Die Schulträger können von Glück sagen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschülern schrittweise eingeführt wird. Zunächst gilt er nur für Erstklässler. Bis 2029 kommt jährlich eine Jahrgangsstufe hinzu. Das verschafft den Kommunen etwas mehr Zeit. Hätte die Betreuungsplatzgarantie auf einen Schlag für sämtliche Grundschüler gegolten, wäre das Chaos ausgebrochen.
Viele Schulträger schaffen es nur mit Ach und Krach, genügend Plätze für den ersten Jahrgang zur Verfügung zu stellen und ausreichend qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal aufzutreiben. Vielerorts ist die Ganztagsbetreuung auf Kante genäht. Da der Rechtsanspruch einklagbar ist, könnte es schon in diesem Schuljahr zu ersten Verfahren kommen.
Erst in vier Jahren wird man wissen, ob die Schulträger tatsächlich allen Grundschülern einen Betreuungsplatz anbieten können. Daran wird man den Erfolg dieser Reform messen können. Eines ihrer Ziele ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. In Frankfurt beispielsweise gibt es da noch Luft nach oben. In vielen Schulbezirken müssen Eltern beruflich kürzertreten, weil sie keinen Hortplatz für ihr Kind erhalten haben.
Viele Grundschulen wurden nur als Halbtagsschulen gebaut
Während Kommunen im Osten Deutschlands dem Rechtsanspruch der Eltern entspannt entgegenblicken, ist die Lage in Westdeutschland deutlich angespannter. Bayern und Nordrhein-Westfalen gelten als die größten Sorgenkinder. In Hessen gibt es große regionale Unterschiede. In Frankfurt liegt die Betreuungsquote bei 80 Prozent, in manchen ländlichen Regionen nur bei 40 Prozent. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass der Bedarf im ländlichen Raum geringer ist als in der Großstadt mit ihren hohen Lebenshaltungskosten, die verlangen, dass beide Eltern berufstätig sind.
Es reiht sich ein in eine Reihe von Ungerechtigkeiten, wie dass die Kommunen bei der Finanzierung der Ganztagsbetreuung vom Bund nur unzureichend unterstützt werden. Die Aufgaben sind immens. Viele Grundschulen wurden nur als Halbtagsschulen gebaut. Es fehlen Mensen und Betreuungsräume. Hinzu kommt der Personalmangel: Vielerorts fehlen Fachkräfte in der Kinder- und Jugendpflege.
Ein Manko bleibt. Der Anspruch der Reform, jedem Kind, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, Zugang zu ganztägiger Bildung und Betreuung zu gewähren, scheitert an den Kosten. Denn die Ganztagsbetreuung ist für die Eltern nicht unentgeltlich. Das schreckt viele Eltern ab, die sich die Betreuungskosten nicht leisten können oder wollen. Immerhin hat sich die Stadt Frankfurt entschieden, endlich alle gleichzubehandeln. Dass die schulinterne Betreuung von der dritten Klasse an bisher für die Eltern unentgeltlich war, soll sich ändern. Das ist gut so, denn die einseitige Bevorzugung der schulinternen Betreuung schadete den externen Horten.