Neue Gesetze und Regeln
Das ändert sich im September
Weitere Bahnhöfe werden alkoholfrei
Die Deutsche Bahn plant ein Alkoholverbot an ihren 5.400 Bahnhöfen in Deutschland. Außerhalb der Bahnhofsgastronomie soll künftig der Konsum von Bier, Wein, Schnaps oder anderen Spirituosen verboten sein.
Zum 1. September werden zunächst die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei. Am Bahnhof Zoo sowie am Ostbahnhof ist Alkoholkonsum bereits seit Mai untersagt. Bis Mitte Oktober folgen Schritt für Schritt alle weiteren der rund 5.400 Bahnhöfe in Deutschland [bahn.de].
Das Verbot betrifft den Konsum auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Ausgenommen bleibt der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie sowie das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränken in Taschen. Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise, in Wiederholungsfällen auch ein Hausverbot. Wer sich daran nicht halte, müsse mit einem Strafantrag bei der Bundespolizei rechen, so eine Bahnsprecherin.
Hilfe für mehr Menschen bei der Steuererklärung
Zum 1. September ändern sich die Regeln für Lohnsteuerhilfevereine [bundesregierung.de]. Sie dürfen dann mehr Menschen bei steuerlichen Fragen unterstützen.
Es fällt nämlich die Einnahmegrenze für sogenannte Überschusseinkünfte - etwa aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen - weg. Diese lag bislang bei 18.000 Euro bei Alleinstehenden und 36.000 Euro bei Ehepaaren. Wer sie überschreitet, darf derzeit nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten werden - ab September fallen diese Grenzen komplett weg.
Dadurch können nach Schätzung des Finanzministeriums rund 35.500 weitere Steuerpflichtige die Arbeit eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen.
Strengere Regeln für Werbung mit "grünen" Slogans
Für Werbung mit Aussagen wie "umweltfreundlich", "klimaneutral" und "biologisch abbaubar" gelten ab dem 27. September strengere Vorgaben [www.umweltbundesamt.de]. Solche allgemeinen umweltbezogenen Werbeslogans sind künftig verboten, wenn es keine belastbaren Belege für sie gibt.
Nachhaltigkeitssiegel dürfen gemäß der Neuregelung nur noch dann benutzt werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.
Halten sich die Unternehmen nicht daran, drohen Abmahnung oder sogar Schadenersatz.
EU-Data-Act: Datenzugriff wird zur Produktpflicht
Ab dem 12. September 2026 sind Hersteller und Anbieter vernetzter Produkte und Services, wie Saugroboter, Fitness-Tracker oder E-Bikes, dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Nutzer direkt auf die von diesem erzeugten Nutzungsdaten zugreifen können. Die Daten muss das Produkt selbst anzeigen oder der Dateninhaber muss sie dem Nutzer bereitstellen. Dabei muss der Datenzugriff einfach, sicher und kostenlos möglich sein.
Diese Maßnahme ist Teil des 2024 in Kraft getretenen EU-Data-Act. Sie soll für mehr Transparenz und einen besseren Schutz der privaten Daten der Nutzenden sorgen.
Kennzeichnung von KI-generierten Künstler:innen auf Spotify
Der Musik-Streaming-Dienst Spotify will von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Musik künftig besser kennzeichnen [tagesschau.de]. Der Grund laut dem Unternehmen: Hörer:innen wollen erkennen können, ob hinter einem Profil eine reale Person oder eine KI-generierte Persona steht. Ab Mitte September sollen entsprechende Profile deshalb als "AI Persona" gekennzeichnet werden.
Um AI-Profile kennzeichnen zu können, wird Spotify Künstler dann fragen, ob ihr Profil eine "AI Persona" repräsentiert. Zudem sollen Profile gezielt überprüft werden.
Sendung: rbb|24, 30.08.2026, 07:22 Uhr
Audio: rbb|24, 30.08.2026, Ursula Stamm
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