Stand: 16.07.2026, 21:27 Uhr
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Vier Späti-Betreiber ziehen am Dienstag vor das Verwaltungsgericht. Sie wollen erreichen, dass die Stadt das nächtliche Verkaufsverbot für Flaschenbier aufhebt.
Voriges Jahr am 3. August bekam Kiosk-Besitzer Aktham Madoor ein Schreiben vom Kreisverwaltungsreferat, das ihm keine Freude machte. „Der Verkauf von Flaschenbier wird täglich in der Zeit von 22 bis 5 Uhr untersagt“, lautete darin eine Anordnung. Begründung: „In der (...) Umgebung um Ihren Betrieb kam es zu Lärmbelästigungen der Nachbarn durch Personen, die sich in Ihrem Betrieb mit Flaschenbier (...) eindeckten.“
Bescheide sollen aufgehoben werden
Nicht nur Madoor und seinem Cafékiosk Schellingstraße flatterte so ein Bescheid ins Haus, sondern noch drei weiteren Kiosken: dem Bites and Delights (besser bekannt als Superschmarrn), dem Amalienkiosk und dem Café Kiosk Barer Straße. Sie alle haben im Herbst 2025 Klage gegen die Stadt eingereicht und verlangen, dass die Bescheide aufgehoben werden. Kommenden Dienstag steht die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht an. „Wenn wir wenigstens bis 0 Uhr Bier verkaufen dürften, wäre das ein Kompromiss“, sagt Madoor.

Fast 6000 Euro Miete sind fällig
Der Münchner mit Irakischen Wurzeln hat den Laden an der Schellingstraße erst vor 26 Monaten übernommen – fast von Beginn an hat er also Sorgen mit den Anordnungen der Stadt und den Beschwerden der Anwohner. Ein Bier-Verkaufsverbot ab 22 Uhr abends ist für ihn und seine Kollegen eine Katastrophe: „Meine Ladenmiete kostet mich fast 6000 Euro. Und ich mache zwischen 70 und 80 Prozent meines Umsatzes ab 22 Uhr! Wie soll ich die Miete zahlen, wenn mir mein Hauptumsatz wegbricht? Das wäre wirklich hart. Wir würden nichts mehr verkaufen.“

Müllansammlungen und Wildpinkeln
Der damalige Bürgermeister Dominik Krause (Grüne) setzte damals das Verkaufsverbot kurz nach den Bescheiden außer Kraft (wir berichteten). Doch der Ärger der Anwohner ist nicht von der Hand zu weisen. Immerhin war die Aktion des KVR Ergebnis einer Beschwerde mit mehr als 400 Unterschriften, die im Rathaus eingereicht wurde. Den Nachbarn der Partymeile im Uni-Viertel geht es nicht nur um Lärm: „Es wurde festgestellt, dass es zu (...) Müllansammlungen, insbesondere auch Glasscherben (...) sowie (...) zu Fällen von Wildpinkeln kam“, heißt es weiter im KVR-Brief an die Späti-Besitzer.

Spätis schließen zurzeit um 0 Uhr
Nach einer Gesprächsrunde im Juni mit OB Krause haben die Kiosk-Besitzer jetzt beschlossen, um 0 Uhr freiwillig zu schließen. Bier dürfen sie weiter nach 22 Uhr verkaufen, dafür müssen sie sich aber verpflichten, auf der Straße für Ruhe zu sorgen. Denn das KVR klagt: „Bei uns gehen weiter Beschwerden über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben und Müll auf Gehsteigen im Uni-Viertel ein.“ Krause: „Sollte bis Mitte Juli keine Veränderung spürbar sein, sind wir gezwungen, das Verkaufsverbot für Flaschenbier wieder ab 22 Uhr zu verhängen.“
Verwaltungsgericht-Urteil wäre anfechtbar
Nun geht es am Dienstag also vors Verwaltungsgericht. Fällt ein Urteil, wäre dagegen Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.