Wegen 270 Metern bluten die Steuerzahler von Gordola TI

Regel-Irrsinn beim Strom

Wegen 270 Metern bluten die Steuerzahler von Gordola TI

Ein kurioses Gesetz sorgt für Ärger im Tessin: Eine Gemeinde muss jährlich 10'000 Franken für Strom bezahlen, obwohl sie selbst Strom produziert. Der Grund? Eine Gemeindegrenze blockiert die Nutzung des eigenen Ökostroms.

Publiziert: 19:02 Uhr

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Aktualisiert: 19:21 Uhr

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft

  • Nationalrat Bruno Storni kritisieren absurde Stromregelungen in der Schweiz
  • Wasserversorger zahlt jährlich 10'000 Franken, obwohl er Strom selbst produziert
  • Gesetz verbietet Stromnutzung über Gemeindegrenzen
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Den eigenen Strom billig verkaufen und stattdessen teurer einkaufen? Der Fall von Anton Ruf (56) hat Wellen geschlagen. Der Metzger, der bei sich zu Hause zu viel Solarstrom produziert, ihn aber nicht für seinen Betrieb im Nachbardorf nutzen darf, ist kein Einzelfall. Im Kanton Tessin blutet deswegen sogar der Steuerzahler. 

Mit sogenannten lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) kann selbstproduzierter Strom an andere verkauft werden. Doch das geht nur, wenn sie in der gleichen Gemeinde sind. 

Dieses Problem gibt es auch bei der Wasserkraft. Bruno Storni (71) ist SP-Nationalrat und Vorsteher der kommunalen Wasserversorgung von Gordola TI. Diese verfügt über zwei Gebäude entlang einer Hauptwasserleitung. «Im unteren Gebäude haben wir eine Turbine, mit der wir Strom aus Wasserkraft produzieren. Im oberen Gebäude wird Strom verbraucht, um die UV-Lampen für die Wasserdesinfizierung zu speisen. Dort ist der Stromverbrauch hoch.» Die UV-Lampen töten Bakterien und Viren für die Trinkwasseraufbereitung ab. 

Die Distanz zwischen den beiden Gebäuden beträgt nur 269 Meter. Beide Häuser gehören dem Wasserversorger. «Trotzdem dürfen wir den selbst produzierten Strom nicht nutzen, weil dazwischen eine Gemeindegrenze verläuft. Das ist doch absurd.»

Das hat Folgen für die Steuerzahlenden: «Allein für dieses Gebäude müssen wir jährlich knapp 10'000 Franken ausgeben, um Strom zu beziehen, den wir eigentlich selbst produzieren, aber billig an das Elektrizitätswerk abgeben müssen. Das alles nur wegen eines Schikanenparagrafen im Gesetz», sagt Storni.

«Das war ein Murks»

Er meint damit das Stromgesetz. Dort sind die Einschränkungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften festgelegt. Beschlossen wurde das Gesetz von jenem Parlament, dem Storni selbst angehört. «Das war ein Murks. Weil ich jedoch nicht Mitglied der zuständigen Kommission bin, habe ich diesen Fehler leider nicht rechtzeitig erkannt», sagt er.

Die Regelung sei eine «Diskriminierung kleinerer Gemeinden». Für künstliche Grenzen gäbe es keinen sachlichen Grund. «In Städten fällt diese Einschränkung weniger auf, weil sie meist nur die Randgebiete betrifft. Kleinere Gemeinden hingegen stossen schnell an ihre Grenzen und können deshalb kaum eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft bilden.»

Bundesrat ist kritisch

Storni hat bereits im September 2025 einen Vorstoss eingereicht. Der Bundesrat empfiehlt jedoch dessen Ablehnung. Das Parlament habe bei der Beratung des Gesetzes gewollt, dass die LEG-Gebiete begrenzt werden müssen. «Diesem Näheerfordernis wird mit der Begrenzung auf eine Gemeinde auf pragmatische und einfach umsetzbare Weise Rechnung getragen», schreibt das Departement von Bundesrat Albert Rösti (59). Ohne Begrenzung wäre faktisch eine regionale Marktöffnung möglich, «was der Gesetzgeber explizit so nicht wollte». 

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft über mehrere Gemeinden würde zudem bedeuten, dass mehrere Netzbetreiber involviert sein könnten – «was die klare Zuteilung erschweren und die Zuständigkeit und Planung der Versorgungsgebiete durch die Kantone komplexer machen würde.» 

Zudem sei das Gesetz ja erst seit einigen Monaten in Kraft. «Eine Anpassung, bevor es ausreichend Erfahrungen mit der neuen Bestimmung gibt, ist nicht sinnvoll.»