Wer Bitcoin lange hält, zahlt bisher oft keine Steuern – damit könnte ab 2027 Schluss sein

Stand: 09.09.2026, 08:13 Uhr

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Für Krypto-Anleger könnte sich ab 2027 Entscheidendes ändern. Ein Entwurf aus dem Finanzministerium stellt einen beliebten Steuervorteil infrage.

München – Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen besitzt, hat bislang einen klaren Steuervorteil gegenüber klassischen Aktienanlegern. Wer seine Coins länger als ein Jahr hält, kann Gewinne beim Verkauf in der Regel steuerfrei kassieren. Damit könnte für neue Käufe ab 2027 Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf erarbeitet, der die steuerliche Sonderstellung von Kryptowerten abschaffen soll.

Bitcoin: Gewinne aus Kryptowährungen sind in Deutschland nach mehr als einem Jahr Haltedauer bislang in der Regel steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium plant laut Bericht neue Regeln für ab 2027 gekaufte Kryptowerte.

Bitcoin: Gewinne aus Kryptowährungen sind in Deutschland nach mehr als einem Jahr Haltedauer bislang in der Regel steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium plant laut Bericht neue Regeln für ab 2027 gekaufte Kryptowerte. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Nach dem Entwurf sollen Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen Kryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Statt der bisherigen Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft soll künftig die Abgeltungsteuer greifen. Sie beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das Vorhaben befindet sich allerdings noch in der Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung. Änderungen sind daher möglich.

Bitcoin-Gewinne sind bisher nach einem Jahr steuerfrei

Bislang werden Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 des Einkommensteuergesetzes behandelt. Das bedeutet: Wer seine Coins länger als zwölf Monate hält, kann Kursgewinne in der Regel steuerfrei realisieren – unabhängig davon, wie hoch sie ausfallen.

Wer innerhalb eines Jahres verkauft, muss Gewinne nur dann versteuern, wenn sie die Freigrenze von 1000 Euro pro Jahr überschreiten. Bleibt der Gewinn darunter, fällt keine Steuer an. Liegt er darüber, wird der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Diese Regel unterscheidet Kryptowährungen bislang deutlich von Aktien und Fondsanteilen. Dort gilt unabhängig von der Haltedauer die Abgeltungsteuer.

Ab 2027 soll Abgeltungsteuer auf Krypto-Gewinne gelten

Geht es nach dem Bundesfinanzministerium, soll dieser Sonderstatus fallen. Künftig sollen Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten der Abgeltungsteuer unterliegen. Die Haltedauer würde dann keine Rolle mehr spielen. Anleger könnten Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowerte also nicht mehr einfach ein Jahr halten und danach steuerfrei verkaufen.

Der geplante Systemwechsel soll zum 1. Januar 2027 gelten. Entscheidend ist aber ein weiterer Punkt: Nach den bislang bekannten Informationen soll die Reform nur Kryptowerte erfassen, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Bereits vorher erworbene Coins würden demnach weiter unter die bisherigen Regeln fallen. Für Anleger, die bereits länger investiert sind, wäre das ein wichtiger Bestandsschutz.

Automatischer Steuerabzug wohl erst ab 2028

Den automatischen Steuerabzug durch Kryptodienstleister sieht der Entwurf offenbar erst ab dem 1. Januar 2028 vor. Plattformen und Anbieter sollen damit Zeit bekommen, ihre technischen Systeme anzupassen. Für Anleger bedeutet das: Die Steuerpflicht könnte schon vorher greifen, die praktische Abwicklung über automatische Meldungen und Abzüge aber zeitversetzt anlaufen.

Das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Bundestag und Bundesrat haben über die Reform noch nicht entschieden. Deshalb ist der Entwurf noch kein geltendes Recht. Anleger sollten die Entwicklung dennoch genau verfolgen, weil sie Kaufentscheidungen, Haltedauer und Dokumentation ab 2027 erheblich beeinflussen könnte.

Kritik vom Bitcoin-Bundesverband

Die geplante Reform stößt auf geteilte Reaktionen. Der Bitcoin-Bundesverband kritisiert das Vorhaben scharf. Er verweist darauf, dass der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD das Ziel enthält, Steuern und Abgaben zu senken. Wenn nun ausgerechnet bei Bitcoin und Kryptowährungen eine neue Belastung vorbereitet werde, liege der politische Kniff aus Sicht des Verbands auf der Hand: Die Maßnahme solle nicht als klassische Steuererhöhung erscheinen, sondern als Akt der Steuergerechtigkeit und der Bekämpfung von Steuerkriminalität.

