Stand: 11.08.2026, 06:00 Uhr
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Weil sie vor einer drohenden Pfändung Geld auf ein Privatkonto überwiesen hat, ist eine Rechtsanwältin vom Amtsgericht wegen Schuldnerbegünstigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Hanau – Das Unternehmen, um das es seit fast sieben Jahren in diesem Strafverfahren geht, hat einen erzwungen wirkenden, komischen Namen und lautet phonetisch „Pure Begeisterung GmbH“. Die Gesellschaft existiert nicht mehr. Ein Blick in die gerichtlichen Unternehmensdaten der Firma aus Nordhessen zeigt an: Die Liquidation erfolgte bereits im September 2020, ein Jahr später wurde die Gesellschaft aus dem Register gelöscht.
Herr H., der Inhaber, ist Bankrott gegangen. Aber hat offenbar doch ein schickes Sümmchen behalten können. „Er hält sich offenbar in Dubai auf“, vermutet Staatsanwalt Nicolas Schmidt. H. könnte auf einer Fahndungsliste stehen. Vor allem das Finanzamt, bei dem sein Unternehmen versteuert wurde, hat noch einige Fragen – und hohe offene Forderungen.
Die dürften ebensowenig für Begeisterung sorgen wie die Tatsache, dass noch jemand in diesen Strudel aus Misswirtschaft gezogen worden ist. Laut Register hat die Firma „Handel mit digitalen Produkten im In- und Ausland, Durchführung von Seminaren und Schulungen im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung sowie Verkauf von Merchandisingartikeln, Aufbau von digitalen Verkaufshilfen und deren Vermarktung“ als Unternehmenszweck angegeben. Rechtsanwalt Matthias Reuter muss darüber schmunzeln: „Der hat es geschafft, Leuten leere Tagebücher für 150 Euro pro Stück zu verkaufen.“ Vergleiche mit Kühlschränken, die an Bewohner des Nordpolarkreises verkauft werden, wären rein zufällig.
Irgendwann hat das Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert. Vor allem, weil die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Die Insolvenz droht. Und so kommt eine Frau aus Hanau ins Spiel. Sie kennt sich mit solchen wirtschaftlichen Schieflagen eigentlich aus. Das Pikante daran: Sie ist Rechtsanwältin und sitzt als Angeklagte neben ihrem Kollegen Reuter, der sie vor dem Hanauer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Kristina Rechmann verteidigt.
Richterin und beide Schöffen haben bereits mehrere Tage alle Beweise gesichtet und Zeugen gehört. Jetzt kommt es zum Duell zwischen Anklage und Verteidigung. Staatsanwalt Schmidt wirft der Juristin „Uneinsichtigkeit“ vor und konkretisiert den Vorwurf: Die Angeklagte habe quasi als Treuhänderin fungiert und zwei Anderkonten eröffnet.
Vor der Pfändung kommt das Geld auf ein Privatkonto
Dabei handelt es sich um spezielle Konten zur treuhänderischen Verwaltung fremden Vermögens. „Obwohl sie wusste, dass die Firma schon insolvent war und die Pfändung drohte, hat sie Geld auf das Konto von H. überwiesen“, sagt Schmidt.
Damit, so der Staatsanwalt, sei die Insolvenzmasse verringert worden, Gläubiger, darunter der Fiskus, hätten das Nachsehen. Die Behauptung der Angeklagten, es habe Absprachen mit dem Finanzamt gegeben, dass weiter investiert werden dürfe, um die Firma zu retten, nennt Schmidt „lebensfremd“ und fordert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung für die Juristin. Ein Berufsverbot fordert er aber ausdrücklich nicht.
Verteidiger Reuter wirft für seine Kollegin alles in die Waagschale und greift die Staatsanwaltschaft an. Das Plädoyer sei „zu 90 Prozent am Thema vorbeigegangen“. Zudem wirft er der Anklagebehörde „Nachlässigkeit“ vor. Weiterhin sei eine erste Anklage, die auf „Bankrott“ lautete, erst gar nicht vom Gericht zugelassen worden. Viele Beweise seien erst auf Intervention der Verteidigung gefunden worden. Denn ein Ordner mit Überweisungen sei erst kürzlich aus Würzburg gekommen. „Sie hat sich an die Insolvenzordnung gehalten“, sagt Reuter und fordert Freispruch für seine Kollegin, die weiter beteuert: „Ich mache meinen Job ordnungsgemäß.“
Nach 45 Minuten Beratung kommt das Schöffengericht zurück. Amtsrichterin Rechmann ist ebenfalls wenig Begeisterung anzusehen, denn sie verkündet das Urteil: Wegen Schuldnerbegünstigung in 18 Fällen wird die Rechtsanwältin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss sie 3000 Euro an eine Kinderschutzorganisation zahlen. Doch das ist noch nicht alles: 41.269 Euro muss sie zahlen, um den entstandenen Schaden auszugleichen.
Dabei unterstellt ihr das Gericht keine kriminelle Energie, wohl aber grobe Fehler. „Sie haben sich von Herrn H. vor den Karren spannen lassen und haben es billigend in Kauf genommen“, sagt die Richterin, die auch nur die Überweisungen von einem der Anderkonten als strafbar ansieht. Es sei tatsächlich versucht worden, alle Verpflichtungen zu bedienen. „Aber spätestens als Gelder auf das Privatkonto überwiesen wurden, hätten Sie das Mandat beenden müssen“, verdeutlicht Rechmann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.