Die Gründung desInternationalen Strafgerichtshofs (IStGH) 2002 galt als Durchbruch bei der globalen Bekämpfung von Kriegsverbrechen, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Doch die Kritik aus Teilen Afrikas ist fast so alt wie der IStGH selbst: Immer wieder kommt der Vorwurf, das Gericht arbeite sich einseitig an Afrika ab. Zuletzt wurde sie wieder lauter - und gipfelte in einer regelrechten Austrittswelle.
Ende Juni brach auch der Tschadmit dem Gericht: Die Effektivität des IStGH sei "begrenzt und unausgewogen", ließ die Regierung verlauten. Im September 2025 waren es Mali, Burkina Faso und Niger, die den Rückzug aus dem Römischen Statut einleiteten mit dem Vorwurf, der IStGH sei ein neokolonialistisches Werkzeug des Westens. Die Austritte werden offiziell ein Jahr nach Bekanntgabe gültig.

Gleichzeitig steht der Internationale Gerichtshof im Fokus eines Skandals: Dem britischen Chefankläger Karim Khan werden sexuelle Übergriffe vorgeworfen, das Gericht suspendierte ihn von seinem Dienst. Khan selbst bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Justiz: Austritt oder Rechenschaftspflicht?
Die Austrittswelle aus dem IStGH gibt Anlass zur Sorge, sagt Attila Kisla, Leiter der Gruppe Internationale Justiz im Southern Africa Litigation Centre in Johannesburg.
Zumal einige dieser Länder eine angebliche Voreingenommenheit gegenüber Afrika als Grund für ihre Abwendung anführten. Kisla betont: "Es ist jedoch wichtig, sich daran zu erinnern, dass viele der Verfahren, insbesondere in der Anfangsphase, auf Eigenanträge afrikanischer Länder beruhten, die die Unterstützung des Gerichts suchten", sagte er gegenüber DW.
Senegal war 1998 weltweit der erste Staat, der das Römische Statut des Internationalen Gerichtshof unterzeichnete. Offiziell trat das Römische Statut 2002 in Kraft und der Gerichtshof nahm seine Arbeit auf. 125 Länder zählen heute zu den Vertragsstaaten. Davon sind 33 afrikanische Staaten, also rund 60 Prozent der afrikanischen Länder.

Der IStGH hat das Ziel, schwerste Straftaten nach dem Völkerrecht zu verfolgen und arbeitet nach dem sogenannten Komplementaritätsgrundsatz: Er kann nur dann tätig werden, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage sind, bestimmte Straftaten selbst zu verfolgen.
Allerdings hat laut Kisla die Tatsache, dass es keine nennenswerten Verfahren gegen Personen aus mächtigen Staaten oder westlichen Ländern gab, dem Image des Gerichts nicht geholfen. Zudem dürfe man das aktuelle politische Klima weltweit nicht außer Acht lassen: "Diese Austritte finden zu einer Zeit statt, in der die USA offen ihre Absicht bekundet haben, den IStGH aufzulösen, und beispiellosen Druck auf das Gericht und seine Unterstützer ausüben", so Kisla. Die USA sind selbst kein Mitgliedsstaat; allerdings könnten US-Bürger belangt werden, wenn ihnen Verbrechen auf dem Territorium von Mitgliedsstaaten vorgeworfen werden. Nach dem selben Prinzip hat der IStGH auch Haftbefehle gegen Wladimir Putin und Benjamin Netanjahu erlassen, obwohl weder Russland noch Israel selbst Vertragsstaaten sind.
In dieser politisch aufgeheizten Zeit sei die große Zahl afrikanischer Staaten, die weiterhin Vertragsparteien des Römischen Statuts sind, von entscheidender Bedeutung: "Ihre fortgesetzte Mitgliedschaft spiegelt eine bewusste Entscheidung wider, die internationale Justiz in einer Zeit zu verteidigen, in der der IStGH politischen Angriffen ausgesetzt ist."

