Nach der Entscheidung der Bundesregierung zur Schließung des Russischen Hauses in Berlin sind nach Informationen der Berliner Zeitung die Verträge aller rund 50 Mitarbeiter und Lehrkräfte bereits gekündigt worden. Fast alle haben ihre Arbeit bereits beendet. Darunter sind etwa 15 Russischlehrer, die auf Grundlage von Dienstleistungsverträgen für das Haus tätig waren. Lediglich einige regulär nach deutschem Arbeitsrecht angestellte Mitarbeiter arbeiten noch bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist weiter.
Sechs Mitarbeiter, die aus Russland für ihre Tätigkeit am Russischen Haus nach Berlin entsandt wurden, sind inzwischen nach Russland zurückgekehrt. Unter ihnen war auch die kommissarische Leiterin des Kulturzentrums, die mit Diplomatenstatus akkreditiert war. Das Auswärtige Amt hatte Anfang September sämtliche entsandten Mitarbeiter des Russischen Hauses zur Ausreise aufgefordert. Welche Frist ihnen dafür gesetzt wurde, teilte das Ministerium bislang nicht öffentlich mit. Die Berliner Zeitung hat das Auswärtige Amt dazu angefragt; eine Antwort steht noch aus.
Russisches Haus soll erst Mitte 2027 schließen
Bemerkenswert ist der Zeitpunkt der Kündigungen. Die deutsche Ausreiseaufforderung betraf die sechs aus Russland entsandten Mitarbeiter. Knapp ein Dutzend der übrigen Beschäftigten sind nach Informationen der Berliner Zeitung deutsche Staatsbürger; auch die anderen nicht entsandten Mitarbeiter blieben zunächst in Deutschland. Sie waren von der Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amtes nicht betroffen.
Deutschland hatte am 1. September das deutsch-russische Kulturinstitutsabkommen von 2011 gekündigt. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes soll der Betrieb als Kulturinstitut erst Mitte 2027 auslaufen. Die Kündigungen der Beschäftigten erfolgen damit Monate vor dem vorgesehenen Ende des Kulturbetriebs.
Das Russische Haus in der Friedrichstraße wird von Rossotrudnitschestwo betrieben, der staatlichen russischen Agentur für internationale kulturelle Zusammenarbeit. Die Europäische Union setzte die Organisation infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine 2022 auf ihre Sanktionsliste.
Russland schließt Goethe-Institute und deutsches Konsulat
Die Schließung des Russischen Hauses ist Teil einer neuen diplomatischen Eskalation zwischen Berlin und Moskau. Deutschland ordnete zugleich die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn zum 18. September an. Die Bundesregierung begründete ihre Maßnahmen mit dem versuchten Sprengstoffanschlag mit Drohnen am Flughafen Leipzig/Halle, für den sie Russland verantwortlich macht. Moskau weist die Vorwürfe zurück.
Russland reagierte mit Gegenmaßnahmen. Das deutsche Generalkonsulat in St. Petersburg muss ebenfalls spätestens am 18. September schließen. Zudem müssen die Goethe-Institute in Russland ihre Arbeit zum 13. September einstellen. Betroffen sind die Standorte in Moskau, St. Petersburg und Nowosibirsk.
Während die deutsche Ausreiseaufforderung beim Russischen Haus die sechs entsandten Mitarbeiter betraf, ordnete Russland bei den Goethe-Instituten ausdrücklich die Einstellung der Arbeit aller Beschäftigten an. „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ihre Arbeit in Russland zum 13. September 2026 niederlegen“, erklärte Goethe-Generalsekretärin Gitte Zschoch am Dienstag. Die beiden aus Deutschland entsandten Mitarbeiter müssen Russland ebenfalls bis zum 13. September verlassen.
Ukraine-Krieg
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Buchladen im Russischen Haus will in Berlin bleiben
Der russischsprachige Buchladen im Gebäude in der Friedrichstraße will dagegen in Berlin bleiben. Nach Auskunft eines Mitarbeiters soll der Laden seinen Betrieb in der Hauptstadt fortsetzen. Der Buchladen mietet dort lediglich Räume. Ob er dauerhaft am bisherigen Standort bleiben kann, ist noch offen. Sollte dies nicht möglich sein, kommt später auch ein anderer Standort in Berlin infrage.
Das Gebäude selbst ist von der Kündigung des Kulturabkommens nicht unmittelbar betroffen, die Eigentumsverhältnisse sind allerdings kompliziert. Zu DDR-Zeiten waren Grundstück und Gebäude rechtlich getrennt: Das Gebäude stand in russischem, das Grundstück in deutschem Eigentum.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes änderte sich dies durch eine Reform 2025. Seitdem stünden Grundstück und Gebäude im Eigentum des Bundes und würden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet. Russland verfügt aufgrund eines separaten Liegenschaftsabkommens von 2013 weiterhin über langfristige Rechte an der Immobilie. Für dieses Abkommen gilt nach Angaben des Auswärtigen Amtes eine Kündigungsfrist von 99 Jahren. Das Ministerium prüft derzeit weitere Möglichkeiten, es zu beenden.
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