Ratgeber
Dienstfahrt mit dem Privatwagen: Muss ich mein Auto nehmen?
Kundenbesuch, Messe oder Fortbildung: Für manche Dienstfahrten braucht es ein Auto. Doch darf der Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte dafür ihren privaten Pkw einsetzen? Ein Arbeitsrechtler erklärt, was gilt.
Nicht jeder Arbeitgeber verfügt über einen eigenen Fuhrpark. Gerade außerhalb größerer Städte können öffentliche Verkehrsmittel zudem eine Dienstfahrt erheblich erschweren. Doch daraus folgt nicht automatisch, dass Beschäftigte ihr eigenes Auto einsetzen müssen.
„Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer in der Regel nicht dazu zwingen, sein privates Fahrzeug zu nutzen“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Grundsätzlich sei der Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Wird für die berufliche Tätigkeit ein Auto benötigt, muss demnach grundsätzlich ein entsprechendes Fahrzeug bereitgestellt werden.
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Privatauto für Dienstfahrten: Wann Beschäftigte zustimmen müssen
Der Arbeitgeber darf seine Beschäftigten allerdings fragen, ob sie ihren privaten Pkw für Dienstfahrten einsetzen möchten.
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Arbeitnehmer können dann selbst entscheiden, ob sie ihr Fahrzeug zur Verfügung stellen oder die Nutzung ablehnen.
Eine Ausnahme besteht, wenn bereits im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass der private Pkw für berufliche Fahrten eingesetzt werden muss. Dann ist diese Vereinbarung einzuhalten.
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Kosten und Unfallrisiko vorher klären
Wer einer Nutzung des eigenen Autos zustimmt oder einen Arbeitsvertrag mit einer entsprechenden Regelung unterschreibt, sollte die finanziellen und rechtlichen Fragen vorher klären.
Dazu gehört insbesondere, welchen Aufwandsersatz der Arbeitgeber zahlt und wie hoch das Kilometergeld ausfällt. Auch die Frage der Haftung bei einem Unfall sollte vor der ersten Dienstfahrt geklärt werden, rät Görzel.
Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). (dpa/mp)