Trump erklärt Medienverbot zur Sicherheitsfrage – doch US-Medien kämpfen um Zugang zum Weißen Haus

Streit um Pressefreiheit: Trump erklärt Medienverbot zur Frage der Sicherheit

Stand: 24.09.2026, 14:00 Uhr

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US-Präsident Donald Trump bei einem Pressetermin

US-Präsident Donald Trump bei einem Pressetermin (Symbolbild). © Samuel Corum/Imago

Trump verteidigt den Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico als Schutz der nationalen Sicherheit. Nun entscheidet ein Richter über den Streit. Eine Analyse.

Washington, D.C. – Die Trump-Regierung warf den Medienunternehmen CNN, MS NOW und Politico vor, mit ihrer Berichterstattung die nationale Sicherheit zu gefährden, und verteidigte den Ausschluss der Medienhäuser aus dem Weißen Haus.

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Die Trump-Regierung erhob die Vorwürfe am Dienstag in einem Gerichtsschriftsatz. Anlass war die Klage der Medienunternehmen gegen Präsident Donald Trumps Entscheidung, ihnen die Berichterstattung über seine Präsidentschaft zu untersagen.

„Der Zugang zum Weißen Haus ist ein Privileg – kein Recht“, erklärte die Trump-Regierung in dem Schriftsatz.

Das Weiße Haus argumentierte, Trumps Vorgehen sei nach dem ersten Verfassungszusatz rechtmäßig. Zugleich warf es den Medienhäusern vor, professionelle Standards nicht einzuhalten, indem sie „nachweislich falsche Behauptungen verbreiteten“ und sensible oder als geheim eingestufte Informationen veröffentlichten. Dadurch entstünden Risiken für die nationale Sicherheit, hieß es.

Kein US-Gesetz stellt die Beschaffung oder Veröffentlichung geheimer Informationen durch Journalisten ausdrücklich unter Strafe.

Das Weiße Haus führt Berichte über Sicherheitsfragen an

Der Schriftsatz enthält Schreiben des Pressebüros des Weißen Hauses an CNN, MS NOW und Politico, die sich auf Berichte über Themen wie Bauprojekte des Weißen Hauses, die Munitionsbestände der USA und den Krieg mit dem Iran beziehen.

In den Schreiben verweist das Weiße Haus unter anderem auf einen Artikel von CNN über den Bau einer gesicherten unterirdischen Anlage unter dem East Wing des Weißen Hauses sowie auf einen Beitrag von Politico, dem zufolge der Krieg mit dem Iran die USA verwundbarer gemacht habe.

CNN und Politico reagierten am frühen Mittwoch zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme. MS NOW verwies The Washington Post auf eine gemeinsame Erklärung. Darin hieß es, das Weiße Haus habe den Journalisten der Medienhäuser „die Akkreditierungen entzogen, weil es mit unserer Berichterstattung nicht einverstanden war“.

„Wenn dies unwidersprochen bleibt, bedroht es die Pressefreiheit und das Recht der Öffentlichkeit auf unabhängigen Journalismus ohne Einmischung der Regierung“, erklärten die Medienhäuser damals.

Trump hatte am Freitag erstmals erklärt, er werde die drei Medienhäuser aus dem Weißen Haus verbannen. Er sagte, ihm missfalle deren Berichterstattung über ihn, und beschuldigte sie, „Fake News“ zu verbreiten. Am folgenden Tag erklärten die Organisationen, ihre Journalisten seien vom Gelände des Weißen Hauses ausgesperrt und ihre Presseausweise eingezogen worden.

Medienhäuser ziehen vor Gericht

Die Medienorganisationen wehrten sich. Sie reichten am Montag vor einem Bundesgericht Klage ein. Sie warfen Trump und anderen vor, ihre durch den ersten Verfassungszusatz geschützten Rechte auf freie Berichterstattung sowie ihr Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren nach dem fünften Verfassungszusatz verletzt zu haben. Sie beantragten bei einem Bundesrichter, die Verbote vorläufig auszusetzen und ihren Zugang wiederherzustellen. Andere Medienhäuser schlossen sich zur Unterstützung zusammen und stellten die Video- und Fotoberichterstattung über den Präsidenten ein.

