Großeinsatz in der Schweiz: Ein Toter und fünf Verletzte nach Schüssen bei Veranstaltung

Bei den nächtlichen Schüssen im schweizerischen Aarau gibt es laut Polizei ein Todesopfer. Fünf Menschen seien zum Teil schwer verletzt worden, teilte die Kantonspolizei Aargau auf der Plattform X basierend auf vorläufigen Erkenntnissen mit. 

Die Opfer sind laut Polizei Besucher eines Rave-Festivals. Tatort war die Pferderennbahn, auf der zum Zeitpunkt des Geschehens laut Polizei ein Rave stattfand. „Die Fahndung nach der unbekannten Täterschaft läuft. Mögliche Motive sowie die genauen Umstände der Tat sind noch unklar“, teilte die Polizei auf X weiter mit. 

Die Behörden riefen die Bevölkerung dazu auf, das Gebiet zu meiden. Aarau im Schweizer Kanton Aargau liegt etwa 40 Kilometer westlich von Zürich. Die Polizei bittet darum, Video- und Bildmaterial an den Instagram-Kanal der Kantonspolizei Aargau zu senden. 

Gegenüber der Schweizer Zeitung „Blick“ äußerten sich mehrere Zeugen. Zunächst hätten die Besucher die Schüsse für ein Feuerwerk gehalten, so eine Frau. Dann habe jemand „Alle runter!“ gerufen. Die Gruppe habe sich daraufhin unter dem DJ-Pult versteckt. Eine Frau sei von einer Kugel getroffen worden. Alle Besucher des Raves seien von der Polizei in eine Turnhalle gebracht worden. „Es war schrecklich“, so die Zeugin gegenüber der Zeitung. Das Ganze habe sich unmittelbar nach dem Ende der Veranstaltung abgespielt. 

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Externen Inhalt anzeigen

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

© dpa-infocom, dpa:260830-930-603230/5

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.