Brisante Vorwürfe im Fall Vincenz: Streit um externe Zusammenarbeit bei der Anklage

Der «Schattenstaatsanwalt» im Fall Vincenz: Haben die Ankläger unsauber gearbeitet?

Die Zürcher Staatsanwälte haben bei der Erarbeitung der Anklage einen prominenten Experten zugezogen. Beim Berufungsprozess vor dem Obergericht sorgt die Causa Donatsch für Ärger.

16.08.2026, 05.30 Uhr

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Der Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel vor dem Zürcher Obergericht: Er fordert für Pierin Vincenz eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Der Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel vor dem Zürcher Obergericht: Er fordert für Pierin Vincenz eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Andreas Becker / Keystone

In der ersten Woche des Berufungsprozesses gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und seine Mitangeklagten gibt es eine Konstante: Immer wieder ermahnt der Oberrichter Christian Prinz die Angeklagten und ihre Anwälte, lauter zu sprechen. Ihre Aussagen seien sonst im voll besetzten Gerichtssaal schlecht hörbar.

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Den meisten fällt das schwer. Selbst der einst so wortgewaltige Vincenz wird kleinlaut, wenn er dem Gericht seine umstrittenen Firmenkäufe und seine Spesenexzesse in Nachtklubs und Cabarets auf Kosten der Raiffeisen erklären muss.

Nur einer macht in den ersten Tagen der Berufungsverhandlung von seiner kräftigen Stimme Gebrauch: der Chefankläger Marc Jean-Richard-dit-Bressel. Je mehr er seinen Worten Gewicht verleihen will, desto lauter spricht er. Besonders, als die Rede auf Andreas Donatsch kommt: den Betreuer seiner Habilitationsschrift und Doyen der Zürcher Strafrechtslehre.

Ein «Schattenstaatsanwalt» arbeitete mit

Wie die «NZZ am Sonntag» vor zwei Jahren aufgedeckt hatte, tauschten sich der Chefankläger und Donatsch ab dem Frühjahr 2019 regelmässig über Entwürfe der Anklageschrift aus. Die Zusammenarbeit erstreckte sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr – ohne dass die anderen Parteien davon wussten.

Über die Zusammenarbeit ist im grossen Gerichtssaal des Zürcher Obergerichts diese Woche ein heftiger Streit entbrannt. Die Verteidiger eines der Beschuldigten beantragen deswegen gar die Einstellung des ganzen Verfahrens. Donatsch habe als «Schattenstaatsanwalt» an der Anklageschrift mitgearbeitet, ohne vom Gesetz dazu befugt zu sein. Laut ihnen ist es kein faires Verfahren mehr, und die gesamte Anklageschrift daher nichtig.

«Der Kampf um Fehlervermeidung ist nie unfair»

Als der Oberrichter Prinz wissen will, wie es denn um die Fairness des Verfahrens steht, platzt dem Chefankläger Jean-Richard der Kragen. Beim Beizug von Andreas Donatsch habe es sich um einen rein internen Vorgang der Staatsanwaltschaft gehandelt. Somit sei das Fairnessgebot in keiner Weise verletzt worden: «Der Kampf um die Fehlervermeidung ist nie unfair», schmettert er in den Saal und schiebt hinterher: «Unfair wäre es nur, wenn die Staatsanwaltschaft Fehler macht.»

Wer behaupte, die Staatsanwaltschaft sei zu dumm, um selbständig eine Anklage zu formulieren, befinde sich im falschen Film, so der Chefankläger weiter. Der Austausch habe lediglich der Qualitätskontrolle gedient. Für den Zeitraum seiner Arbeit habe Donatsch den Status eines temporären Mitarbeiters gehabt. Sämtliche ihn betreffenden Dokumente wurden daher in den internen Akten der Staatsanwaltschaft abgelegt. Zudem sei Donatsch dem Amtsgeheimnis unterstellt gewesen, so stellte Jean-Richard klar.

Doch genau das ist für die Verteidiger zu wenig nachvollziehbar. Für sie ist unklar, was Donatsch im Fall Raiffeisen genau gemacht hat und ob gar ein Grossteil der Argumentation der Anklageschrift von ihm stammt. Dem widersprechen dagegen Quellen, die der Staatsanwaltschaft nahestehen. Ein derart exzellenter Ankläger wie Jean-Richard brauche dafür niemand Externen.

Ein Professor mit exzellentem Ruf

Der 74-jährige emeritierte Rechtsprofessor geniesst einen exzellenten Ruf. Donatsch hat die akademischen Arbeiten von mehreren Anwälten, die im Berufungsverfahren involviert sind, betreut, genauso wie die Habilitationsschrift des Chefanklägers Jean-Richard. Neben diesen persönlichen Verflechtungen stellen sich für die Verteidiger auch Fragen nach möglichen Interessenkonflikten zum Fall Vincenz. Donatsch war zur fraglichen Zeit bei einer Anwaltskanzlei in Zürich als Konsulent tätig. Auf Anfrage der «NZZ am Sonntag» wollte er sich dazu jedoch nicht äussern.