Zu den Klägern zählen die Medienhäuser und ihre Korrespondenten im Weißen Haus: Akayla Gardner von MS NOW, Betsy Klein von CNN und Cheyenne Haslett von Politico. Als Beklagte nennen sie in ihrer Eigenschaft als Regierungsvertreter Trump, die Stabschefin des Weißen Hauses Susie Wiles, den Kommunikationsdirektor des Weißen Hauses Steven Cheung und den Direktor des Secret Service Sean M. Curran.

Auf Bitte um Stellungnahme verwies das Weiße Haus auf einen Beitrag, den Trump am Montag auf Truth Social veröffentlicht hatte. Darin erklärte er, das Weiße Haus greife keine freie Presse an, sondern gehe gegen „FAKE NEWS“ vor, die er als „korrupt, vorsätzlich, allgegenwärtig, vollständig koordiniert und völlig außer Kontrolle“ bezeichnete.

Am Mittwoch treten sich Anwälte des Justizministeriums und der Medienorganisationen vor Gericht gegenüber. Der US-Bezirksrichter Timothy Kelly wird Argumente für und gegen eine Aussetzung der Verbote anhören. Kelly, der von Trump zum Richter ernannt wurde, hatte 2018 eine einstweilige Verfügung erlassen, um dem damaligen CNN-Reporter Jim Acosta seinen Presseausweis für das Weiße Haus zurückzugeben.

Trump hat erklärt, er werde die drei Medienhäuser wieder zulassen, sollte Kelly das Verbot aufheben. Zugleich beharrte er darauf, dass er das Recht haben müsse, sie auszuschließen.

„Ich spreche von nationaler Sicherheit, und ich denke, wir haben das Recht, Fake News auszumisten“, sagte er am Dienstag vor Journalisten.

Streit um Pressefreiheit und Zugang

Der Präsident der White House Correspondents’ Association forderte, den Zugang der Reporter unverzüglich wiederherzustellen. Verbände, die sich für die Pressefreiheit einsetzen, verurteilten den Schritt ebenfalls als Verstoß gegen den ersten Verfassungszusatz. Rechtsexperten äußerten Zweifel daran, dass das Verbot vor Gericht Bestand haben werde.

US-Gerichte haben wiederholt entschieden, dass es gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt, einem Journalisten aufgrund seiner Berichterstattung den Zugang zum Weißen Haus zu verweigern oder einzuschränken. Liegt keine klare Begründung für eine solche Verweigerung vor, droht zudem ein Verstoß gegen die Klausel zum ordnungsgemäßen Verfahren im fünften Verfassungszusatz.

Das Reporters Committee for Freedom of the Press, die White House Correspondents’ Association und 49 Nachrichtenorganisationen – darunter The Washington Post – reichten am Mittwoch einen Amicus-Schriftsatz ein. Dabei handelt es sich um eine Stellungnahme als „Freund des Gerichts“ zur Unterstützung des Antrags der ausgeschlossenen Medienhäuser auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Die Organisationen schrieben, sie wüssten „aus eigener Erfahrung, wie wichtig der physische Zugang der Presse zu staatlichen Einrichtungen und Mitarbeitern ist und wie notwendig die Unabhängigkeit von unangemessenem Einfluss der Regierung ist, damit Journalisten die Öffentlichkeit informieren und ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können“.

Zu den Autoren:

Scott Nover ist Medienreporter bei The Washington Post. Sichere Hinweise erreichen ihn über Signal unter scottnover.99.

Victoria Craw ist Reporterin und Redakteurin für aktuelle Nachrichten im Londoner Büro von The Washington Post.

Dieser Artikel war zuerst am 23. September 2026 in englischer Sprache bei der „Washingtonpost.com“ erschienen – im Zuge einer Kooperation steht er nun in Übersetzung auch den Lesern der IPPEN.MEDIA-Portale zur Verfügung.