Erklärt
Warum muss Pierin Vincenz wieder vor Gericht? Mit diesen sieben Punkten sind Sie im Fall Raiffeisen auf dem aktuellsten Stand
Am 10. August beginnt der Berufungsprozess gegen den früheren Topbanker und seine Mitangeklagten. Das Obergericht muss prüfen, ob die lange Freiheitsstrafe gegen ihn gerechtfertigt ist.
10.08.2026, 05.30 Uhr
5 Leseminuten

Da war er noch CEO der Bank Raiffeisen: Pierin Vincenz im Jahr 2011 am Hauptsitz in St. Gallen.
René Ruis / Keystone
Worum geht es in diesem Prozess?
In dem Prozess geht es um den spektakulärsten Fall von Wirtschaftskriminalität in der Schweiz der letzten Jahre. Angeklagt ist mit dem heute 70-jährigen Pierin Vincenz ausgerechnet jener Manager, der sich als aufrichtiger und volksnaher Gegenpol zu den abgehobenen Grossbankern von UBS und Credit Suisse inszenierte. Gemäss Anklage hat sich der frühere Chef der Genossenschaftsbank Raiffeisen illegal bereichert.
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Dabei soll Vincenz zusammen mit weiteren Angeklagten versteckte Beteiligungen an mehreren kleineren Unternehmen im Finanzbereich erworben haben. Als Chef von Raiffeisen sowie dem Kreditkartenanbieter Aduno soll er anschliessend die Übernahme dieser Firmen veranlasst haben. Durch diese Verkäufe konnte er Gewinne in Millionenhöhe erzielen, ohne die potenziellen Interessenkonflikte offengelegt zu haben.
Hinzu kommt der Vorwurf der Spesenexzesse. Worum geht es dabei?
Pierin Vincenz bezahlte Dutzende private Luxusausgaben über seine Firmenkreditkarte und deklarierte sie als geschäftliche Spesen. Dazu gehörten mehrere Reisen, teilweise im Privatjet, teure Nachtessen, Besuche im Rotlichtmilieu sowie etwa die Kosten für ein beschädigtes Hotelzimmer. Die Beträge summieren sich auf etliche hunderttausend Franken.

Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, Mitte, und sein Anwalt Lorenz Erni, links, betreten am Montagmorgen anlässlich der Berufungsverhandlung im Raiffeisen-Prozess das Zürcher Obergericht.
URS FLUEELER / KEYSTONE
Das Bezirksgericht Zürich sprach Vincenz im April 2022 schuldig. Wie lautete das Urteil?
Das Gericht verurteilte Vincenz in erster Instanz wegen Betrugs, der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Sein Geschäftspartner Beat Stocker, ehemaliger Chef von Aduno, erhielt eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Damit folgte das Gericht in den wesentlichen Punkten der Anklage durch die Zürcher Staatsanwaltschaft.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Vincenz und Stocker ihre Arbeitgeber arglistig getäuscht und ihre Treuepflichten verletzt hätten. Als Entscheidungsträger bei Raiffeisen und Aduno hätten sie die Firmenkäufe so gesteuert, dass es zu erhöhten Übernahmepreisen gekommen sei. Auf diese Weise hätten sie sich persönlich bereichert. Die Spesen von Vincenz spielten bei der Zumessung der Strafe dagegen eine untergeordnete Rolle.
Wie lauten die Argumente der Verteidigung?
Die Anwälte der Angeklagten betonten im Prozess vor dem Bezirksgericht, die gekauften Firmen seien für die Bank Raiffeisen und für Aduno strategisch sinnvoll sowie wirtschaftlich erfolgreich gewesen. Entsprechend sei bei den Arbeitgebern kein finanzieller Schaden entstanden. Zudem seien die bezahlten Preise marktgerecht gewesen und von den zuständigen Gremien bewilligt worden. Somit fehle die gesetzliche Grundlage für den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung oder des Betrugs.
Zudem argumentieren sie, es habe keine rechtliche Pflicht zur Offenlegung dieser privaten Beteiligungen bestanden. Im Weiteren habe der damalige Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen, Johannes Rüegg-Stürm, die Spesen von Pierin Vincenz visiert und genehmigt. Es handle sich daher höchstens um einen arbeitsrechtlichen Konflikt – nicht aber um eine Straftat wie Veruntreuung oder Betrug.
Welche rechtlichen Fragen stehen beim Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht im Fokus?
