Freiwillig früher in Pension? Wie das geht, was man bedenken sollte

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Freiwillig früher in Pension? Wie das geht, was man bedenken sollte

Wer nicht bis zur Regelpension voll durcharbeiten will, dem stehen diverse Möglichkeiten zur Verfügung. Von Altersteilzeit über Korridorpension bis zu Ersparnissen gibt es etliche Varianten – mit jeweils eigenen Besonderheiten

Bettina Pfluger Alexander Hahn

Ein älteres Paar spaziert Hand in Hand durch eine grüne Parklandschaft mit dichtem Blattwerk im Hintergrund.
Viele Menschen sehnen den Ruhestand herbei, den man unter gewissen Voraussetzungen auch schon vor der Regelpension antreten kann.

In der Arbeitswelt lassen sich – grob gesprochen – zwei Kategorien von Arbeitnehmern unterscheiden. Jene, die es kaum mehr erwarten können, endlich in Pension zu gehen und jene, die diesen Tag herbei fürchten. Oft liegt die Realität dazwischen: wenn etwa im Zuge von Sparmaßnahmen auch ältere Mitarbeiter abgebaut werden und man die Jahre bis zum offiziellen Pensionsantritt überbrücken muss – dann muss man sich oft schneller an mehr Freizeit gewöhnen, als einem lieb ist. Und dann gibt es noch jene, die gerne früher in den Ruhestand gehen würden. Zum Beispiel, weil der Partner diesen schon angetreten ist und man die Zeit gemeinsam verbringen möchte. Oder einfach nur, weil die Arbeitswelt zu hektisch geworden ist und man dieser entkommen möchte.

Wie kann man das aber angehen, damit man bis zum offiziellen Pensionsantrittsalter auch noch gut über die Runden kommt?

Altersteilzeit

Viele Arbeitgeber kommen auf die älteren Mitarbeiter zu und bieten diesen den Weg in die Altersteilzeit an. Wer gerne schon Arbeit reduzieren möchte, kann diesen Weg auch seinem Arbeitgeber proaktiv vorschlagen. Wird das Modell akzeptiert, kann die bisherige Arbeitsleistung um 40 bis 60 Prozent verringert werden. Wer weniger arbeitet, bekommt freilich aber auch weniger Geld. Neben dem Arbeitsentgelt gibt es aber auch einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem Entgelt der vergangenen zwölf Monate vor der Altersteilzeit und dem Entgelt, das im gleichen Zeitraum bei entsprechend verringerter Arbeitszeit gebührt hätte.

Der Arbeitgeber bezahlt die Sozialversicherungsbeiträge jedoch weiter wie bisher. Das heißt, dass die Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Arbeitszeit erhalten bleibt. Für die Höhe der späteren Pension ist das ein wichtiger Baustein, denn die Altersteilzeit wirkt sich damit nicht negativ auf die Höhe der späteren Pensionszahlungen aus.

Die Regierung hat die Regelung für die Altersteilzeit zuletzt aber angepasst. Die Dauer der Altersteilzeit wird in mehreren Schritten von fünf auf maximal drei Jahre verkürzt. Im Jahr 2026 sind noch 4,5 Jahre in Altersteilzeit möglich, 2027 sind es vier Jahre und 2028 nur noch 3,5 Jahre. Ab dem Jahr 2029 beträgt die Höchstdauer der Altersteilzeit nur noch drei Jahre. Ein Antritt ist dann frühestens drei Jahre vor der Erfüllung der Voraussetzungen für die Korridorpension bzw. dem Regelpensionsalter möglich. Nebenbeschäftigungen sind in der Altersteilzeit nicht mehr erlaubt.

Wie sich die Altersteilzeit individuell auswirkt, kann berechnet werden. Die Arbeiterkammer hat dazu einen Rechner entwickelt, der bei der Entscheidung helfen kann, ob man diesen Weg gehen möchte.

Korridorpension

Die Korridorpension ermöglicht einen vorzeitigen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter. Das Geburtsjahr entscheidet darüber, wer diesen Weg wann antreten kann. Für Personen, die bis 31. Dezember 1963 geboren sind, gilt: Wer 62 Jahre ist und 480 Versicherungsmonate gesammelt hat, kann darüber nachdenken. Für Personen, die ab 1. Jänner 1964 geboren sind, gilt die neue Regelung: Seit Jänner 2026 steigt das Antrittsalter schrittweise auf 63 Jahre und 504 Versicherungsmonate. Frauen können erst ab Jänner 2030 in die Korridorpension in Anspruch nehmen.

