Powerbank im Flug: Auf diese Regeln müsst ihr achten

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Die Powerbank soll mit in den Urlaub? Dann bitte ins Handgepäck mit dem Energieriegel. Warum das so ist und wann man besser vor dem Abflug mit der Airline Kontakt aufnehmen sollte.

Quelle: dpa

Mit Powerbank verreisen: Auf diese Regeln müsst ihr im Flugzeug achten

Eine Powerbank im Flugzeug ist erlaubt - und bestimmten Bedingungen. (Bild: Blossom Stock Studio / Shutterstock)

Lange Reisen ohne Powerbank? In Zeiten des Smartphones als Bordkarte und Unterhaltungsgerät ist das für viele keine Option. Doch wer den Energiespeicher im Flugzeug mitnehmen will, sollte die Regeln kennen. Und die erste Regel lautet: Powerbanks gehören ins Handgepäck.

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Aber warum ist das so? Einer der Gründe: Powerbanks verfügen in der Regel über Lithium-Ionen-Akkus. Diese speichern auf kleinem Raum sehr große Energiemengen, so der TÜV-Verband. Werden sie beschädigt, kann die gespeicherte Energie schlagartig freigesetzt werden – und das meist mit Flammen und Rauch. In einem Flugzeug kann so ein kleiner brennender Akku schnell zu einer großen Gefahr werden. Zuletzt wurde ein Flugzeug der Swiss auf dem Weg in die USA umgeleitet – nach dem Brand eines Ladekästchens für Kopfhörer an Bord.

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Hier eine Checkliste, was vor dem Abflug wichtig ist:

  • Powerbanks nur im Handgepäck transportieren, nicht im eingecheckten Koffer.
  • Powerbank auf Beschädigungen untersuchen. Beschädigte oder aufgeblähte Geräte gehören nicht mit an Bord.
  • Auch Stürze auf harte Oberflächen ohne sichtbare Schäden könnten im Inneren für Beschädigungen gesorgt haben.
  • Powerbank so verstauen, dass die Kontakte nicht versehentlich mit Metallgegenständen in Berührung kommen.

Kapazitätsgrenzen – nicht jeder Akku darf mitfliegen

  • Powerbanks mit einer Kapazität bis 100 Wattstunden (Wh), das sind circa 27.000 Milliamperestunden (mAh) dürfen bei den meisten Airlines mit an Bord. Die Kapazitätsangaben finden sich auf der Rückseite oder in der Gebrauchsanleitung der Geräte.
  • Geräte mit 100 bis 160 Wattstunden dürfen häufig nur mit Erlaubnis an Bord. Also vorher bei der Airline nachfragen.
  • Kapazitäten über 160 Wattstunden sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Nutzung an Bord – auch hier gibt es Regeln

Wichtig: Fragen Sie nach den spezifischen Regeln ihrer Airline. Die International Air Transport Association (IATA) hat Richtlinien für den Transport von Akkus in Flugzeugen festgelegt. Die können sich aber im Detail von Fluglinie zu Fluglinie unterscheiden.

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  • Einige Airlines erlauben nur den Transport der Powerbank, allerdings nicht den Betrieb. Das Aufladen von Telefon, Tablet, Kopfhörer und Co. ist dann also verboten.
  • Auch das Aufladen der Powerbank am Ladestecker des Sitzes könnte verboten sein.
  • Manche Airlines verlangen laut TÜV-Verband, dass die Powerbank den ganzen Flug über griffbereit liegt. Sie darf also etwa nicht oben im Gepäckfach verstaut sein.

Lieber auf Qualität und nicht nur auf den Preis achten

Wer sich eine neue Powerbank zulegen will, sollte laut den TÜV-Experten auf diese Dinge achten:

  • CE-Kennzeichen auf dem Gerät sollte die Mindestanforderung sein.
  • Das GS-Zeichen ist ein weiterer Hinweis auf eine unabhängige technische Prüfung der Powerbank.
  • Unvollständige oder fehlende Herstellerangaben oder technische Daten sollten ein Warnsignal sein.
  • Optimal: Die Geräte verfügen über ausgewiesene Schutzfunktionen gegen Überladung, Tiefenentladung oder Überhitzung. Das ist bei vielen günstigen Geräten oder bei Geräten aus dem Onlinehandel auch mal nicht der Fall.

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