Unabhängige Experten wie der Berner Professor für Wirtschaftsrecht Peter V. Kunz beurteilten das Strafmass des Bezirksgerichts als hoch. Insbesondere muss das Obergericht in der Berufungsverhandlung prüfen, ob sich der strafrechtliche Vorwurf des Betrugs effektiv belegen lässt. Weil dazu eine arglistige Täuschung vorliegen muss, reicht das Verschweigen von Beteiligungen womöglich nicht aus, um diesen Tatbestand zu erfüllen.
Eine weitere Knacknuss für die Anklage bildet der Nachweis eines Schadens. Da die gekauften Unternehmen nicht an der Börse kotiert waren, kann der klassische Insiderhandel nicht geltend gemacht werden. Bei den Akquisitionen handelte es sich um nicht kotierte KMU, weshalb auch die Ausstandsregeln bei potenziellen Interessenkonflikten weniger klar geregelt sind.
Um trotzdem einen strafrechtlich relevanten Vorwurf erheben zu können, betrat die Zürcher Staatsanwaltschaft rechtliches Neuland. Die Anklage argumentierte damit, dass die Beschuldigten sogenannte Retrozessionen unterschlagen hätten. Entsprechend muss für Raiffeisen und Aduno auch kein direkter Schaden entstanden sein – stattdessen handelt es sich bei den Retrozessionen um einen entgangenen Gewinn.
Vor dem Urteil im Fall Raiffeisen hatte sich das Konzept der Retrozessionen auf das Bankgeschäft beschränkt. In einem Piloturteil aus dem Jahr 2018 hatte das Bundesgericht einen Vermögensverwalter verurteilt, der eine Vergütung durch die Depotbank nicht an seinen Kunden weitergeleitet hatte. Ob sich dieses Konzept ebenso auf weitere geschäftliche Bereiche übertragen lässt, gehört zu den entscheidenden Fragen in diesem Berufungsprozess.
Seit der Strafanzeige gegen Pierin Vincenz sind inzwischen mehr als acht Jahre vergangen. Weshalb ist der Fall noch immer nicht abgeschlossen?
Der Fall ist äusserst komplex. Allein die schriftlichen Untersuchungsakten füllen mehrere hundert Bundesordner. Zudem ringen beide Seiten, Anklage wie Verteidigung, mit harten Bandagen. So wurde Vincenz Anfang 2018 für über hundert Tage in Untersuchungshaft gesetzt – eine unüblich lange Dauer. Umgekehrt liessen die Verteidiger zahlreiche Dokumente versiegeln, was den Zugriff der Staatsanwälte auf wichtige Akten verzögerte.
Verlängert wurde das Verfahren ebenso durch das Zürcher Obergericht. Im Februar 2024 verfügte dieses, die Staatsanwaltschaft müsse die Anklageschrift wegen «schwerwiegender Verfahrensfehler» nochmals überarbeiten. Gerügt wurde insbesondere, die Anklage sei zu ausschweifend. Die fehlende Klarheit erschwere es den Beschuldigten, sich gegen die konkreten Vorwürfe zu verteidigen. Die Staatsanwaltschaft wehrte sich vor Bundesgericht gegen dieses Verdikt und erhielt recht.
Vor dem höchsten Gericht ist zudem eine weitere Beschwerde hängig, welche die Angeklagten eingereicht hatten. Sie bemängeln, die Staatsanwaltschaft habe unerlaubterweise einen emeritierten Zürcher Professor als externen Experten bei der Erarbeitung der Anklage beigezogen. Dafür habe jedoch keine rechtliche Grundlage bestanden, und zudem habe die Behörde dies in den Akten nicht offengelegt. Sollte das Bundesgericht diese Beschwerde stützen, müsste das Verfahren womöglich neu aufgerollt werden. Die Folge wäre eine weitere massive Verzögerung.
Was ist aus Pierin Vincenz geworden?
Den heutigen Wohnsitz hat Pierin Vincenz in seinem ehemaligen Ferienhaus im Kanton Tessin. Im Rahmen des Prozesses wurden seine Vermögenswerte in der Höhe von rund 20 Millionen Franken blockiert. Hängig sind zudem Betreibungen gegen ihn, welche das Vermögen bei weitem übersteigen. Zwei Villen in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Tessin wurden inzwischen verkauft.
Bis ein rechtsgültiges Urteil gegen Vincenz und seine Mitangeklagten vorliegt, dürfte es noch etliche Jahre dauern. Denn als letzte Instanz wird voraussichtlich das Bundesgericht angerufen. Sobald das Strafverfahren abgeschlossen ist, können auch die zivilrechtlichen Klagen mit Forderungen nach Schadenersatz behandelt werden.
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