Prozess gegen Rechtsextremisten: Haftstrafen im Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle"

Urteil gegen rechtsextremes Netzwerk

Hohe Haftstrafen gegen "Letzte Verteidigungswelle"

Von t-online, afp, dpa

Aktualisiert am 05.08.2026 - 13:16 UhrLesedauer: 2 Min.

Die rechtsextreme Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" plante tödliche Anschläge. Nun erging in Hamburg ein Urteil gegen Mitglieder des Netzwerks.

Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" hat das Hanseatische Oberlandesgericht Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt.

Die sieben verhängten Haftstrafen nach Jugendstrafrecht reichten von zwei Jahren und vier Monaten bis zu fünf Jahren. Ein Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei Angeklagte wurden auch wegen Rädelsführerschaft verurteilt. Laut der Vorsitzenden Richterin stellten die Taten den Versuch dar, "Chaos herbeizuführen". Die Bezeichnung "braune Kinderzimmer" sei "durchaus passend gewählt", sagte sie.

Netzwerk richtete sich gegen Migranten und Andersdenkende

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft plante die Gruppierung potenziell tödliche Anschläge auf Flüchtlinge und politisch Andersdenkende. Einige der Beschuldigten verübten demnach bereits erste entsprechende Taten – etwa einen nächtlichen Brandanschlag auf ein bewohntes Kulturzentrum in Altdöbern im Oktober 2024 sowie eine nächtliche Pyrotechnikattacke auf eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln in Thüringen im Januar 2025.

Verletzte gab es dabei nicht, was den Ermittlern zufolge teils aber nur Zufällen zu verdanken war. Bereits geplant war demnach ein weiterer Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg in Brandenburg. Festgenommen wurden einige der Angeklagten im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen. Die Beschuldigten waren zum damaligen Zeitpunkt zwischen 14 und 21 Jahre alt.

Das Oberlandesgericht Hamburg ist unter anderem auch für Staatsschutzdelikte aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Der Prozess fand aufgrund des Alters einiger Beschuldigter unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für die Urteilsverkündung galt das jedoch nicht.