Klage gegen Sony wegen digitalem Spiele-Eigentum

Vier Kunden verklagen Sony wegen des unklaren Eigentumsstatus bei digitalen Spielen. Das Unternehmen verweist auf Lizenzbedingungen.

31. August 2026 um 07:56 Uhr / Nils Matthiesen

Sony wird wegen digitaler Videospiellizenzen verklagt (Symbolbild). (Bild: KAZUHIRO NOGI/AFP via Getty Images)

Sony wird wegen digitaler Videospiellizenzen verklagt (Symbolbild). Bild: KAZUHIRO NOGI/AFP via Getty Images

Vier Kunden haben am 18. Juni eine Sammelklage(öffnet im neuen Fenster) gegen Sony eingereicht. Das berichtete Polygon(öffnet im neuen Fenster). Die Kläger handeln in eigenem Namen sowie im Namen weiterer Betroffener in ähnlicher Situation. Die Klage legt dar, dass Sony beim Kauf digitaler Spiele das fehlende Eigentum der Käufer nicht ausreichend verdeutliche.

Dazu muss man wissen: Bei gewöhnlichen Käufen erwerben Kunden das Eigentum an einem Produkt. Bei digitalen Spielen wird laut den Klägern hingegen nur ein beschränkter Zugriff auf Software gewährt, der jederzeit widerrufen werden kann. Schaltflächen wie "Jetzt kaufen" und "Kauf bestätigen" wirken bei digitalen Transaktionen besonders irreführend auf Kunden.

Sony beruft sich auf Lizenzvereinbarung

Um rechtliche Schritte abzuwenden, muss Sony nachweisen, dass Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs über das fehlende Eigentum an digitalen Spielen informiert sind. Nach Angaben von Game File(öffnet im neuen Fenster) argumentiert Sony, dass informierte Kunden wüssten, dass sie bei einem digitalen Kauf kein Spiel besäßen. Zudem werde in der Endbenutzerlizenzvereinbarung von Playstation ausdrücklich festgelegt, dass Software lizenziert und nicht verkauft werde. Auch virtuelle Inhalte sind lediglich lizenziert und nicht Eigentum der Nutzer.

Die verschiedenen Bedingungen und Vereinbarungen verlinkt Sony vor dem Abschluss einer Transaktion. Diese Dokumente sind extrem lang und kompliziert formuliert. Die Informationen zum digitalen Eigentum verbergen sich in tausenden Textzeilen. Zudem sind die Hinweise kleingedruckt und beim Kauf leicht zu übersehen.

Sammelklage beruft sich auf kalifornisches Recht

Ein rechtliches Argument stützt sich auf ein Gesetz in Kalifornien. Dieses untersagt Unternehmen den Verkauf digitaler Güter mit Begriffen wie "Kaufen" oder "Erwerben", wenn diese ein uneingeschränktes Eigentumsrecht suggerieren. Zur Nutzung solcher Begriffe muss der Verkäufer einen klaren und deutlichen Hinweis bereitstellen, dass der Käufer kein Eigentum erwerbe, sondern lediglich eine Lizenz erhalte.

Sony versendete automatisierte E-Mails mit den Bedingungen und Vereinbarungen, deren genauer Anlass unklar blieb. Diese E-Mails gerieten in die Kritik, da das Unternehmen die Einstellung der Produktion physischer Videospiele ab 2028 plant. Möglicherweise versendete Sony die E-Mails, damit Nutzer die Lizenzvereinbarung lesen und zukünftige Klagen vermieden werden.