Neue Kapitalvorgaben für UBS? Ständerat schiebt Entscheid schon wieder auf

Ständeräte schieben Entscheid über UBS-Kapitalfrage auf: «Krisenanleihen» bereiten Kopfzerbrechen

Die Grossbank hofft auf einen Kompromiss in der Eigenkapitalfrage. Doch in der Wirtschaftskommission des Ständerats ist umstritten, welche Rolle AT1-Anleihen künftig spielen sollen.

11.08.2026, 18.16 Uhr

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Die politische Debatte um neue Bankregeln verzögert sich weiter.

Die politische Debatte um neue Bankregeln verzögert sich weiter.

Denis Balibouse / Reuters

Die Einführung neuer Bankregeln im Nachgang des CS-Untergangs verzögert sich weiter. Am Dienstag hat sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) mit der Frage befasst, welche Kapitalanforderungen für international tätige Grossbanken künftig gelten sollen. Nach dem Verschwinden der Credit Suisse betreffen diese hauptsächlich die UBS.

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Von der Kommission wurde im Vorfeld erwartet, dass sie die Forderungen des Bundesrats abschwächen und einen Kompromissvorschlag präsentieren würde. Am Dienstag hat die WAK-S jedoch keinen entsprechenden Entscheid gefällt und eine Medienkonferenz in Bern kurzfristig abgesagt. Die Beratungen sollen Ende August wieder aufgenommen werden.

Der Zeitplan der WAK-S sieht vor, in der Herbstsession im September einen Kompromissvorschlag zur «Lex UBS» zu präsentieren. Die Wirtschaftskommission der kleinen Kammer hatte bereits im Mai einen Entscheid verschoben. Die neuen Kapital- und Liquiditätsregeln sollen systemrelevante Banken wie die UBS sicherer machen und eine Notrettung wie bei der Credit Suisse künftig verhindern.

Stärkung des Eigenkapitals unbestritten

Am umstrittensten ist die Forderung des Bundesrats, dass die UBS ihre Auslandtöchter vollständig mit hartem Eigenkapital absichern muss. Heute sind es 45 Prozent. Die UBS wehrt sich vehement gegen die Massnahme und erachtet sie als «extrem». Die Vorgabe würde für sie nach eigenen Angaben einen Kapitalaufbau in Höhe von 22 Milliarden Dollar bedeuten.

In einer Mitteilung schreibt die WAK-S, es sei unbestritten, dass die Eigenkapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Grossbank gestärkt werden solle. Nicht entschieden hingegen sei, wie dies erfolgen solle. Der Kommission sei wichtig, eine Balance zwischen dem «legitimen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung» und der «ebenso legitimen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes» zu finden.

Im Bundeshaus ist zu hören, dass sich Karin Keller-Suter in der Kommission energisch für den Bundesratsvorschlag starkgemacht habe. Für eine Kompromisslösung, bei der AT1-Anleihen – Finanzinstrumente, die abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden könnten – eine tragende Rolle spielen, dürfte die Finanzministerin kaum zu haben sein. Diese Anleihen können im Krisenfall unter bestimmten Bedingungen in Eigenkapital gewandelt werden, um Verluste zu absorbieren. AT1 waren bereits Bestandteil eines Kompromissvorschlags, den bürgerliche Politiker um Ständerat Thierry Burkart vergangenes Jahr vorgebracht hatten.

Umstrittene Kriseninstrumente

Heftig umstritten ist, ob AT1-Anleihen im Krisenfall Verluste auffangen können. Das hängt auch von der Ausgestaltung der Anleihen ab. «Ich habe weitere Elemente eingebracht, mit denen AT1-Instrumente gestärkt werden können», sagt der FDP-Ständerat Andrea Caroni, der auch Vizepräsident der WAK-S ist. Diese Elemente ergänzten die bestehenden Vorschläge und basierten auf wissenschaftlicher Vorarbeit.

Die Kommission hat dazu Experten wie die Rechtsprofessorin Corinne Zellweger-Gutknecht und den Wirtschaftsprofessor Yvan Lengwiler der Universität Basel angehört. Sie wurden beauftragt, einen Kompromissvorschlag auszuarbeiten, der AT1-Anleihen umfasst. Dieser liegt aber erst seit Anfang dieser Woche der Kommission vor. Etliche Mitglieder äussern sich dahingehend, dass sie mehr Zeit benötigten, um diesen zu studieren.

Nicht nur in Sachen AT1, auch bei der Höhe der Eigenkapitalunterlegung gehen die Meinungen der Parlamentarier weit auseinander. Manche stehen hinter dem Bundesratsvorschlag, andere sehen eine Unterlegung von 50 bis 75 Prozent Eigenkapital als angebracht. Wiederum andere wollen die Höhe der Unterlegung von der Grösse der UBS-Investmentbank abhängig machen. «An sich gehe ich wie der Bundesrat von einer vollen Kapitalunterlegung der Auslandtöchter aus», sagt Caroni. Je stärker die AT1-Anleihen ausgestaltet seien, desto eher könne er sich vorstellen, die Kapitalanforderungen «massvoll zu reduzieren», sagt der FDP-Politiker.

Experten in der Kapitalfrage uneins

Wie komplex die Materie ist, zeigt die Tatsache, dass auch Experten uneins sind. So setzt sich Zellweger-Gutknecht für eine Kapitalunterlegung der Auslandtöchter von 80 Prozent ein mit maximal 20 Prozent AT1. Für Lengwiler hingegen geht ein Vorschlag mit hälftig Eigenkapital und AT1 in Ordnung. Einig sind sie sich darüber, dass AT1-Anleihen in einer Krisensituation derzeit nur bedingt effektiv sind und viel früher in der Krise zum Einsatz kommen sollten, also bevor eine Bank kaum noch zu retten ist.

In ihrem Vorschlag zur Stärkung von AT1, der der NZZ vorliegt, schlagen die Professoren eine dreistufige Frühintervention vor mit automatisierten Mechanismen. Dabei sehen sie höhere Schwellenwerte für die Wandlung der Anleihen vor, automatische Zahlungsverzichte für Gläubiger, Aktionäre und Topmanagement; automatisch eingeleitete Kapitalerhöhungen sowie die Schaffung von «Vorratskapital». Die Finanzmarktaufsicht soll zudem weiterhin befugt sein, die Zwangsumwandlung oder Abschreibung der Anleihen anzuordnen. Welche dieser Elemente die Mehrheit der WAK-S in ihrem Kompromissvorschlag zuhanden des Ständerats aufnehmen wird, dürfte sich frühestens am 31. August entscheiden.

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