Trinkwasser in Ober-Mörlen wird teurer

Stand: 23.09.2026, 18:34 Uhr

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Ob der Fußweg oberhalb des Neubaugebietes in Richtung Vereinshallen und Rewe eine Beleuchtung bekommt, ist noch offen.

Ob der Fußweg oberhalb des Neubaugebietes in Richtung Vereinshallen und Rewe eine Beleuchtung bekommt, ist noch offen. © Annette Hausmanns

Die Gemeinde Ober-Mörlen erhöht die Wassergebühren ab Januar 2027. Auch die Schmutzwassergebühr steigt.

Ober-Mörlen – Einigkeit herrschte bei der jüngsten Parlamentssitzung rund um die Erhöhung von (Ab-)Wassergebühren in den entsprechenden Satzungen, das Bemühen um ein Fördermittelmanagement und die etwaige Beleuchtung des neuen Fußwegs am oberen Ende des Neubaugebietes. Demnach wird der Preis pro Kubikmeter Trinkwasser auf 4,26 Euro (vorher 3,96) angehoben. Beim Abwasser kommen eine Schmutzwassergebühr von 2,88 Euro (statt 2,40) pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch und eine Niederschlagswassergebühr von jährlich 0,62 Euro (statt 0,46) pro Quadratmeter versiegelte Fläche zusammen. Die neuen Satzungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Preiserhöhungen wurden mit hohen Investitionen in die Infrastruktur begründet.

Nachdem die Gemeinde eine halbe Stelle fürs Fördermittelmanagement eingerichtet, bislang aber nicht besetzt hat, soll nach dem Willen der Gemeindevertretung jetzt „Butter bei die Fische“ kommen. Parallel laufen sollen eine Stellenausschreibung und die Prüfung interkommunaler Zusammenarbeit bei der Sichtung von Fördermöglichkeiten. Ergebnisse sollen in der Parlamentssitzung am 3. November vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.

Auch die Prüfung einer möglichen Beleuchtung des neuen Fußweges entlang der Siemensstraße oberhalb des dritten Bauabschnitts auf der „Schießhütte II“ legten die Volksvertreter dem Gemeindevorstand in die Hand. Der möge sich mit der Bitte um Straßenlaternen an den Projektentwickler GEG wenden. Im unbefestigten Gelände entlang des Weges ließen sich aktuell noch gut Leitungen verlegen. Außerdem soll der Gemeindevorstand prüfen, wie der auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses erzeugte Strom nach Auslaufen der Einspeisevergütung Ende des Jahres verwendet werden kann und ob der Einbau eines Stromspeichers sinnvoll wäre.