AUDIO: Teilhabepaket: Zuschüsse für Kinder versickern in Bürokratie (3 Min)
Geld für Bildung, Sport und Kultur
Stand: 21.07.2026 06:31 Uhr
Seit 15 Jahren unterstützt das Bildungs- und Teilhabepaket Kinder aus Familien mit wenig Geld bei Schule, Sport und Freizeit. Doch viele Berechtigte nehmen die Leistungen nicht in Anspruch – oft, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen oder die Beantragung zu kompliziert ist. Verbände fordern deshalb einfachere und digitale Lösungen.
von Jessica Brautzsch, MDR AKTUELL
- Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden kaum in Anspruch genommen.
- Die Beantragung der Gelder ist sehr bürokratisch und unterscheidet sich teils je nach Kommune.
- Besonders für die Kinder empfehlen Verbände eine unkomplizierte Lösung – zum Beispiel eine spezielle EC-Karte.
Essen, Kleidung, eine ausreichend große Wohnung, Schulsachen, Klassenfahrten und Nachhilfe. Kinobesuche, ein Ausflüge und Sportvereine. Kinder kosten ganz schön viel Geld. Für Familien, die sich das nicht ohne Weiteres leisten können, gibt es seit 15 Jahren das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT.
Viele Familien kennen ihre Ansprüche nicht
Doch längst nicht alle Anspruchsberechtigten nutzen die Leistungen, sagt Stephan Panhans, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Thüringen: "Wir wissen, dass es von vielen Familien nicht in Anspruch genommen wird und das hat sehr oft damit zu tun, dass der Anspruch gar nicht bekannt ist. Also dass die Familien schlichtweg nicht wissen, was ihnen eigentlich zusteht."
Anspruch auf BuT-Leistungen haben junge Menschen, die selbst oder deren Familien eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Grundsicherung (SGB II),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Wohngeld oder Kinderzuschlag (KiZ)
Inanspruchnahme in Mitteldeutschland besonders gering
Diese Beobachtung bestätigt eine Analyse der Bertelsmann Stiftung. Beim Zuschuss für Schulbedarf etwa, der eigentlich automatisch an schulpflichtige Kinder in der Grundsicherung ausgezahlt werden sollte, liegt die Nutzungsquote dennoch nur bei 78 Prozent.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sogar darunter, erklärt Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik bei der Bertelsmann Stiftung: "Der Schulbedarf, der auch automatisch ausgezahlt wird, wenn Menschen zum Beispiel Grundsicherungsleistungen beziehen, der wird in Thüringen von 73 Prozent der Anspruchsberechtigten in Anspruch genommen, in Sachsen von 74 Prozent und in Sachsen-Anhalt von 76 Prozent“
Besonders niedrig ist die Inanspruchnahme bei den Leistungen für soziale Teilhabe. Hier liegen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen deutlich unter dem ohnehin niedrigen Bundesdurchschnitt von 18 Prozent, sagt Funcke: "Der wird in Thüringen nur von 10 Prozent der jungen Menschen zwischen 6 und 15 Jahren in Anspruch genommen, in Sachsen von 14 Prozent und in Sachsen-Anhalt von 13 Prozent."
Bürokratie erschwert die Anträge
Ein Grund dafür seien die bürokratischen Hürden, erklärt Funcke: "Leistungen müssen aufwändig beantragt werden. Auch da gibt es unterschiedliche Stellen – je nachdem, welche Hauptleistung bezogen wird – bei denen ich das dann beantragen muss. Das kann das Jobcenter oder das Sozialamt sein oder ich gehe über die Schule. Es ist ein wirklich total komplexes System, was noch dazu in jeder Kommune auch ein bisschen anders gestaltet ist."
Verbände empfehlen unbürokratische Lösung wie EC-Karte
Auch Stephan Panhans vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Thüringen hält die Strukturen für zu kompliziert. Verantwortlichkeiten seien zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt. Das helfe den Kindern nicht, sagt er und plädiert für unbürokratische Lösungen.
Jedes Kind solle mit der Einschulung oder schon vorher eine Art EC-Karte bekommen, auf die das Geld unbürokratisch und digital einsehbar geschickt werden könne, schlägt Panhans vor: "Die, die Anspruch haben, bekommen ein bisschen mehr staatliche Hilfen und die, die keinen Anspruch haben, können selber die Gelder draufpacken und davon wird zum Beispiel die Klassenfahrt oder Ähnliches bezahlt."
Einen ähnlichen Ansatz verfolgt bereits Leipzig. Dort gibt es eine Bildungskarte für Kinder mit teilhabe-Anspruch, über die Mittagessen in Schulen und Lernförderung abgerechnet werden können.