Stand: 11.09.2026, 21:25 Uhr
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Bundeskanzler Merz warf der AfD vor, eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe anzustreben. Was folgt daraus? Ein Kommentar.
Berlin – Da kann Ulrich Siegmund noch so breit lächeln: Dass der Wahlsieger von Sachsen-Anhalt die Produktion von Rüstungsgütern in einen Zusammenhang mit der angestrebten Abschiebeoffensive der AfD bringt, offenbart die hässliche Fratze der Rechten. Aber es soll bitteschön keiner jammern. Die politischen Ziele der AfD sind bekannt. Wer blau wählt, nimmt ein „blaues Wunder“ in Kauf.

Friedrich Merz weiß das. Der Bundeskanzler wurde deshalb in dieser Woche im Bundestag besonders deutlich: „Sie propagieren hier ‚Remigration‘, was ja nichts anderes ist als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft, nichts anderes“, rief der Christdemokrat empört der Fraktion ganz rechts im Parlament zu. Die AfD will Merz nun wegen Verleumdung anzeigen. Getroffene Hunde bellen eben.
Wer A sagt, muss auch B sagen
Aber was folgt aus Merz‘ Vergleich? Ganz einfach: Wer A sagt, muss auch B sagen. Heißt: Wenn Merz seine Worte wirklich ernst gemeint hat und sie nicht allein dem Wahlschock aus Sachsen-Anhalt geschuldet waren, muss seine Regierung einen Verbotsantrag gegen die AfD beantragen. Ethnische Säuberungen sind unmenschlich. Sie sind nicht vom Grundgesetz gedeckt, also verfassungswidrig und -feindlich.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte 2017 das Verbot der NPD ab, weil die Partei zu klein und bedeutungslos war, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele erfolgreich durchzusetzen. Bei der AfD ist das ganz anders. Diese Partei ist mittlerweile so groß, dass es richtig wehtut.