Streiks am Flughafen Mallorca für Ende Juli und Anfang August angekündigt

Fliegen

Streiks am Flughafen Mallorca für Ende Juli und Anfang August angekündigt

Die Bodenabfertigung haben am 28. Juli sowie am 1., 4. und 8. August

Beschäftigte des Bodenabfertigers Swissport am Flughafen von Mallorca in Palma haben für Ende Juli und Anfang August mehrere Teilstreiks angekündigt. Die Gewerkschaft "Comisiones Obreras" (CCOO) will damit nach eigenen Angaben Verbesserungen bei Arbeitsschutz, Organisation, Bezahlung und sonstigen Arbeitsbedingungen durchsetzen.

Eine Anzeigetafel am Flughafen mit mehreren Flugstatusanzeigen, auf der bei fast allen Flügen
Mit vielen Flugausfällen ist durch den Teilstreik auf Mallorca nicht zu rechnen.

Die Arbeitsniederlegungen seien auf der spanischen Mittelmeerinsel für den kommenden Dienstag, 28. Juli, sowie für den 1., 4. und 8. August geplant, teilte die Gewerkschaft mit. Gestreikt werden soll demnach jeweils von 7.00 bis 12.00 Uhr sowie von 19.00 bis 22.00 Uhr.

Zuvor waren die Verhandlungen zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und der Unternehmensleitung ohne Einigung beendet worden. CCOO betonte jedoch in ihrer Mitteilung, man sei weiterhin zu Gesprächen bereit.

Streiken darf nur ein kleiner Teil der Arbeiter

Wenn es tatsächlich zu den Arbeitsniederlegungen kommt, müssen Reisende sich auf längere Schlangen und Verzögerungen einstellen. Mit einer größeren Zahl von Flugausfällen ist allerdings nicht zu rechnen. Wegen der in Spanien gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdienste darf meistens nur ein kleiner Teil der Arbeiter in den Ausstand treten.

Swissport übernimmt am Flughafen Palma die Bodenabfertigung unter anderem für Condor, Tui und Marabu Airlines. Die Gewerkschaft fordert unter anderem zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor hohen Temperaturen, eine ausreichende Personaldecke, eine bessere Arbeitsorganisation sowie die vollständige Anwendung des Branchenkollektivvertrags für die Bodenabfertigung. (APA, red, 24.7.2026)

Forum: 1 Posting

Ihre Meinung zählt.

Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.