Verkehrsminister: Bund muss mehr für Regionalverkehr zahlen

Stand: 18.10.2026, 13:40 Uhr

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Trassenpreise im Schienenverkehr steigen 2027 kräftig

Verkehrsminister: Bund muss mehr für Regionalverkehr zahlen. (Archivbild) © Jens Büttner/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

Für die Nutzung des Schienennetzes zahlen Verkehrsunternehmen einen Trassenpreis. Der soll in den nächsten beiden Jahren kräftig steigen. Folge könnten Einschnitte im Nahverkehr sein.

Berlin/Kiel - Millionen Bahnreisenden drohen in den kommenden Jahren Einschnitte im Fahrplan und höhere Ticketpreise im Bahnverkehr. Wichtigster Grund sind stark steigende Gebühren, die Verkehrsunternehmen der Bahntochter DB InfraGo für die Nutzung des Schienennetzes zahlen müssen, die sogenannten Trassenpreise. Verkehrsminister der Bundesländer machen deshalb Front gegen die Bundesregierung, die sich aus ihrer Sicht der Verantwortung für einen funktionierenden Nahverkehr entzieht.

Verbindungen wurden bereits gestrichen - weitere Kürzungen drohen

„Die Lage im Nahverkehr bleibt ernst“, sagte Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Der Bund hat zu lange zugesehen, statt rechtzeitig für eine verlässliche Finanzierung zu sorgen.“ In Nordrhein-Westfalen würden 2027 wegen der Trassenpreise keine Züge abbestellt, sagte Krischer. „Aber klar ist: Das kann auf Dauer kein Land allein auffangen.“

„Wir müssen jetzt acht Prozent Steigerungen für das kommende Jahr auffangen. Das ist Geld, das keiner hat“, sagte der bayerische Ressortchef Christian Bernreiter (CSU) der „Bild“-Zeitung. „Nach 2028 kommen auch wir in Bayern in Schwierigkeiten.“ Bernreiter ist Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern, die sich am Mittwoch und Donnerstag im bayerischen Hohenschwangau trifft.

Christian Bernreiter

Bernreiter ist Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern © Pia Bayer/dpa

Schleswig-Holstein hatte schon vor zwei Jahren infolge gekürzter Zuschüsse des Bundes auf fast allen Linien Fahrten gestrichen und somit das Angebot um insgesamt 1,5 Prozent reduziert. „Vor zwei Jahren konnten wir die Abbestellungen noch auf verkehrsschwache Zeiten in der Nacht oder an Wochenenden beschränken“, sagte Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) der dpa. Lasse Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Länder aber auch noch mit den ausufernden Trassenpreisen allein, drohe bald ein Vielfaches an Abbestellungen.

Schleswig-Holstein legt Reformvorschlag vor

Schleswig-Holstein will mit einem Reformvorschlag die Länder bei der Finanzierung des kostspieligen Regionalverkehrs auf der Schiene entlasten. Wie aus einem der dpa vorliegenden Papier hervorgeht, sollen bestimmte Infrastrukturkosten der Bahn nicht länger über die Trassenpreise finanziert werden. Vor allem investitionsbedingte Kosten sollten stattdessen künftig aus dem Bundeshaushalt und nicht über steigende Trassenpreise finanziert werden.

Derzeit beglichen die Länder die Defizite, sagte Madsen. „Das ist doch dasselbe, als wenn ein Kneipenwirt neben Bier und Currywurst auch noch die Miete für seine Privatwohnung und das gewünschte Trinkgeld gleich mit auf die Rechnung schreibt - abhängig davon, für wie zahlungsfähig er seine Gäste hält. Und obwohl die Gäste nicht wissen, was ihre Zeche kosten wird, müssten sie obendrein schon Monate im Voraus einen Platz im Lokal reservieren.“

Claus Ruhe Madsen

Minister Madsen legt Vorschlag zur Neuregelung vor © Frank Molter/dpa

Madsens nordrhein-westfälischer Kollege Krischer nennt das bisherige Finanzierungssystem „bürokratischen Irrsinn“: Die Länder bekämen vom Bund Regionalisierungsmittel, die sie an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen weitergäben. „Die überweisen davon mehr als die Hälfte als Trassenentgelte über die DB InfraGo an den Bund zurück“, sagte Krischer der dpa. „Mir kann niemand erklären, warum wir in Deutschland Milliarden öffentlicher Mittel mit hohen Bürokratiekosten im Kreis pumpen.“

Kiel droht mit Bundesverfassungsgericht

Madsen verweist auf den 2016 im sogenannten Eisenbahnregulierungsgesetz verankerten politischen Konsens, wonach bei steigenden Trassenpreisen auch die Regionalisierungsmittel des Bundes im selben Ausmaß steigen. „Und genau dieser Grundkonsens ist seit März scheinbar Geschichte. Konsequenterweise müsste der Bund deshalb nun auch die Organisation des Schienenpersonen-Nahverkehrs wieder zurückbekommen.“

Zwar sei ihm bewusst, dass dies ohne eine Grundgesetzänderung nicht möglich ist. Es sei aber zumindest „diskussionswürdig, ob das Bundesverfassungsgericht nicht einmal überprüfen könnte, in welchem Ausmaß der Bund noch seinem grundgesetzlichen Auftrag für die angemessene Finanzierung des Nahverkehrs nachkommt“.

Die Minister der Länder berufen sich bei ihren Forderungen auf die Absichtserklärung der schwarz-roten Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag. Darin heißt es: „Das Trassenpreissystem reformieren wir.“ Zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werde die Finanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Allerdings sieht der Bund keinen Spielraum für mehr Geld. Bernreiter beklagte: „Leider stellt sich Berlin momentan taub. Wir fordern ein Gespräch mit dem Bundesfinanzminister. Dieser Gesprächswunsch wurde bisher abgelehnt.“

Gerichtsurteil löste die Debatte aus

Hintergrund des Konflikts ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der im März die sogenannte Trassenpreisbremse gekippt hatte, durch die die Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr von stark steigenden Trassenpreisen ausgenommen waren. Diese Schienenmaut fällt für die drei Verkehrsarten Güter-, Fern- und Regionalverkehr unterschiedlich hoch aus. Im Schienenpersonennahverkehr will DB InfraGo für 2027 ein Plus von 7,7 Prozent, 2028 sollen die Gebühren noch einmal kräftig steigen. dpa