Nur zwei Euro pro Stunde: Haben Behinderte in Werkstätten keinen Anspruch auf Mindestlohn?

Jürgen Linnemann ist Mitarbeiter der Freckenhorster Werkstätten im Kreis Warendorf und verdient nach eigenen Angaben rund zwei Euro pro Stunde und knapp 200 Euro im Monat. Vor dem Arbeitsgericht Münster fordert er die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.

Mindestlohn-Klage mit möglicher Signalwirkung

Linnemann arbeitet seit knapp drei Jahren in den Werkstätten. Der 57-Jährige sortiert und scannt dort Unterlagen wie Rechnungen und Lieferscheine. Nach seinen Angaben arbeitet er an drei Tagen pro Woche insgesamt 24 Stunden.

In der Verhandlung machte Linnemann deutlich, dass er seine Bezahlung für ungerecht hält.

Aufnahme von Jürgen Linnemann, Mitarbeiter der Freckenhorster Werkstätten im Kreis Warendorf.
"Ich habe Mindestlohn verdient und will mich nicht mehr länger wie ein Bittsteller fühlen." Jürgen Linnemann, Kläger

Nach seiner Darstellung geht es dabei auch um Menschen, die bundesweit in vergleichbaren Einrichtungen beschäftigt sind. Mehrere Unterstützerinnen und Unterstützer aus Werkstätten waren zur Verhandlung nach Münster gekommen.

Werkstätten sehen Unterschiede zum Arbeitsmarkt

Die Freckenhorster Werkstätten widersprechen der Auffassung des Klägers. Nach Angaben der Einrichtung arbeiten die Beschäftigten unter anderen Bedingungen als auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie könnten jederzeit Pausen machen oder während der Arbeitszeit weitere Angebote wie Koch- und Backkurse nutzen. Ziel sei auch ein strukturierter Tagesablauf.

Werkstätten verweisen auf hohe Kosten

Nach Angaben von Seidel beschäftigen die Freckenhorster Werkstätten rund 1.300 Menschen. Würden alle den Mindestlohn erhalten, entstünden der Einrichtung nach seinen Angaben Mehrkosten von rund 30 Millionen Euro. Seidel sieht deshalb die Politik in der Pflicht, neue Regelungen zu schaffen.

Wie geht das Verfahren in Münster weiter?

Unsere Quellen:

  • Beobachtungen des WDR-Reporters aus der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Münster
  • Jürgen Linnemann, Kläger
  • Ansgar Seidel, Geschäftsführer der Freckenhorster Werkstätten