Umgekehrt sendet laut Kisla jedoch auch jeder Verbleib imIStGH eine wichtige Botschaft aus: "Die Rechenschaftspflicht für Gräueltaten darf nicht von Politik oder Macht abhängen." Sie spiegele das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit wider und gewährleistet, dass Opfer und Überlebende weiterhin Zugang zur Justiz haben, wenn innerstaatliche Systeme versagen.
Kriegsopfer verlieren Schutz
Der Austritt der vier Sahel-Staaten ist für die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI)ein "Rückschritt für das Recht auf Gerechtigkeit der Bevölkerung der betroffenen Länder. Denn sie verlieren als Opfer von Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine letzte Instanz, wenn sie im eigenen Land keine Gerechtigkeit finden können", sagt Alice Banens, Rechtsexpertin im AI-Regionalbüro für West- und Zentralafrika in Dakar.
Auch sie bezeichnet diese Austritte als "Angriffe auf die Integrität des internationalen Systems und des Internationalen Strafgerichtshofs". Diese fügten sich in den größeren Kontext ein, in dem der IStGH Angriffen und Sanktionen seitens mehrerer Staaten ausgesetzt sei, die darauf abzielten, die Fähigkeit des IStGH zur Erfüllung seines Mandats zu schwächen.
Die Menschenrechtsorganisation fordert die bisher ausgetretenen Staaten auf - als erster afrikanischer Staat trat Burundi 2016 aus - mögliche Kritik innerhalb des Systems äußern, durch Diskussionen in der Versammlung der Mitgliedstaaten des Römischen Statuts.
Frühere Mitgliedsstaaten können ihre Entscheidung auch rückgängig machen: Zum Beispiel hatte Südafrika 2016 seinen Rücktritt aus dem Weltstrafgericht formal eingeleitet, im März 2017 jedoch gestoppt. Anlass war der Staatsbesuch des sudanesischen Präsidenten Omar al Baschir, gegen den ein Haftbefehl des IStGH wegen Kriegsverbrechen in Darfur vorlag. Die südafrikanische Regierung weigerte sich, ihn festzunehmen.
Mehr Strafverfolgungen außerhalb Afrikas
Auch heute noch herrsche laut Alice Banens die weit verbreitete Meinung, dass afrikanische Angelegenheiten die Agenda des IStGH dominieren. "Das entspricht schlichtweg nicht der Wahrheit", sagte sie gegenüber DW. "In den ersten Jahren der Tätigkeit des IStGH war dies zwar der Fall: Die meisten, wenn nicht sogar alle Ermittlungen betrafen die Lage in Afrika."

Heute fänden mehr aktive Ermittlungen außerhalb Afrikas statt als innerhalb des Kontinents, beispielsweise in Afghanistan, den Palästinensischen Gebieten, Venezuela, auf den Philippinen oder in der Ukraine, so Banens.
Überlegungen für einen Austritt einiger Staaten lauteten, der IStGH greife in innerstaatliche Prozesse und die nationale Aussöhnung ein, sagt Christopher Isike, Professor für Internationale Beziehungen an der Universität Pretoria. "Auch afrikanische Länder sowie Großmächte wie die USA, Russland und China, die keine Mitglieder sind und die Zuständigkeit des IStGH nicht anerkennen, haben dies als Grund für ihre Kritik angeführt", sagt er gegenüber DW.
Dennoch bietet der Gerichtshof in Den Haag laut Isike einen externen Mechanismus der Rechenschaftspflicht, wenn Länder anerkennen, dass den innerstaatlichen Justizsystemen die Unabhängigkeit oder der politische Wille fehlt, politische oder militärische Amtsträger strafrechtlich zu verfolgen.

Länder wie Uganda, die Demokratische Republik Kongo und in der Vergangenheit selbst Mali ersuchten laut Isike selbst um ein Eingreifen des IStGH, da ihnen die Kapazitäten zur Strafverfolgung der Täter fehlen. Dies schwäche das Argument, dass jedes Eingreifen des IStGH eine Einmischung von außen darstelle. "Diese Wahrnehmung einer selektiven Justiz ist der Hauptgrund für diese Denkweise."
Es gebe auch Regierungen, für die der Verbleib im IStGH ihr Engagement für Menschenrechte, demokratische Regierungsführung und internationales Recht signalisiere, so Isike: "Sie glauben, dass sie dadurch diplomatische Glaubwürdigkeit als Soft Power besitzen."
Bei der Debatte über Ungleichheit in der Justiz geht es für Isike um etwas Grundlegendes: Der Wettstreit um die internationale Ordnung. Dabei lehnten afrikanische Regierungen die internationale Justiz prinzipiell nicht ab, so Isike. "Sie wollen ein System, das universeller und einheitlicher ist und weniger Anlass zu Vorwürfen politischer Selektivität gibt."