Untreueprozess um ÖIF-Immobilien geht ins Finale

Wien

Untreueprozess um ÖIF-Immobilien geht ins Finale

Ein Ex-ÖIF-Geschäftsführer und weitere Angeklagte sollen zahlreiche Immobilien zu günstig verkauft haben. Der Schaden beläuft sich auf 13 Millionen Euro

Außenansicht des Eingangsbereichs des Landesgerichts für Strafsachen in Wien, aufgenommen an einem sonnigen Tag, mit leicht bewölktem Himmel im Hintergrund.
Nach über zwei Jahren Verhandlung soll es am Donnerstag Nachmittag am Wiener Straflandesgericht ein Urteil geben.

Wien – Der Prozess um mehrere mutmaßlich zu günstig veräußerte Immobilien des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) ist am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht fortgesetzt worden. Angeklagt sind fünf Personen – darunter ein Ex-ÖIF-Geschäftsführer – und zwei Verbände wegen Untreue beziehungsweise Anstiftung und Beteiligung daran. Sie sollen einen Schaden von mehr als 13 Millionen Euro verursacht haben. Nach über zwei Jahren Verhandlung soll es am Nachmittag ein Urteil geben.

Der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) fasste in seinem Schlussplädoyer die über 40 Verhandlungstage zusammen. Laut WKStA hätten die miteinander großteils befreundeten Angeklagten "Wohnungen zum Spottpreis verscherbelt", Objekte angemietet, die der ÖIF nicht im Ansatz gebraucht habe, und Aufträge zu teuer vergeben. "Eine g'schobene Gschicht, ein abgekartetes Spiel", so der Oberstaatsanwalt. Um das ÖIF-Kuratorium, das bestimmte Verträge genehmigen muss, zu täuschen, habe man Gutachten gesteuert erstellt und Deckangebote organisiert. Unter anderem seien teils desolate Wohnungen präsentiert und vorgegeben worden, dass alle Einheiten so aussehen würden. Auch im Laufe des Verfahrens seien Fotos von nicht anklagegegenständigen Wohnungen vorgelegt worden, "um davon abzulenken, dass die Wohnungen nicht so schlecht waren", betonte der Oberstaatsanwalt. So seien dem Kuratorium falsche Wertverhältnisse vorgegaukelt worden, um dessen Zustimmung zu erlangen.

Die (WKStA) hatte nach einem kritischen Rechnungshofbericht 2015 zu ermitteln begonnen. Die dem Verfahren zugrunde liegenden Vorwürfe beziehen sich auf Vorgänge, die teilweise über 15 Jahre zurückliegen. Die verfahrensgegenständlichen Immobilien wurden im Zeitraum 2006 bis 2009 verkauft, wobei die Verkäufe durch den damaligen Geschäftsführer erfolgten, der von 2002 bis 2012 tätig war. Der ÖIF hatte sich kurz davor aus der Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge zurückgezogen und veräußerte anschließend seinen Immobilienbestand.

Verteidiger: "Anklage bricht in sich zusammen"

Ganz anders sieht die Sache naturgemäß für Johannes Zink, Verteidiger des erstangeklagten Ex-ÖIF-Geschäftsführers, aus. "Die Anklage bricht in sich zusammen", meinte er in seinem Schlussplädoyer. "Es gibt keinen Befugnismissbrauch, es gibt keinen Schaden und es gibt schon gar keinen Vorsatz." Er brachte entlastende Zeugenaussagen der Kuratoriumsmitglieder ins Treffen. Das Kuratorium sei nicht "irgendjemand" gewesen, "das sind die Avengers der österreichischen Ministerien gewesen", und diese hätten sich nicht getäuscht gefühlt. Außerdem sprach er von Ermittlungsfehlern der WKStA. So sei etwa die Korrespondenz zwischen seinem Mandanten und dem Kuratorium nicht gänzlich ausgewertet worden. Der Ex-Geschäftsführer bekannte sich – wie auch die anderen Angeklagten – "nicht schuldig". Was die Anmietung eines Objekts in Wien-Landstraße betrifft meinte Zink: "Bis heute sind die (der ÖIF) da drin, bis heute hat niemand den Mietvertrag gekündigt". Es habe keine Klage des ÖIF gegeben und auch hier sei kein Schaden entstanden.

Sehr wohl einen Schaden sieht der ÖIF, der sich, vertreten von der Finanzprokuratur, als Geschädigter dem Strafverfahren angeschlossen hat. Auf Grundlage der Prüfung des Rechnungshofs und entsprechender Sachverständigengutachten wird im Privatbeteiligtenweg eine Schadenssumme von rund 13,3 Millionen Euro geltend gemacht. "Vermögen der öffentlichen Hand. Vermögen, das aus Steuergeld gespeist wurde", betonte der Privatbeteiligtenvertreter. Der ÖIF hätte zudem, anders als von den Angeklagten dargestellt, mehrfach die Rückabwicklung angeboten, was von den Angeklagten aber abgenommen worden sei. (APA, 10.9.2026)

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