Die bisherigen Anspruchsvoraussetzungen (62 Jahre, 480 Versicherungsmonate) gelten weiter, wenn eine Altersteilzeit bereits vor dem 16. Juni 2025 begonnen wurde, oder zum 16. Juni 2025 bereits Überbrückungsgeld (§ 13l Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz) bezogen wird. Ebenfalls gelten die alten Bedingungen, wenn vor dem 16. Juni 2025 Überbrückungsgeld zuerkannt wurde.

Aber Achtung: Es gibt hier Abschläge, die es zu berücksichtigen gilt. Diese betragen bei der Pensionshöhe pro Jahr 5,1 Prozent. Jedoch ist ein Zuverdienst erlaubt bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (551,10 Euro pro Monat). Die Pensionsversicherungsanstalt hat auch zu diesem Thema eine Broschüre erstellt.

Zeiten nachkaufen

In Österreich kann man nach wie vor Pensionszeiten nachkaufen. Was hierbei angerechnet wird, ist genau geregelt. Am häufigsten werden Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten nachgekauft. Das geht für Zeiten ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Nachgekauft werden können Zeiten, in denen man nicht pflichtversichert war (etwa während einer Ausbildung).

Der Preis für den Nachkauf richtet sich nach der aktuellen Höchstbeitragsgrundlage. Bei einer Antragstellung im Kalenderjahr kostet ein einziger Schul-, Studien- bzw. Ausbildungsmonat 1.580,04 Euro, zeigen Unterlagen der Pensionsversicherung Österreich. Ein volles nachgekauftes Studienjahr schlägt somit mit fast 19.000 Euro zu Buche. Dafür gibt es einen steuerlichen Vorteil: Die Kosten für den Nachkauf können vollständig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Auszahlung Lebensversicherung

Durch eine vom Arbeitnehmer ausgehende Kündigung kann der Ruhestand ebenfalls früher angetreten werden, wenn man es sich leisten kann, die Zeit bis zur Pension finanziell zu überbrücken. Hier kann die Auszahlung einer Lebensversicherung helfen. Diese Auszahlung erfolgt in der Regel steuerfrei oder begünstigt, sofern gewisse Laufzeiten und Altersgrenzen eingehalten werden. Der genaue Ablauf, die steuerliche Behandlung sowie die dafür nötigen Schritte hängen stark davon ab, ob der Vertrag vorzeitig gekündigt wird oder das reguläre Vertragsende erreicht ist.

Beim Vertragsende der klassischen Lebensversicherung bekommt man die garantierte Versicherungssumme ausbezahlt, bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung den Fondswert.

Es hängt jedoch davon ab, wann man seine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Denn der Garantiezins (für klassische Lebensversicherungen) wurde von der Finanzmarktaufsicht (FMA) in den vergangenen Jahren schrittweise auf Null gesenkt. Ob sich mit dem Ertrag daher ein längerer finanzieller Engpass durchtauchen lässt, sollte man vorab gut berechnen. Hier kann auch der Betreuer bei der jeweiligen Versicherung helfen.

Abfertigung neu

Wer gekündigt wurde oder sein Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst hat, kann auch auf die Abfertigung neu zugreifen. Diese ist als Baustein und Vorsorge für die Pension gedacht und soll Altersarmut verhindern. Wer im Laufe seiner Karriere daher erwerbslos wird, sollte nach Möglichkeit die Abfertigung nicht angreifen. Wer kurz vor der Pension steht und eine Überbrückung benötigt, kann auch einen Blick auf dieses Konto werfen.

Die Regierung hat auch die Möglichkeit geschaffen, das Geld aus der Abfertigung neu in eine Pensionskasse zu übertragen. Damit kann der Betrag auch verrentet werden. Statt einer einmaligen Auszahlung erfolgt eine monatliche Zusatzpension.

Ersparnisse aufbrauchen

Wenn man schon vorgesorgt und einen mehr oder weniger großen Batzen Geld auf der hohen Kante hat, kann damit mitunter einen gewissen Zeitraum bis zur Regelpension überbrücken. Für die Entnahme aus dem Ersparten gibt es die sogenannte Vier-Prozent-Regel, damit das Kapital trotz regelmäßiger Entnahme nicht dahinschmilzt. Es besagt, dass man pro Jahr eben vier Prozent entnehmen kann, woraus sich eine einfache Rechnung ergibt: Pro 100.000 Euro auf der hohen Kante kann man jährlich 4000 Euro entnehmen – was jedoch nur 333 Euro pro Monat entspricht. Man sollte also doch entsprechend mehr angespart haben, um auf diese Weise über die Runden zu kommen. Damit das Kapital trotz der Entnahmen nicht abschmilzt, sollte es nach Steuern eine Verzinsung von zumindest 4,1 Prozent erzielen – was wohl realistisch nicht mit Sparprodukten möglich ist, sondern nur bei einer riskanteren Veranlagung.

