Tatort Schule – Missbrauch durch Lehrer“. Die Übergriffe liegen rund zehn Jahre zurück. Doch die Erinnerungen daran begleiten die junge Frau bis heute.

Morea war nicht die einzige Betroffene. Im Juni 2026 verurteilte das Landgericht Berlin ihren ehemaligen Lehrer zu fünf Jahren und drei Monaten Haft – wegen einer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von vier Schutzbefohlenen. Der Mann geht gegen das Urteil vor; es ist damit nicht rechtskräftig. Die Dokumentation des ZDF-Magazins „frontal“, die seit gestern im Streaming-Portal des Senders abrufbar ist, beschäftigt sich mit mehreren Fällen sexuellen Missbrauchs durch Lehrkräfte. Die Recherchen hatten bereits Folgen: Ein Lehrer wurde suspendiert, die Polizei nahm Ermittlungen auf.

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Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) zeigt sich angesichts der geschilderten Taten erschüttert. „Das ist eine besonders brutale und grausame Art, Kindern und Jugendlichen Schaden zuzufügen. In der Schule von Lehrkräften dann auch noch im Abhängigkeitsverhältnis ist besonders verwerflich“, sagt sie in der Dokumentation.

„Es wird keine Schule geben, die schon länger besteht, an der es nicht zu solchen Übergriffen durch Lehrkräfte gekommen ist“

Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, geht davon aus, dass Übergriffe durch Lehrkräfte kein auf einzelne Schulen begrenztes Problem sind. Ihre Einschätzung: „Es wird keine Schule geben, die schon länger besteht, an der es nicht zu solchen Übergriffen durch Lehrkräfte gekommen ist. Überall, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, gibt es Menschen mit Täterstrategien, die mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung versuchen, ein Näheverhältnis, ein Abhängigkeitsverhältnis, ein Machtverhältnis zu erreichen.“

Im ersten Bericht ihres Amtes, den Claus heute an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben hat, beschreibt sie, welche Verantwortung daraus für Schulen und Schulaufsicht entsteht. „Kein Kind kann sich allein schützen – Jugendliche auch nicht!“, heißt es darin. „Die Verantwortung für Prävention und Kinderschutz liegt immer bei den Erwachsenen. Kinder und Jugendliche sind erwachsenen Tätern und Täterinnen immer strukturell unterlegen: durch Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, Entwicklungs- und Reifeunterschiede sowie gezielte Täterstrategien.“

Nach einer Erhebung des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2023 verfügte damals nur jede sechste Schule nach eigenen Angaben über ein umfassendes Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt. An verbindlichen Vorgaben fehlt es in einem Teil Deutschlands weiterhin. Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern haben laut Bericht keine vergleichbare allgemeine Verpflichtung eingeführt. Alle Länder beteiligen sich allerdings an der Bund-Länder-Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ und bieten Schulen Unterstützung bei der Entwicklung von Schutzkonzepten an.

Wie unterschiedlich weit die Umsetzung auch ohne gesetzliche Verpflichtung sein kann, zeigt Bremen. Dort haben nach Angaben des Landes mehr als 90 Prozent der Schulen an schulformspezifischen Fachtagen teilgenommen. Mehr als ein Drittel hat Schutzkonzepte abgeschlossen. Der Umgang mit Verdachtsfällen ist durch eine Dienstanweisung verbindlich geregelt.

Prien will die Verpflichtung auf alle Bundesländer ausweiten. „Am Ende muss es so sein, dass es in jeder Schule verwirklicht wird. Und das kann man versuchen, über freiwillige Maßnahmen, Leitfäden und so weiter. Aber am Ende kommt man nicht drumherum, es auch wirklich überall verpflichtend zu machen. Der Staat hat hier die Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu schützen.“

Die Kultusministerkonferenz hat bereits 2023 einen gemeinsamen Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen herausgegeben. Der Bericht der Bundesbeauftragten beschreibt, was Schulen dafür benötigen: regelmäßige Risikoanalysen, verbindliche Verhaltensregeln für Beschäftigte, Fortbildungen, Beschwerdeverfahren, Beteiligungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler und festgelegte Abläufe bei Verdachtsfällen.

Dazu gehören auch klare Zuständigkeiten. Wer nimmt Hinweise entgegen? An wen können sich Schülerinnen und Schüler wenden, wenn sie einer Lehrkraft nicht vertrauen? Wie wird verhindert, dass ein Verdacht vorschnell innerhalb des Kollegiums besprochen wird und mögliche Betroffene dadurch zusätzlich unter Druck geraten? Wann müssen externe Fachberatungsstellen hinzugezogen werden?

Die Bundesbeauftragte unterscheidet zwei Aufgaben schulischer Schutzkonzepte: „Kein Tatort werden“ und „Kompetenzort im Kinderschutz werden“. Schulen benötigen demnach nicht nur Regeln für den Umgang mit Nähe und Distanz zwischen Lehrkräften und Schülerinnen oder Schülern. Sie müssen auch in der Lage sein, Hinweise auf Missbrauch im familiären Umfeld oder durch andere Personen aufzugreifen und Betroffene an geeignete Hilfen zu vermitteln.