Die Kritik zielt auf den Kern der Debatte. Krypto-Anleger sehen die bisherige Ein-Jahres-Frist oft als bewusste Gleichbehandlung mit anderen privaten Wirtschaftsgütern wie Gold, Kunstwerken oder Oldtimern. Wird diese Regel abgeschafft, würde der Staat langfristige Krypto-Investments steuerlich stärker wie klassische Kapitalanlagen behandeln.

Befürworter sehen mehr Steuergerechtigkeit

Andere Stimmen begrüßen den Schritt. Joshua Krüger von der Schweizer Kryptohandelsplattform DFX bezeichnet die bisherige Steuerfreiheit nach zwölf Monaten als international eher untypischen Sonderweg. Die aktuelle Regelung führe aus seiner Sicht zu steuerlichen Verzerrungen und erheblichem administrativem Aufwand.

Eine Gleichstellung mit klassischen Finanzinstrumenten würde nach dieser Lesart die Planungssicherheit für Investoren erhöhen und die Transparenz verbessern. Für das Bundesfinanzministerium kommt ein weiterer Punkt hinzu: Kryptowährungen werden zunehmend als private Kapitalanlage genutzt und sind wegen ihrer hohen Liquidität eher mit klassischen Vermögensanlagen vergleichbar als mit sonstigen Wirtschaftsgütern.

Ministerium rechnet mit Mehreinnahmen

Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums würde die Reform ab 2028 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 160 Millionen Euro bringen. Bis 2031 sollen die Mehreinnahmen auf rund 350 Millionen Euro jährlich steigen. Im Verhältnis zum Bundeshaushalt wären das überschaubare Beträge. Für einzelne Anleger könnte der Unterschied aber erheblich sein.

Ein Beispiel zeigt die Wirkung: Wer Bitcoin heute nach mehr als einem Jahr Haltedauer mit 20.000 Euro Gewinn verkauft, zahlt darauf in der Regel keine Einkommensteuer. Würde derselbe Gewinn künftig unter die Abgeltungsteuer fallen, würden 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Für langfristige Krypto-Anleger wäre das ein echter Systembruch.

Kryptobörsen müssen Transaktionen melden

Unabhängig von der geplanten Reform hat sich die steuerliche Lage für Krypto-Anleger in Deutschland bereits verändert. Seit 2026 gelten neue Meldepflichten für Kryptodienstleister. Grundlage ist das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz, mit dem europäische Transparenzvorgaben umgesetzt werden. Anbieter müssen jährlich spätestens zum 31. Juli Daten für den jeweils vorangegangenen Meldezeitraum an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.

Meldezeitraum ist jeweils das Kalenderjahr. Die Pflichten sind erstmals für das Kalenderjahr 2026 zu erfüllen. Damit werden die ersten Meldungen für 2026 grundsätzlich im Jahr 2027 fällig. Ziel ist es, Steuerbehörden einen besseren Überblick über Kryptotransaktionen zu verschaffen und Steuerhinterziehung zu erschweren.

Anleger müssen Steuerdaten liefern

Auch Anleger selbst werden stärker in die Pflicht genommen. Kryptodienstleister müssen von Nutzern eine Selbstauskunft einholen, um deren steuerliche Ansässigkeit zu bestimmen. Wer die nötigen Informationen trotz Aufforderung und Mahnung nicht liefert, kann spätestens nach Ablauf von 90 Tagen an meldepflichtigen Transaktionen über den Anbieter gehindert werden.
Für Anleger bedeutet das: Die Zeiten, in denen Kryptogewinne nur schwer nachvollziehbar waren, gehen zu Ende. Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte kauft und verkauft, sollte Transaktionen, Anschaffungskosten, Verkaufszeitpunkte und Gebühren sauber dokumentieren. Das gilt unabhängig davon, ob die geplante Abgeltungsteuer-Reform am Ende unverändert beschlossen wird. (Quellen: Welt, Deutschlandfunk, Bundesfinanzministerium, Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz) (mare)