Tech-Konzern: Google entgeht Zerschlagung – muss Anzeigenbörse nicht verkaufen
Google hat im US-Kartellverfahren um Online-Werbung einen weiteren Erfolg erzielt: Eine Richterin lehnte den geforderten Zwangsverkauf der Anzeigenbörse AdX ab.
Die Google-Zentrale in Kalifornien: Vorerst muss sich die Alphabet-Tochter nicht aufspalten. Foto: Bloomberg
New York. In einem Kartellverfahren um das Geschäft mit Online-Werbung hat Google einen weiteren wichtigen Erfolg erzielt. Eine Richterin wies am Mittwoch einen Antrag der Wettbewerbsbehörden auf einen Zwangsverkauf der Anzeigenbörse AdX ab. Diese organisiert Echtzeit-Auktionen für Werbung. Die Anzeigen werden den Nutzern ausgespielt, sobald sie eine Internetseite aufrufen. Werbetreibende müssen hierfür eine Gebühr von 20 Prozent an AdX zahlen.
Stattdessen muss Google dafür sorgen, dass seine Werbetechnologie mit den Systemen von Wettbewerbern zusammenarbeitet, entschied eine Bundesrichterin am Mittwoch. Damit entgeht der Tech-Konzern einem zweiten Versuch, eine Zerschlagung zu erzwingen.
US-Bezirksrichterin Leonie Brinkema veröffentlichte ihre Entscheidung zunächst unter Verschluss und wies in einer kurzen Anordnung den Antrag des Justizministeriums zurück, Google zum Verkauf seiner Anzeigenbörse AdX zu zwingen. Stattdessen ordnete sie Änderungen an Googles Geschäftspraktiken an, ohne diese näher zu beschreiben. Eine geschwärzte Fassung der Entscheidung soll noch in diesem Monat veröffentlicht werden.
„Wir freuen uns sehr, dass das Gericht den Vorschlag des Justizministeriums abgelehnt hat, Tools aufzuspalten, die kleinen Unternehmen helfen, neue Kunden zu erreichen und zu wachsen“, sagte Lee-Anne Mulholland, Googles Vizepräsidentin für Regulierungsfragen.

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