Owen Ansah: EM-Bronze auf Widerruf

Mit der deutschen Fahne um die Schultern und der Bronzemedaille um den Hals lief Owen Ansah über die blaue Tartanbahn. Es hätte ein historischer Moment für die deutsche Leichtathletik sein können: 40 Jahre hatte kein Sprinter bei Europameisterschaften eine Medaille über 100 Meter gewonnen. Ansah ist es gelungen. Aber sein Erfolg ist erst mal nur einer auf Widerruf.

Schon als er hinter den Briten Romell Glave und Jeremiah Azu ins Ziel lief, bestand das Risiko, dass Ansah die Medaille wieder genommen werden könnte. Die Nationale Antidopingagentur (NADA) hat bei dem Fünfundzwanzigjährigen einen möglichen Verstoß gegen ihre Regularien festgestellt. Sie sieht es als erwiesen an, dass sich Ansah am 9. Juli 2026 einer Dopingkontrolle verweigert habe, und fordert eine Sperre von vier Jahren.

Der Fall ist ein Problem für die Glaubwürdigkeit der Leichtathletik

Sollte sich die NADA mit dieser Auffassung durchsetzen, könnten Ansahs Ergebnisse seit jenem Tag annulliert werden – Punkte, Medaillen und Preisgelder wären betroffen.

DSGVO Platzhalter

Ansah bestreitet, dass er keine Probe abgeben wollte. Er hat das Recht, die Entscheidung der NADA überprüfen zu lassen, und solange kein abschließendes Urteil gefällt ist, wäre es falsch, ihn wie einen überführten Dopingsünder zu behandeln. Aber sein Fall ist ein Problem – für die Glaubwürdigkeit einer ganzen Sportart.

Hinter dem Ergebnis stand schon vor dem Start ein Sternchen

Leichtathletik-Ergebnisse werden immer wieder nachträglich korrigiert, man muss sich nur die Entwicklung der Ergebnislisten bei den Olympischen Spielen von London 2012 anschauen, in der vor allem das Auffliegen des russischen Dopingbetrugs zum Ausdruck kommt. Aber Owen Ansahs Ergebnis bei dieser EM war schon mit einem Sternchen versehen, bevor er überhaupt in den Startblock ging.

Ansah ist nicht suspendiert. Ein Ausschluss aus dem Einzel wäre unter diesen Umständen nur schwer zu begründen gewesen. Ein Start ist sein gutes Recht. Er muss antreten, wenn er seine Ziele – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, das sich noch lange ziehen und ihn die besten Jahre seiner Karriere kosten könnte – weiter verfolgen will. Gleichzeitig weiß er, dass jeder Erfolg, den er erzielt, unter Vorbehalt steht.

Die Lösung kann nicht sein, Athleten aufgrund eines Vorwurfs nicht antreten zu lassen, solange schlicht Aussage gegen Aussage steht. Damit würde einem laufenden Verfahren vorgegriffen. Rechtsstaatliche Prinzipien sind wichtiger als schnelle und eindeutige Ergebnisse.

Zugleich stellt sich aber die Frage, was es mit einem Rennen macht, wenn am Ende eben nicht feststeht, wer gewonnen hat. Sollte Ansah gesperrt werden, würde der viertplatzierte Niederländer Elvis Afrifa aufrücken. Und gewonnen hätte niemand. Deshalb steht schon jetzt fest: Das Ergebnis von Birmingham wird niemanden zufriedenstellen, zumal Zuschauer Gewissheit bevorzugen, wenn das Rennen entschieden ist und nicht erst, wenn ein Gericht gesprochen hat.

Das Antidopingsystem aber ist gezwungen, die Balance zu wahren: zwischen den Rechten eines Athleten, dessen Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, und dem Anspruch, dass ein fairer Wettbewerb glaubwürdige Ergebnisse hervorbringt. Manchmal müssen die Zuschauer aushalten, dass es Rennen gibt, an deren Ende nur feststeht, dass es zu viele Verlierer gibt.