Behandlungsfehler durch den Arzt vermutet? Was Patienten beim Verdacht tun können

Die Operation oder der medizinische Eingriff sind vorbei, aber die Beschwerden sind noch da - oder sogar schlimmer als vorher. Viele Patienten denken dann sofort an einen Behandlungsfehler. Für sie beginnt damit oft erst eine schwierige Suche: Was ist passiert? Und wie lässt sich das klären?

Im Auftrag der Krankenkassen prüft der Medizinische Dienst, ob bei einer Behandlung etwas schiefgelaufen ist und dadurch ein Schaden entstanden ist. Am Donnerstag hat er die bundesweite Statistik für das vergangene Jahr vorgestellt. In knapp 3.100 geprüften Fällen bestätigten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden. In 97 Fällen führte er zum Tod oder trug wesentlich dazu bei. Insgesamt hatte der Dienst 11.735 Fälle geprüft und dazu Gutachten erstellt.

Gleichzeitig sagt der Medizinische Dienst selbst: Die Fälle zeigen nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens.

Vor allem, wenn Entscheidungen schnell getroffen werden müssen, birgt das Risiken für Fehler. Diese Erfahrung hat Dr. Thomas Axer gemacht, Mediziner und Geschäftsführer des Allgemeinen Krankenhauses Viersen. "Patienten, die notfallmäßig ins Krankenhaus kommen, (...) unter Umständen auch mit einer völlig unklaren Diagnose, sind störanfälliger und eher kritisch zu betrachten", sagt er im WDR-Interview.

Patienten mit geplanten Eingriffen kommen dagegen oft schon mit einer Diagnose ins Krankenhaus und können vor bestimmten Operationen eine zweite ärztliche Meinung einholen. Das senke aus Axers Sicht das Risiko, dass eine falsche oder zu weitreichende Therapie gewählt wird.

"Grundsätzlich macht natürlich ein Austausch Sinn zwischen den Krankenhäusern." Dr. Thomas Axer, Allgemeines Krankenhaus Viersen

Für Patienten ist allerdings oft kaum zu erkennen, ob eine Behandlung einfach nicht den erhofften Erfolg gebracht hat oder tatsächlich ein Fehler passiert ist. Genau deshalb lohnt es sich, bei einem Verdacht nicht vorschnell selbst ein Urteil zu fällen, sondern den Vorgang Schritt für Schritt zu klären. Diese Tipps können laut Fachleuten helfen, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Entscheidend ist der individuelle Fall eines Patienten.

Verdacht auf Behandlungsfehler: Das können Patienten tun

  1. Gespräch suchen: Der Medizinische Dienst empfiehlt, erstmal den behandelnden Arzt anzusprechen. So lässt sich meist klären, wie der Arzt den Behandlungsverlauf einschätzt und ob es eine medizinische Erklärung für die Beschwerden gibt.
  2. Unterlagen sichern: Patienten haben Anspruch darauf, ihre Patientenakte einzusehen und eine Kopie zu bekommen. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz sagt: "Es ist nicht so, dass Ärzte oder Krankenhäuser sagen können: Dann dürfen Sie nicht reinschauen. Genau umgekehrt: [Der Patient] hat den Anspruch darauf." Zusätzlich rät Brysch, den Behandlungsverlauf möglichst genau in einem Gedächtnisprotokoll festzuhalten.
  3. Krankenkasse einschalten: Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse um Unterstützung bitten. Diese kann den Medizinischen Dienst mit einem (für Patienten kostenlosen) Gutachten beauftragen. Das soll klären, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorlag und ob dieser den gesundheitlichen Schaden verursacht hat.
  4. Gutachterkommission nutzen: Auch die beiden Ärztekammern in NRW bieten außergerichtliche Verfahren an. Ihre Gutachterkommissionen arbeiten kostenlos und unabhängig. Das Gutachten kann Betroffenen anschließend helfen, begründete Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen.
  5. Rechtliche Hilfe prüfen: Bleibt der Verdacht bestehen oder geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld, kann ein Fachanwalt für Medizinrecht helfen. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Fehler passiert ist, sondern auch, ob er den Schaden verursacht hat.

Der schwierige Weg vom Verdacht zum Beweis

Genau an diesem Punkt wird es für viele Betroffene schwierig. Nach einem möglichen Behandlungsfehler kämpfen sie womöglich nicht nur um ihre Gesundheit, sondern sollen gleichzeitig Unterlagen sammeln und Ansprüche durchsetzen. "Die meisten haben dann keine Kraft", sagt Brysch.

Der Patientenschützer fordert deshalb: Wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass ein Behandlungsfehler den Schaden verursacht hat, soll nicht mehr allein der Patient den Beweis führen müssen. Außerdem brauche es ein zentrales Register für Behandlungsfehler. Sein Urteil über die bisherige Situation fällt deutlich aus: "Zurzeit ist das System weiterhin eine Blackbox."