„Verschlechterte sich dramatisch“: Taxler erblindet nach Augenarzt-Spritze – und klagt auf 142.000 Euro

Stand: 09.09.2026, 21:50 Uhr

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Korbinian Schussmann (69) gegen Munich Med GmbH wegen Forderung (Beim Augenarzt hat er eine Spritze bekommmen und ist seither auf einem Auge Blind) - Prozess am Landgericht München I. Lenbachplatz 7, am 9.09.2026Foto Sigi Jantz -b.a.-

Korbinian S. (69) klagt am Landgericht München I. © SIGI JANTZ

Weil Korbinian S. an einer Netzhaut-Erkrankung leidet, behandelte ihn sein Augenarzt mit Spritzen. Doch infolge einer Infektion erblindete der Taxler. Nun verklagt er seinen Arzt.

München – Nur noch drei Prozent sieht Korbinian S. (69) auf dem linken Auge – als Taxler kann er so nicht mehr arbeiten. Und verklagt nun seinen Augenarzt am Landgericht München I. Der nämlich hatte S. seit 2021 neun Spritzen direkt ins Auge verabreicht, um eine Netzhauterkrankung zu behandeln. Danach kam es aber zu einer folgenschweren Infektion, wie der Taxler vor Gericht erklärte.

Taxler erblindet nach Augenarzt-Spritze: Vor Gericht verlangt er Schmerzensgeld

„Nach der letzten Injektion im September 2022 verschlechterte sich der Zustand des linken Auges dramatisch, es erblindete fast vollständig. Räumliches Sehen ist nicht mehr möglich“, sagt Korbinian S. Ihm gehe es heute zwar wieder ganz gut. Doch sein Alltag sei völlig verändert: Autofahren ist gar nicht mehr möglich, Spazierengehen nur noch mit Einschränkungen. „Ich stolpere häufig“, sagt Korbinian S.

Korbinian Schussmann (69) gegen Munich Med GmbH wegen Forderung (Beim Augenarzt hat er eine Spritze bekommmen und ist seither auf einem Auge Blind) - Prozess am Landgericht München I. Lenbachplatz 7, am 9.09.2026Foto Sigi Jantz -b.a.-

Korbinian S. (69) verdeckt sein erkranktes Auge. © SIGI JANTZ

Mindestens fünf Mal musste er zwischenzeitlich notoperiert werden, weil sich die Netzhaut im entzündeten Auge abgelöst hatte – nach der Darstellung von Korbinian S. eine direkte Folge der Spritzen. 142.000 Euro Schmerzensgeld fordert S. nun über seine Fachanwältin Veronika Speicher von dem Augenarzt, da er angeblich nicht richtig aufgeklärt wurde über die Risiken der Behandlung.

Mediziner weist die Vorwürfe vor Gericht zurück

Der Mediziner weist die Vorwürfe jedoch zurück: „Die Spritzen mussten sein.“ Sonst hätte sich die Krankheit verschlechtert. Ohne Risiko sei die Behandlung jedoch nicht. Darüber sei Korbinian S. auch belehrt worden, wie der Richter aus den Behandlungsunterlagen folgerte. Die unangenehme Spritzen-Behandlung habe laut dem Mediziner stets in einem ambulanten OP stattgefunden. Schlimmstenfalls könne es dabei „zu einer Entzündung im Auge kommen“, hieß es im Gerichtssaal. Bei Korbinian S. war das leider passiert. Aber das Risiko „ist immer dasselbe“. In einer Fachsprechstunde sei das mit dem Patienten abgeklärt worden. Insgesamt drei Einverständniserklärungen hatte Korbinian S. dort unterschrieben, hieß es von den Beklagten.

Ein Urteil am Landgericht steht noch aus. Die Meinung eines Gutachters wird wohl maßgeblich zur Entscheidung beitragen, ob Korbinian S. dort Schmerzensgeld erhält. Dafür allerdings ist es notwendig, dass ein Behandlungsfehler klar nachgewiesen wird.