Brüsseler Verpackungs-Irrsinn: Die EU macht den Kleinhändlern das Leben schwer

Die EU will weniger Verpackungsmüll. Das klingt zunächst vernünftig. Doch mit der neuen Verpackungs- und Abfallverordnung, kurz PPWR, droht ausgerechnet kleinen Unternehmen ein bürokratischer Albtraum. Was Brüssel als Kampf gegen Müll verkauft, wird für Kleinhändler und mittelständische Betriebe zum Wettbewerbsnachteil.

Seit Mittwoch gelten erste Vorgaben. Neue Lebensmittelverpackungen dürfen bestimmte Mengen sogenannter Ewigkeitschemikalien (PFAS) nicht mehr enthalten. In den kommenden Jahren kommen weitere Pflichten hinzu. Verpackungen sollen recyclingfähig werden, unnötiges Material soll verschwinden, Kennzeichnungen werden vereinheitlicht. Bis 2029 sollen bestimmte Pfand- und Rücknahmesysteme EU-weit ausgebaut werden.

Auf dem Weg zum Plastikverbot

Ab 2027 müssen Restaurants ihren Kunden ermöglichen, eigene Behälter für Take-away-Essen und Getränke mitzubringen. Ab 2028 müssen sie zusätzlich eine Mehrweg-Option anbieten. Ab 2030 soll ein Teil der Take-away-Angebote in wiederverwendbaren Verpackungen ausgegeben werden. Einwegverpackungen sollen damit zunehmend zurückgedrängt werden.

Einige Verpackungen werden ganz verboten. Ab 2030 sollen unter anderem kleine Portionspackungen für Kaffeemilch oder Zucker, Ketchup-Tütchen in der Gastronomie, Kunststoffnetze für Obst und Gemüse sowie Mini-Shampooflaschen verboten sein.

Brüssel kennt keine Bagatellgrenze

Noch problematischer ist die Bürokratie für kleine Händler. Wer Waren EU-weit verkauft, muss mit zusätzlichen Registrierungen, Gebühren und Nachweispflichten rechnen. Künftig sollen Unternehmen zudem einen Bevollmächtigten benennen, der ihre Verpackungspflichten im jeweiligen Zielland übernimmt. Tim Arlt vom Händlerbund warnt deshalb: „Was den Binnenmarkt stärken sollte, sorgt in der Praxis dafür, dass sich kleine Händler aus dem EU-Ausland zurückziehen.“

Genau darin liegt der Widerspruch: Die EU will Grenzen für den Handel abbauen und errichtet gleichzeitig neue bürokratische Hürden. Ein Konzern kann dafür eine Rechtsabteilung beschäftigen. Der Kleinhändler muss sich selbst durch ein immer komplizierteres Regelwerk kämpfen.

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