Stand: 14.10.2026, 20:22 Uhr
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Das neue Pflegeneuordnungsgesetz schon im Januar kommen – doch für Judith P. bedeutet es das Aus für wichtige Entlastung. Eine betroffene Mutter im FR-Gespräch.
Frankfurt – Judith P. lebt in einer Kleinstadt in NRW. Ehemann, zwei Kinder, ein kleines Häuschen. „Alles ganz idyllisch, wie man es sich vorstellt“, sagt sie im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. Aber das Familienleben ist Tag für Tag eine Herausforderung. Ihre elfjährige Tochter hat eine neurologische Beeinträchtigung und benötigt ganztägige Begleitung. Judith P. geht nicht arbeiten, damit sie sich kümmern kann.

Körperlich ist ihre Tochter, Pflegegrad 2, nicht eingeschränkt. Man müsse sich ihr Handicap eher vorstellen, wie bei einer demenzkranken Person, schildert P. Das bedeutet: Hilfe beim Zähneputzen, Essen, bei den Hausaufgaben. „Man ist den ganzen Tag damit beschäftigt, dass ganz normale Alltagsdinge funktionieren.“ Allein sein kann die Elfjährige nicht.
PNOG-Entwurf entfacht große Sorgen bei pflegender Mutter – reine Zahlen täuschen über Probleme hinweg
Jetzt, da das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) durchs Kabinett gegangen ist, sind die Sorgen bei Judith P. groß. Mit der Reform könnte vieles wegfallen, was den Alltag überhaupt erst möglich gemacht hat.
Aktuell bekommt die Familie im Monat 347 Euro Pflegegeld, einen Entlastungsbetrag von 131 Euro und kann auf ein jährliches Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3539 Euro zurückgreifen. Hinzu kommen monatlich 42 Euro für Pflegemittel zum Verbrauch. Bei der Familie sind das zum Beispiel Lätzchen oder Desinfektionsmittel.
| Baustein | Heute | PNOG-Entwurf (ab 2027) |
|---|---|---|
| Pflegegeld → Entlastungsbudget | 347 €/Monat → 4.164 €/Jahr | 380 €/Monat → 4.560 €/Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 €/Monat → 504 €/Jahr | entfällt als eigene Leistung, ist jetzt im Entlastungsbudget enthalten |
| Entlastungsbetrag → Sozialraumbudget | 131 €/Monat → 1.572 €/Jahr | 300 €/Monat (unter 25 J.) → 3.600 €/Jahr |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege → Überbrückungsbudget | gem. Jahresbetrag 3.539 €/Jahr | 2.285 €/Jahr |
| Summe | ≈ 9.779 €/Jahr | ≈ 10.445 €/Jahr |
Diese Budgets werden ab Januar 2027 wohl ordentlich durcheinandergewürfelt. Aus dem Pflegegeld wird ein Entlastungsbudget, aus dem Entlastungsbetrag ein Sozialraumbudget, die Pflegemittel fallen weg und der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll durch ein Überbrückungsbudget ersetzt werden. Rein nominell steigt die Summe so von 9779 auf 10.445 im Jahr. Aber die Realität sieht anders aus.
Geld nur für Notfälle und Kurzzeitpflege: „Überbrückungsbudget können wir nicht nutzen“
Judith P. erklärt: Betreuung während Elternabenden, Arztbesuchen, Behördenterminen … Vieles, wofür P. die finanzielle Hilfe bislang dringend benötigte, ist im Überbrückungsbudget nicht vorgesehen. Es gilt nur für zwei konkrete Leistungen: ambulanten Pflegedienst-Notdienst in akuten Situationen und Kurzzeitpflege, sprich vorübergehende Unterbringung in einem Heim.
Akute Notfälle, für die ab dem kommenden Jahr 2285 Euro zur Verfügung stehen sollen, nehmen im Alltag der Familie nicht nur einen deutlich kleineren Teil ein, als die planbaren Termine. Die neu angedachten Angebote sind laut P. zudem entweder nicht zu bekommen oder unpassend. Nur Profis dürfen einspringen. Pflegedienste oder Alltagshelfer sind, so die Erfahrung der Mutter, fast immer ausgebucht. Alternativ gäbe es eine Kurzzeitpflege, also eine zeitweise Unterbringung in einem Heim. Ihre Tochter in ungewohnter Umgebung zwischen alte Menschen zu setzen, ist für P. allerdings keine Option. „Das System ist für Kinder überhaupt nicht geeignet“, klagt sie.
