Gleiches Recht für alle. Sondernutzung ist Sondernutzung, Außengastronomie ist Außengastronomie, ob in Eschersheim oder im Bahnhofsviertel. Oder doch nicht? Wenn Regeln nicht eingehalten würden, dann müsse es handeln, heißt es aus dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) in Frankfurt. Wo mehr Fläche für eine Terrasse eingenommen werde als genehmigt, wo unerlaubte bauliche Maßnahmen stattgefunden hätten mit dem Potential, Fußgänger und Behinderte einzuschränken: Da werde eingegriffen. So wie jetzt im Frankfurter Bahnhofsviertel, wo Wirten an der Kaiserstraße die Räumung ihrer Terrassen angedroht wurde.
Mehr Außenfläche heißt mehr Bewirtungsmöglichkeiten, eine schön gestaltete und solide umrandete Terrasse ist attraktiver als eine zugig-offene, entsprechend mehr Leute werden vielleicht Platz nehmen. Nicht unsere Sache, sagt das Straßenbau-Amt. Tatsächlich ist es nicht seine vordringliche Aufgabe, sich die wirtschaftlichen Interessen von Restaurantbetreibern zu eigen zu machen. Auch haben den Ausschlag für die Mahnbescheide Mitarbeiter des Ordnungsamts gegeben, die Verstöße festgestellt und weitergeleitet haben. Am Ende haben wohl alle korrekt gehandelt. Und doch wohnt der Angelegenheit eine bittere Note inne.
An der Kaiserstraße geht es um Terrassen, die überhaupt noch gepflegte Orte in einer Umgebung sind, wo der öffentliche Raum zunehmend verwahrlost wirkt. Seriöse Gastronomie und ihre Kundschaft schaffen ein wünschenswertes Stück Normalität in einem hochproblematischen Umfeld. Vorschriften engherzig auszulegen, ist dort das falsche Rezept.
Die Stadt muss ihre Kräfte bündeln, stärker, als sie das bisher schon getan hat. Straßenbauamt und Ordnungsamt mit den entsprechenden Dezernaten und alle anderen Akteure in Politik und Verwaltung müssen, was sie tun, besonders aufmerksam auf Plausibilität prüfen, wenn es das Bahnhofsviertel betrifft. Die Politik muss jetzt einen Rahmen schaffen, der rechtssicher den Belangen der Gastronomen Rechnung trägt, ohne zum Beispiel Barrierefreiheit preiszugeben. Satzungen kann man ändern, wenn der Wille dazu da ist. Zur Gastronomie im Bahnhofsviertel muss ein Runder Tisch eingerichtet werden. Gerne darf auch der Oberbürgermeister daran Platz nehmen.