Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen 2. September 2026, 14:19 Uhr
Ein 61-Jähriger ist in Düsseldorf zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Streit seine Lebensgefährtin erschlagen hat. Das Landgericht in Düsseldorf sprach ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
Nach Überzeugung der Strafkammer hat der Angeklagte die Frau in der Nacht zum 15. Februar in seiner Wohnung im Stadtteil Wersten mit einem Schlag umgebracht. Die zweifache Mutter hatte eine tödliche Hirnblutung erlitten.
Der Angeklagte und die zweifache Mutter waren nachweislich stark alkoholisiert. Bei der Frau sei ein Blutalkoholwert von knapp über vier Promille festgestellt worden, beim Angeklagten seien es zur ungefähren Tatzeit etwa 3,3 Promille gewesen, so das Gericht.
Extreme Eifersucht
In der Beziehung habe ein Dauerkonflikt geherrscht. Ein Thema sei die Eifersucht des Angeklagten gewesen. Er habe seiner Partnerin in der Tatnacht vorgeworfen, ihn mit einem Bekannten zu betrügen. Anders als angeklagt wurde der 61-Jährige nicht wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Staatsanwältin hatte vier Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Sie sprach von «hemmungsloser, extremer Eifersucht».
Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen. In der Tatnacht hatte er selbst den Notruf gewählt und Rettungskräfte alarmiert. Gegenüber Polizisten hatte er erklärt, er habe mit seiner Partnerin getrunken und gestritten, sie aber nicht geschlagen. Das Opfer ist Ukrainerin, der Verurteilte Deutsch-Ukrainer.
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Die beiden Verteidiger stellten die genaue Todesursache infrage und verwiesen darauf, dass die stark alkoholisierte Frau in der Wohnung gestürzt sein könnte. Ob sie das Urteil anfechten, ließen sie zunächst offen.
© dpa-infocom, dpa:260902-930-622035/1