„Das Überbrückungsbudget können wir nicht nutzen“, stellt Judith P. fest. 2285 Euro sind quasi futsch, sie plant erst gar nicht damit. Bleiben 8160 Euro, 1619 weniger als vor der Reform. Bei 15 Euro pro Hilfsstunde brechen ganze 108 Stunden weg.
Wichtige Stützen würden wegbrechen: „Unsere Familie wird kollabieren, wenn die Reform so kommt“
Es geht aber nicht nur ums Geld. Das neue Sozialraumbudget soll nur noch für anerkannte Alltagsangebote und anerkannte Nachbarschaftshilfe genutzt werden dürfen. Damit steigt einerseits der Preis pro Hilfsstunde – es werden also effektiv noch weniger. Andererseits kann die Familie von Judith P. nicht mehr auf das Netzwerk zurückgreifen, das sie bislang unterstützte. Denn Nachbarn, Freunde, Bekannte konnten bislang über die Verhinderungspflege für ihre Unterstützung kompensiert werden. Diese unkomplizierte Möglichkeit soll wegfallen.
Künftig sollen sie eine Anerkennung als Nachbarschaftshelfer nachweisen. Jetzt bleiben keine zwei Monate, um alles neu zu organisieren. „Es fällt alles über den Haufen, eine Katastrophe“, sagt die Mutter unserer Redaktion.
Judith P. prophezeit: „Wir werden das nicht aushalten. Unsere Familie wird kollabieren, wenn die Reform so kommt.“ Schon jetzt komme das Geschwisterkind eigentlich zu kurz, Entlastung gibt es kaum.
Sozialraumbudget darf nicht angespart werden: Pflegender Mutter würde Wahlfreiheit genommen
Und dann ist da noch eine Neuerung, die die Flexibilität in der Planung erheblich einschränken wird: Das neue Sozialraumbudget darf, wenn es wie geplant kommt, nicht angespart werden. Wer die vollen 300 Euro zum Monatsende nicht ausgegeben hat, verliert den Rest (Use it or lose it, heißt das Prinzip). Viele Familien hatten Pflegegeld und Entlastungsbetrag in der Vergangenheit teils zurückgelegt, um größere Ausgaben – etwa eine Woche Urlaub von der Pflege – zu finanzieren. Familie P. hatte das Geld hingegen immer für stundenweise Entlastung über das Jahr verteilt. „Gerade diese Wahlfreiheit und Flexibilität ist so wichtig“, sagt Judith P.
Zwei Forderungen formuliert die Mutter aus NRW: Das Überbrückungsbudget sollte auch für selbst organisierte private Ersatzpflege genutzt werden können. Und niedrigschwellige Angebote müssen erhalten bleiben. „Es reicht nicht, dass theoretisch anerkannte Dienste oder Nachbarschaftshilfeangebote existieren. Wenn diese keine Kapazitäten haben, müssen Familien weiterhin selbst geeignete Personen finden und mit überschaubarem Aufwand qualifizieren können“, erklärt P., die sich damit kaum von den Forderungen von Sozialverbänden unterscheidet.
Auch Verbände kritisieren Plan für Pflegereform: „Es braucht Unterstützung, die wirklich greift“
Auch Fachleute haben das Thema bereits aufgegriffen. Der Verein „Wir pflegen e.V.“ sieht im geplanten Wegfall der niedrigschwelligen Leistungen einen Generalverdacht der Bundesregierung gegen Millionen Menschen und kritisiert, dass flexible Angebote dadurch wegfallen. „Angehörige müssen jeden Tag spontan ihren Alltag jonglieren, zwischen Pflege, Beruf und Familie. Dafür braucht es Unterstützung, die wirklich greift und die sie individuell und flexibel nutzen können. Genau diese Flexibilität nimmt ihnen der Entwurf“, bemängelt Vorstandsmitglied Sebastian Fischer. Bleibt zu hoffen, dass die nun von Gesundheitsminister Carsten Linnemann eingesetzte Pflegekommission diese Sorgen hört. (moe)