Die USA wollen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag mit weitreichenden Sanktionen unter Druck setzen. Erstmals richtet sich das Vorgehen der Regierung von US-Präsident Donald Trump nicht nur gegen einzelne Richter und Ankläger, sondern gegen das gesamte Gericht. Die Maßnahmen könnten Bankverbindungen, Versicherungen und Geschäftsbeziehungen des Tribunals erheblich beeinträchtigen.
US-Außenminister Marco Rubio drohte sogar mit dem Ende der Institution. Zugleich räumt Washington den Mitgliedstaaten Zeit für Verhandlungen ein. Deutschland und sieben weitere Staaten haben sich bereits hinter den Strafgerichtshof gestellt. Welche Folgen haben die Sanktionen, und kann sich Europa dagegen wehren? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Was bedeuten die US-Sanktionen für den Strafgerichtshof?
Nach Angaben des US-Außenministeriums werden sämtliche Vermögenswerte des Gerichtshofs eingefroren, die sich in den USA befinden oder unter der Kontrolle amerikanischer Personen und Unternehmen stehen. Transaktionen mit dem Gericht sind grundsätzlich untersagt, sofern keine Ausnahmegenehmigung greift.
Das betrifft einen zentralen Teil der Infrastruktur des Tribunals. Banken könnten Geschäftsbeziehungen beenden, Versicherer ihre Leistungen einstellen und amerikanische Dienstleister die Zusammenarbeit einschränken. Auch internationale Zahlungen in US-Dollar können betroffen sein, insbesondere wenn sie über amerikanische Banken abgewickelt werden.
Der Strafgerichtshof beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 900 Mitarbeiter aus rund 100 Ländern. Sein Haushalt für 2026 beträgt knapp 197 Millionen Euro.
Allerdings bedeuten die Sanktionen gegen die Institution nicht automatisch, dass sämtliche Beschäftigten persönliche Einreiseverbote erhalten oder ihre privaten Kreditkarten verlieren. Solche Folgen können insbesondere einzelne Personen treffen, gegen die gesonderte Sanktionen verhängt wurden.
Warum gewähren die USA eine Frist von 180 Tagen?
Washington hat die Sanktionen am Freitag verhängt, gleichzeitig aber Ausnahmen geschaffen. Eine vom US-Finanzministerium veröffentlichte Generallizenz erlaubt bestimmte laufende Geschäfte zunächst bis zum 7. April 2027.
Dazu gehören Gehaltszahlungen, Krankenversicherungen, Mieten, Betriebskosten und Zahlungen der Mitgliedstaaten an das Gericht. Auch bestimmte Softwaredienste, Cloud-Angebote und Telekommunikationsleistungen sind durch eine gesonderte Genehmigung weiterhin erlaubt.
Die 180 Tage sind damit keine vollständige Aussetzung der Sanktionen. Sie sollen nach Darstellung des US-Außenministeriums den Vertragsstaaten Zeit geben, Fortschritte bei einer diplomatischen oder rechtlichen Lösung nachzuweisen. Washington kann die Genehmigung abhängig vom Verlauf dieser Gespräche anpassen.
Rubio erklärte, die USA hätten die Sanktionen bereits zuvor hinausgezögert, weil sie auf Zugeständnisse des Gerichts und seiner Mitgliedstaaten gehofft hätten. Diese seien jedoch ausgeblieben.
Kann das Weltstrafgericht trotz der Sanktionen weiterarbeiten?
Eine unmittelbare Schließung ist nicht zu erwarten. Der Gerichtshof hat sich bereits seit Monaten auf umfassende US-Sanktionen vorbereitet. Nach Informationen von Reuters stellte das Tribunal seine Bürosoftware von Microsoft-Produkten auf frei verfügbare Alternativen um. Auch für Bankdienstleistungen und Krankenversicherungen wurden neue Vereinbarungen getroffen.
Der Gerichtshof selbst verurteilte die neuen Maßnahmen als Angriff auf die internationale Rechtsordnung. Die Sanktionen zielten darauf ab, die Arbeit einer unabhängigen Justizinstitution zu behindern und ihre Beschäftigten einzuschüchtern, erklärte das Gericht am Freitag.
Gerichtspräsidentin Tomoko Akane versicherte, das Tribunal werde seinen Auftrag unabhängig und unparteiisch weiter erfüllen. Dazu benötigt es allerdings die Unterstützung seiner 125 Mitgliedstaaten.
