"Vertrauensbruch": Stadt Sundern kippt Ratsbeschluss - und hält sich nicht mehr an alte Zusagen

Als Dieter Schulte Ende der 60er Jahre sein Baugrundstück am Stühlhahnsweg in Sundern-Hagen kaufte, da zahlte er nicht nur für das Grundstück, sondern auch den Bau der Straße, der irgendwann mal erfolgen sollte. 4215 D-Mark, so steht es in den alten Verträgen. Das war eine sogenannte Ablösungsvereinbarung.

Und noch was steht darin: "Dass damit alles abgegolten ist und wir für einen Ausbau nichts mehr zahlen müssen", sagt Dieter Schulte. Das bestätigte ihm die Stadt Sundern sogar schriftlich. Auch in mehreren Ratsbeschlüssen wurde das so festgehalten, zuletzt 2005.

Straße gebaut - und Kosten sind deutlich höher, als früher geschätzt

Als die Straße jetzt aber, 50 Jahre nach den Ablösevereinbarungen, endlich gebaut wurde, waren die Kosten deutlich höher, als früher geschätzt. Und jetzt will sich die Stadt Sundern nicht mehr an ihre alten Zusagen halten. Vor wenigen Wochen kippte ein neuer Stadtrat die alten Beschlüsse.

Sunderner Bürgermeisterin Jacqueline Bila
"Diese Ablösevereinbarung verstößt gegen geltendes Recht und deswegen mussten wir sie aufheben." Sunderns Bürgermeisterin Dr. Jacqueline Bila

So seien damals die Kosten für den Straßenbau eben nur grob geschätzt worden. Und nicht allen Anliegern sei eine Ablösevereinbarung angeboten worden, sagt Sunderns Bürgermeisterin.

Deshalb müssten im Sinne der Gleichbehandlung jetzt auch die Anlieger zahlen, die vor 50 Jahren schon einmal bezahlt hatten. Es geht um 30.000 bis 50.000 Euro.

Anlieger empfinden das als Vertrauensbruch

"Das ist bei mir eine Existenzfrage. Ich habe mein ganzes Erspartes in eine Wärmepumpe und Photovoltaikanlage gesteckt. Ich habe kein Geld mehr zur Verfügung." Wilfried Vogt, betroffener Anlieger

Sunderns Bürgermeisterin, sagt, sie sei mit der Situation überhaupt nicht glücklich, könne den Ärger der Anwohner nachvollziehen. Aber sie könne nicht geltendes Recht brechen.

Für Dieter Schulte und seine Nachbarn ist das wenig tröstlich. Sie wollen jetzt einen Rechtsanwalt einschalten – und notfalls vor Gericht ziehen.