Zudem gilt es folgende Punkte zu beachten: Werden Wertpapiere, etwa aus einem Sparplan auf einen Weltaktien-ETF, verkauft, fallen 27,5 Prozent Wertpapier-KESt auf realisierte Kursgewinne an. Dazu kommt, dass die Aktienmärkte nicht immer so gut gelaunt sind wie in den vergangenen Jahren und mitunter auch eine jahrelange Flaute möglich ist. Zur Einordnung: Für Investierende aus der Eurozone hat der bekannte Weltaktienindex MSCI World seit Anfang der 1970er fast acht Prozent pro Jahr eingespielt. Mit weniger risikoreichen Finanzinstrumenten wird es allerdings schwer, nach Steuern die für die Vier-Prozent-Regel erforderliche Verzinsung zu erzielen.

Bei den vierprozentigen Entnahmen handelt es sich aber ohnedies nur um eine Daumenregel, wenn man das Kapital erhalten will. Ist man bereit, es auch aufzubrauchen, fällt die mögliche Entnahme je nach Depotgröße, Rendite und Anlagehorizont unterschiedlich aus. Mit diesem interaktiven Rechner kann man ermitteln, wie viel man sich auszahlen kann, und wie schnell das Vermögen dadurch voraussichtlich geschmälert wird.

Wenn man den Job verliert

Dazu kommt mit der Sozialversicherung ein weiterer heikler Punkt in der finanziellen Lebensplanung. Lebt man als Privatier, kann man sich selbst bei der ÖGK versichern, wofür derzeit monatlich 565,25 Euro anfallen. Anders ist die Lage hingegen, wenn man als unselbstständig beschäftigte Person den Job verliert und Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat. Allerdings erhalten Menschen, die ihr Dienstverhältnis selbst gekündigt oder den Job aufgrund eigenen Verschuldens verloren haben, in der Regel in den ersten vier Wochen ab Ende der Beschäftigung kein Arbeitslosengeld. Passiert dies im fortgeschrittenen Alter, wenn man wenige Jahre vor der Regelpension steht, sind die Aussichten am Arbeitsmarkt für die meisten Personen düster, einen auch nur halbwegs gleichwertigen Job zu ergattern. Man ist zwar weiterhin sozialversichert, allerdings auch dazu verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Geringfügig dazuverdienen kann man allerdings nur noch unter gewissen Voraussetzungen. Nämlich, wenn davor schon 26 Wochen zusätzlich geringfügig gearbeitet wurde oder wenn die Person über 50 Jahre alt und langzeitarbeitslos ist, also mehr als 365 Tage. Wenn man Arbeitslosengeld bezieht, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des privaten Vermögens – man kann also das Ersparte auch zur Überbrückung der Joblosigkeit bis zur Regelpension verwenden. Der Grundbetrag des täglichen Arbeitslosengeldes beträgt nämlich nur 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens. Endet der Bezug des Arbeitslosengeldes wird bei der darauffolgenden Notstandshilfe für die Berechnung allerdings auch das Einkommen berücksichtigt, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, geringfügiger Beschäftigung oder auch Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, also etwa Zins- und Kapitalerträge.

Das AMS weist darauf hin, dass es spezielle Programme und Förderungen für Personen ab 50 Jahren bis zur Pensionierung entwickelt hat. Etwa 13 Prozent des Förderbudgets sind demnach im Vorjahr an Personen über 55 Jahre gegangen, also rund 172 Millionen Euro. Dazu kommt mit der "Aktion 55+" eine zusätzliche Zweckwidmung für Personen über 55 Jahre in der Höhe von 50 Millionen Euro. Dadurch sei es gelungen, heuer im ersten Halbjahr mehr als 10.000 Personen über 60 Jahre wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Pensionskonto als Basis

Für alle genannten Varianten, die freiwillig eingeschlagen werden, gilt: Man sollte es sich genau überlegen und wirklich gut durchrechnen, ob man sich den früheren Gang in die Pension leisten kann und möchte. In jedem Fall sollte vorher auch das Pensionskonto als Basis herangezogen werden. Denn mit dem Übergang in die Regelpension erfolgt dann auch ein finanzieller Einschnitt. Bausteine wie eine Lebensversicherung oder die "Abfertigung neu" sollten diesen Einschnitt abfedern. Diese im Vorfeld schon aufzubrauchen, kann daher auch ein Risiko sein und sollte im Fall wohlüberlegt werden. (Bettina Pfluger, Alexander Hahn, 24.8.2026)

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