Auch zweites Opfer sagt nach Golfschläger-Attacke vor Gericht: „Ich will mich nicht erinnern“

Stand: 09.08.2026, 17:53 Uhr

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Göttinger Gerichtsmeile am Maschmühlenweg mit Amtsgericht und Landgericht. Hinweisschild.

Göttinger Gerichtsmeile am Maschmühlenweg mit Amtsgericht und Landgericht. Hinweisschild. © Kopietz, Thomas

Eine 27-Jährige sagt im Prozess um eine brutale Gewaltattacke in Elliehausen aus, sich an nichts zu erinnern. Ihr 35-jähriger Begleiter hatte drei Tage im Koma gelegen.

Göttingen – Im Prozess um eine brutale Gewaltattacke an einer Bushaltestelle im Stadtteil Elliehausen hat jetzt auch das zweite Opfer vor dem Landgericht Göttingen ausgesagt, sich angeblich an nichts erinnern zu können. Die 27-Jährige erklärte mehrfach, nicht mehr zu wissen, was damals passiert sei. Gleichzeitig ließ sie durchblicken, dass sie offenbar bewusst zu mauern schien: „Ich will mich nicht erinnern, um ehrlich zu sein“, sagte sie.

Bereits vor einem Monat hatte ihr 35 Jahre alter Begleiter, der damals lebensgefährlich verletzt worden war, eine ähnliche Aussage gemacht. Auch er gab vor Gericht an, keine Erinnerung an das damalige Geschehen zu haben. Auffällig daran ist, dass beide nach dem Vorfall bei ihren polizeilichen und richterlichen Vernehmungen noch konkrete Angaben zu der Tat gemacht hatten.

Juli 2025: 35-Jähriger wird durch Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt

Was war passiert? Der 35-Jährige war Mitte Juli 2025 durch massive Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt worden und ist seitdem auf einem Auge blind. In dem jetzigen Prozess sind zwei 34 und 26 Jahre alte Brüder als mutmaßliche Täter angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen auch versuchten Totschlag und schwere Körperverletzung vor. Die Angeklagten hätten den möglichen Tod des 35-Jährigen billigend in Kauf genommen.

Laut Anklage sollen die beiden mazedonischen Staatsangehörigen gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter den 35-jährigen Zeugen und dessen 27-jährige Begleiterin mit einem Besenstiel, einem Golfschläger und einer Holzlatte angegriffen haben. Zunächst soll der 34-jährige Angeklagte die 27-Jährige mit dem Besenstiel auf die rechte Wange und die Schulter geschlagen haben.

Die 27-Jährige sei durch den Schlag zu Boden gefallen und habe Hämatome erlitten. Danach hätten die Männer zu dritt auf den Kopf und die Gliedmaßen des 35-Jährigen eingeschlagen, bis der Besenstiel zerbrach und der Kopf des Golfschlägers vom Schacht abgebrochen war. Dann flüchteten die Männer in einem Auto.

Vor Gericht gab der 35-Jährige an, dass er drei Tage im Koma gelegen und allein 34 Einzelbrüche im Kiefer erlitten habe. Zum Tatgeschehen wollte er sich allerdings nicht äußern, angeblich hatte er keine Erinnerungen mehr daran. Gegenüber der Polizei hatte er dagegen noch die beiden Angeklagten als Täter benannt. Unter anderem sagte er aus, schon von weitem gesehen zu haben, dass der 24-Jährige einen Golfschläger dabeigehabt habe.

Opfer änderte seine zunächst gemachte Aussage

Dreieinhalb Monate nach dem Vorfall hatte er in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft seine ursprünglichen Aussagen revidiert. Stattdessen gab er nun an, dass die dritte Person ihn angegriffen habe. Die beiden Brüder hätten versucht, diesen Dritten zurückzuhalten. Das veranlasste den Vorsitzenden Richter zu der Frage, ob die Familie der Angeklagten ihn kontaktiert habe, ob er bedroht worden sei oder ob jemand auf andere Weise an ihn herangetreten sei. Der 35-Jährige gab an, sich auch daran nicht erinnern zu können. Auf die Frage, ob ihm jemand Geld angeboten habe, sagte er, dass er dies „dankend abgelehnt“ habe.

Auch die 27-Jährige wollte sich vor Gericht an nichts erinnern. „Keine Ahnung“, erklärte sie, als ihr der Vorsitzende Richter ihre damaligen Aussagen vorhielt. Sie erklärte ihre vermeintliche Erinnerungsschwäche mit angeblichen kognitiven Beeinträchtigungen durch Alkohol- und Drogenkonsum und gähnte dabei kräftig.

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Auch die 27-Jährige hatte bei ihren früheren Vernehmungen die beiden Angeklagten als Täter benannt. Beide hätten wiederholt auf ihren 35-jährigen Begleiter eingeschlagen. Kurz vor der Gewaltattacke habe jemand gerufen: „Habe ich dir nicht gesagt, ich werde dich umbringen oder dich ficken.“ „Das stimmt nicht“, sagte die Frau vor Gericht, was den Vorsitzenden Richter erstaunte und zur Frage bewegte: „Warum können Sie sich plötzlich daran erinnern?“

Die 27-Jährige hatte im November 2025 ebenfalls in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft ihre ursprüngliche Aussage revidiert und mitgeteilt, dass die unbekannte dritte Person der Schläger gewesen sei. Der Prozess wird Ende August fortgesetzt.