Das Gericht verfügt über keine eigene Polizei und ist schon bei der Festnahme gesuchter Verdächtiger auf die Zusammenarbeit mit Staaten angewiesen. Sollten Regierungen diese Zusammenarbeit einschränken oder wichtige Unternehmen ihre Dienstleistungen einstellen, könnte dies Ermittlungen und Strafverfahren zusätzlich erschweren.
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Warum bekämpft Trump den Internationalen Strafgerichtshof?
Die USA gehören dem 2002 gegründeten Gericht nicht an. Die Trump-Regierung lehnt es ab, dass der IStGH unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Staatsangehörige von Nichtmitgliedstaaten ermitteln kann.
Bereits 2020 hatten die Richter Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan genehmigt. Dabei gerieten auch Angehörige der amerikanischen Streitkräfte und des Auslandsgeheimdienstes CIA in den Blick. Später konzentrierte die Anklagebehörde ihre Ermittlungen auf Verbrechen der Taliban und der Terrormiliz Islamischer Staat. Gegen amerikanische Staatsbürger laufen derzeit keine entsprechenden Strafverfahren.
Ein weiterer Konfliktpunkt sind die Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Joav Galant. Der Gerichtshof hatte sie im November 2024 wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen erlassen. Israel weist die Vorwürfe zurück.
Rubio bezeichnete den IStGH am Freitag als „Schurkengericht“ und erklärte, Trump werde eine Strafverfolgung von Amerikanern niemals zulassen.
Seine Drohung ging erheblich weiter: „Entweder der IStGH beendet seine Drohungen, oder wir beenden den IStGH.“ Die USA erwarteten zudem von ihren Verbündeten, das Gericht in seine Schranken zu weisen.
Bereits während Trumps erster Amtszeit hatte Washington einzelne Mitarbeiter des Gerichts sanktioniert. Sein Nachfolger Joe Biden hob diese Maßnahmen 2021 auf. Nach Trumps Rückkehr ins Weiße Haus wurden erneut Richter und Ankläger auf Sanktionslisten gesetzt.
Kann die Europäische Union das Gericht schützen?
Ein mögliches Gegenmittel ist die sogenannte Blocking-Verordnung der Europäischen Union. Sie wurde ursprünglich 1996 eingeführt, um europäische Unternehmen vor bestimmten Sanktionen anderer Staaten zu schützen.
Die EU-Kommission könnte den Anwendungsbereich der Blocking-Verordnung auf die neuen US-Sanktionen ausweiten. Europäischen Unternehmen wäre es dann grundsätzlich untersagt, die erfassten amerikanischen Sanktionsvorschriften zu befolgen. Ausnahmen müsste die EU-Kommission genehmigen. Zudem könnten betroffene Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
Ob dieser Schutz in der Praxis ausreicht, hängt allerdings auch davon ab, wie europäische Unternehmen auf mögliche Konflikte zwischen amerikanischen und europäischen Vorschriften reagieren.
Die EU-Kommission hatte bereits im Februar bestätigt, eine entsprechende Erweiterung der Verordnung zu prüfen. Diplomatische Lösungen hätten jedoch weiterhin Vorrang.
Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Großbritannien, Kanada und Japan stellten sich am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung hinter den Gerichtshof. Die acht Staaten kritisierten die amerikanischen Sanktionen und kündigten an, sich weiter für die Funktionsfähigkeit des Tribunals einzusetzen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem „finsteren Tag für das internationale Recht und die Idee einer regelbasierten Weltordnung“.
Warum kommen die Sanktionen ausgerechnet am Tag des Friedensnobelpreises?
Die Ankündigung aus Washington erfolgte nur wenige Stunden nach der Bekanntgabe des diesjährigen Friedensnobelpreises. Ausgezeichnet wurde die südafrikanische Juristin Navanethem „Navi“ Pillay, die von 2003 bis 2008 Richterin am Internationalen Strafgerichtshof war.
Das norwegische Nobelkomitee würdigte Pillays jahrzehntelangen Einsatz für das Völkerrecht und die Verfolgung schwerster internationaler Verbrechen. In seiner Begründung verwies es ausdrücklich auf den zunehmenden politischen Druck auf internationale Gerichte.
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Preisvergabe und den neuen Sanktionen ist nicht belegt. Die US-Regierung hatte entsprechende Maßnahmen gegen den gesamten Gerichtshof bereits seit Längerem vorbereitet.
Mit den neuen Sanktionen steht nun erstmals die Arbeitsfähigkeit der gesamten Institution auf dem Spiel. Entscheidend wird sein, ob die Mitgliedstaaten des Gerichtshofs dessen Finanzierung und technische Infrastruktur langfristig sichern können und ob die diplomatischen Gespräche innerhalb der kommenden sechs Monate Ergebnisse bringen.
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