Die Causa Donatsch ist nicht die einzige Kritik an der Arbeit der Ankläger. Das Zürcher Obergericht hat im Januar 2024 die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft für «zu ausschweifend» befunden und das erstinstanzliche Urteil des Zürcher Bezirksgerichts aufgehoben, bevor das Bundesgericht das Urteil wieder einsetzte und das Obergericht anwies, den Berufungsprozess durchzuführen.

Auch der Fall Donatsch wurde im November 2024 schon einmal vom Obergericht abgelehnt. Mittlerweile ist der Fall beim Bundesgericht. Vier der sieben Beschuldigten haben deswegen Ende 2024 Beschwerden eingereicht – auch die beiden Hauptbeschuldigten, Pierin Vincenz und Beat Stocker.

Sie wollen primär erreichen, dass der Chefankläger Jean-Richard und die anderen fallführenden Staatsanwälte in den Ausstand treten müssen. Da sich in den Akten nichts über die Zusammenarbeit findet, fordern sie zudem, dass das Bundesgericht das Obergericht anweist, die entsprechenden Dokumente auf den Tisch zu legen.

Heftige Debatte im Kantonsrat

Der Beizug eines externen Experten sorgt weit über den Fall hinaus für heftige Debatten: Selbst im Zürcher Kantonsrat verlangte eine dringliche Interpellation, die Justiz dürfe solche Kooperationen nicht unter Verschluss halten. Diese Meinung teilen auch andere Rechtsexperten, so etwa Niklaus Ruckstuhl, emeritierter Professor für Strafprozessrecht in Basel und Richter am Kantonsgericht Basel-Landschaft.

Grundsätzlich dürfen Strafverfolger externe Experten beiziehen. Ruckstuhl betont jedoch die Bedeutung der Waffengleichheit zwischen den Parteien: «Aus diesem Grund bestehen klare Regeln für den Beizug eines Gutachters durch die Staatsanwaltschaft.» Diese Informationen seien in den Verfahrensakten offenzulegen. «Die Beschuldigten müssen wissen, welchen Auftrag der Gutachter hatte und zu welchen Schlüssen er gekommen ist.» Zudem hätten sie ein Mitspracherecht bei der Auswahl.

Dass die Anklagebehörde temporäre Mitarbeiter zur Qualitätssicherung einbindet, entspreche dagegen nicht der gängigen Praxis, erklärt Ruckstuhl weiter. Nun muss das Bundesgericht darüber entscheiden. Dieses könnte die Kooperation mit Andreas Donatsch nicht als blosse Gutachtertätigkeit einstufen.

Umso wichtiger für Ruckstuhl ist daher ein Entscheid darüber, ob und in welcher Art solche Kooperationen überhaupt zulässig sind. «Dabei geht es um den Grundsatz, dass die Erstellung der Anklageschrift zu den nicht delegierbaren ureigenen Aufgaben einer Staatsanwaltschaft gehören soll.» Für Ruckstuhl ist dieses Prinzip wichtig für die Glaubwürdigkeit der Justiz.

Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz bei der Ankunft vor dem Zürcher Obergericht. Seit seiner Untersuchungshaft sind bereits über acht Jahre vergangen.

Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz bei der Ankunft vor dem Zürcher Obergericht. Seit seiner Untersuchungshaft sind bereits über acht Jahre vergangen.

Urs Flüeler / Keystone

Im Vincenz-Prozess steht viel auf dem Spiel: In seinem Plädoyer forderte der Chefankläger Jean-Richard harte Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren für den Ex-Banker und seine Mitangeklagten – deutlich mehr als die 3 Jahre und 9 Monate, die Vincenz in der ersten Instanz erhalten hat.

Gleichzeitig hängt die Causa Donatsch wie ein Schatten über der Arbeit der Staatsanwälte. Die Beschwerden beim Bundesgericht sind nach wie vor hängig. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Höchstgericht seinen Entscheid erst nach dem Urteil des Zürcher Obergerichts fällt.

Eine Kritik des Bundesgerichts an ihrer Arbeit dürfte ihnen wohl kaum gefallen – schon gar nicht in einem derart prestigeträchtigen Fall. Auf Anfrage der «NZZ am Sonntag» wollte sich die Staatsanwaltschaft dazu nicht weiter äussern.

Was das für Pierin Vincenz, Beat Stocker und die restlichen Beschuldigten bedeutet, ist unklar. Vor dem Zürcher Obergericht betonte der Richter Christian Prinz jedoch explizit, er wolle dem Bundesgericht in der Sache nicht vorgreifen.

Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»

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Im Zentrum des Berufungsprozesses steht die Frage, ob die gegen Pierin Vincenz verhängte langjährige Freiheitsstrafe gerechtfertigt ist oder nicht. Ab Montag plädieren die Verteidiger der weiteren Beschuldigten.

Am zweiten Tag des Berufungsverfahrens vor dem Obergericht wurde der ehemalige Bankchef befragt. Er wich konkreten Antworten aus und schob Schutzbehauptungen vor.

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