
AUDIO: Sachsen-Anhalt will Sonntagsfahrverbot für LKW nicht aufheben (1 Min)
Eingeschränkte Schiffahrt
Stand: 14.08.2026 20:52 Uhr
Wegen der anhaltenden Hitze und der niedrigen Pegelstände großer Flüsse lockern fast alle Bundesländer die Fahrverbote für LKW an Sonntagen. Das Land Sachsen-Anhalt teilt mit, dass es keine Änderungen geben wird. Ausnahmen und Transitverkehr seien weiterhin möglich.
von MDR SACHSEN-ANHALT
Sachsen-Anhalt will das Sonntagsfahrverbot für LKW nicht aufheben. Damit bleibt das Land bei seiner bisherigen Linie – obwohl es inzwischen das einzige Bundesland ist, das an dem Verbot festhält. Hintergrund der Lockerungen in anderen Ländern sind die niedrigen Wasserstände der Flüsse: Viele Güterschiffe können die Wasserwege derzeit nicht nutzen.
Ministerium: Ausnahmen und Transit möglich
Das Verkehrsministerium Sachsen-Anhalt teilte auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT am Freitag mit: "Ja, es bleibt dabei. Eine Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW ist in Sachsen-Anhalt derzeit nicht geplant." Es sei bisher auch kein Bedarf angezeigt worden.
Das Ministerium begründet das vor allem mit der zusätzlichen Belastung der Straßen. Gerade in der Hauptreisezeit könnten mehr LKW für noch mehr Verkehr sorgen. Außerdem sei fraglich, ob überhaupt genug Fahrer zur Verfügung stünden. Für besonders dringende Transporte können demnach die Behörden schon heute Ausnahmen vom Fahrverbot genehmigen. Auf den Autobahnen sei Transitverkehr außerdem jederzeit möglich.
Sachsen-Anhalt einziges Land ohne Lockerung
Das Land verweist zugleich auf das zunehmende Niedrigwasser. Statt das Fahrverbot aufzuheben, müssten aus Sicht des Verkehrsministeriums die Wasserstraßen, die Schiffe und die Logistik besser an die veränderten Bedingungen angepasst werden. Besonders wichtig seien dabei die Elbe, der Mittellandkanal und der Elbe-Seitenkanal.
Sachsen-Anhalt ist damit das einzige Bundesland, das das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für LKW nicht vorübergehend wegen der anhaltenden Trockenheit gelockert hat. (Stand 14.August 2026) Der Freistaat Sachsen hatte am Mittwoch eine befristete Ausnahme bis zum 31. August beschlossen.
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Quelle: MDR (Sabine Falk-Bartz, Norma Düsekow)