Doch ausgerechnet in der Lehrkräftebildung fehlt es an einheitlichen Vorgaben. Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt sind nach Angaben der Bundesbeauftragten bislang nicht flächendeckend als verpflichtende Bestandteile des Lehramtsstudiums verankert. Das betrifft ebenso andere pädagogische Studiengänge und die Soziale Arbeit. „Ob und in welchem Umfang Inhalte zum Kinderschutz behandelt werden, hängt vielfach vom Engagement einzelner Lehrender oder von freiwillig wählbaren Lehrveranstaltungen ab“, stellt der Bericht fest. „Eine systematische und vergleichbare Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenzen ist dadurch nicht gewährleistet.“

Claus fordert deshalb, dass die Länder in ihren Lehrkräftebildungsgesetzen den Kompetenzbereich „Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt“ verpflichtend verankern. Ergänzend sollen ausreichend Fort- und Weiterbildungsangebote bereitstehen. Das gilt insbesondere auch für sexualisierte Gewalt im digitalen Raum. Der Bericht beschreibt, wie Täter über Messenger, soziale Netzwerke und andere digitale Angebote Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufnehmen können. Hinzu kommen neue Möglichkeiten durch künstliche Intelligenz, etwa die Herstellung sexualisierter Bilder aus unverfänglichen Fotos und deren Verwendung zur Erpressung.

„Für die wirksame Umsetzung von Schutzkonzepten ist die staatliche Aufsicht über Einrichtungen und Schule zentral“

„Sexueller Missbrauch ist ein Grundrisiko des Aufwachsens, zu Hause, in Einrichtungen und im Netz. Mit Smartphone und KI erreichen Täter und Täterinnen Kinder heute schneller, leichter und unbemerkt. Noch immer bleiben zu viele Kinder und Jugendliche damit allein“, erklärt Claus anlässlich der Vorstellung ihres Berichts. Schulische Schutzkonzepte sollen digitale Kommunikationsräume ebenso berücksichtigen wie persönliche Begegnungen im Schulalltag.

„Für die wirksame Umsetzung von Schutzkonzepten ist die staatliche Aufsicht über Einrichtungen und Schule zentral“, heißt es im Bericht. „Aufsichtsbehörden, insbesondere Landesjugend- und Schulämter, benötigen dafür ausreichende Ressourcen, gezielte Qualifizierungen sowie einheitliche, transparente Prüfstandards, um Schutzkonzepte fachlich fundiert prüfen und ihre Qualität absichern zu können.“

Die Bundesbeauftragte verlangt außerdem, dass Länder und Kommunen die fachliche Begleitung der Schulen dauerhaft finanzieren. Externe Beratungsstellen sollen Schulen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen und bei Verdachtsfällen hinzugezogen werden können. Ein regelmäßiges Monitoring soll erfassen, welche Einrichtungen entsprechende Konzepte umsetzen und wo weitere Unterstützung benötigt wird.

Neben der Prävention beschäftigt sich der Bericht mit der Aufarbeitung zurückliegender Fälle. Dabei richtet er den Blick auf Unterlagen, die in Schulen oft nur wenige Jahre aufbewahrt werden: Schülerakten. Für Menschen, die während ihrer Schulzeit sexualisierte Gewalt erlebt haben, können solche Akten später wichtige Hinweise enthalten. Einträge über auffällige Fehlzeiten, Leistungsabfälle, Verhaltensänderungen oder Gespräche mit Lehrkräften und Eltern können helfen, frühere Ereignisse zeitlich einzuordnen. Auch Hinweise auf Beschwerden oder institutionelle Reaktionen können darin dokumentiert sein.

Die Aufbewahrungsfristen unterscheiden sich jedoch erheblich. Nach Angaben der Bundesbeauftragten werden Unterlagen mitunter bereits zwei Jahre nach dem Ende der Schulzeit gelöscht. Claus fordert bundesweit einheitliche und deutlich längere Aufbewahrungsfristen für Schülerakten. Als Orientierung dienen ihr die gesetzlichen Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe, die für bestimmte Unterlagen eine Aufbewahrung von 70 Jahren vorsehen.

Auch Missbrauchsopfer Morea fordert, dass Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Die junge Frau, die in der ZDF-Dokumentation von den Übergriffen ihres ehemaligen Lehrers berichtet, unterstützt damit inhaltlich die Forderungen von Bundesbildungsministerin Prien und Missbrauchsbeauftragter Claus. Für Morea ist die Frage, wie Schulen Kinder schützen, inzwischen auch eine berufliche: Sie ist heute selbst Lehrerin. News4teachers

Hier geht es zu der ZDF-Doku „Tatort Schule: Missbrauch durch Lehrer“. 

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