Versteckte Frist bei der Witwenrente: Hinterbliebene verlieren Geld, ohne es zu merken

Witwenrente: Wer zu lange wartet, riskiert bittere finanzielle Einbußen

Stand: 24.07.2026, 06:53 Uhr

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Die Witwenrente wird nicht automatisch ausgezahlt – Hinterbliebene müssen sie aktiv beantragen. Wer zu spät handelt, verliert Geld. Das müssen Betroffene wissen.

München – Der Tod des eigenen Ehepartners ist ein emotionaler Einschnitt. Gerade in dieser schwierigen Zeit kann es für Angehörige herausfordernd werden, sich um bürokratische Angelegenheiten zu kümmern. Wer Anspruch auf Witwenrente hat, sollte jedoch wissen: Die Leistung wird nicht automatisch ausgezahlt. Und wer zu lange wartet, riskiert finanzielle Einbußen.

Eine Frau sitzt am Tisch vor ihrem Laptop.

Der Beginn einer Witwenrente richtet sich nicht allein nach dem Tod des Ehepartners. (Symbolbild) © Christin Klose/dpa

Auch bei der Hinterbliebenenrente gilt der Grundsatz: Ohne Antrag keine Zahlung. Witwen und Witwer müssen die Leistung aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Anspruch auf die Rente haben grundsätzlich Ehe- und Lebenspartner, die bis zum Tod und mindestens ein Jahr miteinander verheiratet beziehungsweise gemeinsam in einer Lebenspartnerschaft waren, erklärt die DRV. Eine Ausnahme gilt für Ehe- und Lebenspartner, die bei einem Unfall verstorben sind.

Rente für Hinterbliebene: Wann die Witwenrente beginnt

Der genaue Beginn der Witwenrente hängt davon ab, ob der Verstorbene im Sterbemonat bereits eine Rente bezogen hat. Gesetzlich geregelt ist das in Paragraf 99 Absatz 2 SGB VI. Nach Angaben der DRV ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:

  • Hat der Verstorbene im Sterbemonat bereits Rente erhalten, beginnt die Witwenrente grundsätzlich am ersten Tag des Folgemonats – vorausgesetzt, der Antrag wird rechtzeitig gestellt. Das Portal rentenbescheid24 ergänzt: Erfolgt der Antrag erst später, wird die Witwenrente nur für höchstens zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat nachgezahlt.
  • Hat der Verstorbene noch keine Rente bezogen, beginnt die Witwenrente bereits mit dem Todestag selbst. Auch in diesem Fall gilt die Frist der rückwirkenden Zahlung mit höchstens zwölf Kalendermonaten vor dem Antragsmonat.

Kleine und große Witwenrente: Wer bekommt was?

Die DRV unterscheidet allgemein zwischen der kleinen und der großen Witwenrente. Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene demnach, wenn sie jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgewindert sind noch ein Kind erziehen. Diese beträgt 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehe- oder Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Die große Witwenrente – mit einem höheren Leistungssatz – erhalten Hinterbliebene aktuell unter anderem dann, wenn sie mindestens 46 Jahre alt sind, ein Kind erziehen oder selbst erwerbsgemindert sind. Die Altersgrenze wird dabei seit 2012 schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben – maßgeblich ist jeweils das Todesjahr des Ehepartners. Für Todesfälle im Jahr 2026 liegt die Grenze konkret bei 46 Jahren und sechs Monaten. Die DRV hat dafür folgende Übersicht zusammengestellt:

TodesjahrMindestalter (Jahr)Mindestalter (Monat)
2025464
2026466
2027468
20284610
ab 2029470

Eine Ausnahme gilt beim Thema Kindererziehung: Hat das Kind eine Behinderung und kann nicht für sich selbst sorgen, erhalten Hinterbliebene die große Witwenrente unabhängig vom Alter des Kindes – also auch über die Volljährigkeit hinaus.

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Hinterbliebene sollten ihren Rentenbescheid sorgfältig prüfen

Wer den Antrag gestellt hat, sollte den anschließenden Rentenbescheid genau unter die Lupe nehmen. Fehler beim festgesetzten Rentenbeginn sind möglich. Betroffene sollten daher prüfen, ob der Verstorbene im Sterbemonat bereits Rente bezog – denn davon hängt ab, ob der Bescheid korrekt ausgestellt wurde und der richtige Betrag ausgezahlt wird. Bei Zweifeln ist eine fachkundige Überprüfung ratsam. (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, rentenbescheid24.de, SGB VI) (cln)