Frühstartrente: Warum die Förderung ungerecht ist

Die Regierung hat mit dem gerade vorgelegten Entwurf zur „Frühstartrente“ die Kinder in den Blick genommen. Das ist zu begrüßen, denn wer früh zu sparen beginnt und das auch früh lernt, muss später im Ruhestand weniger Geldsorgen haben. Das soll die neue Förderung ermöglichen.

Dazu bekommt jedes Kind von sechs bis zum 18. Geburtstag zehn Euro im Monat vom Staat überwiesen, die in ein Altersvorsorgedepot einer Bank oder eine staatliche, von der Bundesbank verwaltete Anlagelösung investiert werden müssen. Die Erträge bleiben steuerfrei, bis die angesparte Summe frühestens mit dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden kann. Die zehn Euro dürfen durch eigene Einzahlungen zum Beispiel von Eltern und Großeltern aufgestockt werden.

Der achtjährige Bruder bekommt nichts, der 18-jährige Schüler auch nicht.

Wenn Kinder so lernen, am Aktienmarkt zu sparen, dann ist viel gewonnen. Das kann die Versorgungslücken verkleinern, die die gesetzliche Rente zwangsläufig reißen wird. Allerdings bekommen nur die Kinder ab dem Jahrgang 2020 Geld überwiesen, also derzeit nur die heute Sechsjährigen. Das achtjährige Geschwisterkind geht auf Dauer leer aus, obwohl es ebenfalls das Sparen lernen sollte; eine Ungerechtigkeit, die für Unmut in den Familien sorgen kann. Das dürfte eine Folge der Haushaltsnöte des Finanzministers sein.

Zum 18. Geburtstag des Kindes kann die Frühstartrente in das neue, gerade beschlossene Altersvorsorgedepot für Erwachsene überführt werden, den Riester-Nachfolger. Das ist konsequent, erzeugt aber ein weiteres Problem. Denn das Altersvorsorgedepot wird erst vom Berufsstart an staatlich gefördert. Für viele volljährige Schüler und Studenten besteht dadurch die Gefahr, dass der durch die Frühstartrente trainierte Spareifer nachlässt.

Besser wäre, die Frühstartrente bis zum Ende der Ausbildung zu zahlen. Das könnte in den nächsten Jahren noch vom Gesetzgeber geändert werden. Bis die ersten Kinder volljährig werden, sind dafür noch zwölf Jahre Zeit.