Wegen Auto-Attacke auf Demonstration in München - Lebenslang für islamistischen Anschlag

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Nach dem tödlichen Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München ist ein 25-jähriger Afghane zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert. Der Senat verurteilte ihn unter anderem wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 23 Fällen.

Der aus Afghanistan stammende Farhad N. habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Vorsitzende Richter sein Urteil. „Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen.“

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Der junge Mann war im Februar 2025 von hinten in die friedlichen Demonstranten gefahren. Dabei fügte er einer Frau und ihrer zweijährigen Tochter Verletzungen zu, an denen sie wenig später starben. Zahlreiche weitere Menschen wurden – teils lebensgefährlich – verletzt. Viele von ihnen leiden bis heute massiv physisch oder psychisch unter den Folgen der Attacke, manche sind weiterhin arbeitsunfähig.

„Auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“

„Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“, hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt.

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Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie. Zur Begründung nannten die Anwälte, dass ihr Mandant deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige – einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.

Quelle: dpa