Hitzefalle Mietwohnung: Ministerin will Recht auf Klimaanlage für Mieter stärken
Stand: 20.08.2026, 14:10 Uhr
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Für Hitzeschutzmaßnahmen brauchen Mieter oft die Zustimmung des Vermieters. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will die Regeln nun prüfen.
Berlin – Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, werden viele Mietwohnungen schnell zur Hitzefalle. Für Mieter ist es bislang allerdings oft schwierig, ihre Wohnungen wirksam vor der Hitze zu schützen: Der Einbau einer fest installierten Klimaanlage oder außenliegender Sonnenschutz greift häufig in die Bausubstanz ein und ist deshalb in der Regel nicht ohne Zustimmung des Vermieters möglich. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nun prüfen, ob das Mietrecht an dieser Stelle praxistauglichere Lösungen braucht.

Der Rheinischen Post sagte Hubig: „Auch die klassische Rechtspolitik kann einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten.“ Sie könne sich beispielsweise vorstellen, Mietern den Einbau von Klimaanlagen oder Sonnenblenden zu erleichtern. Wenn Hitzeschutz mit baulichen Veränderungen an der Wohnung verbunden sei, sei das bislang gar nicht so einfach. Für Mieter und Vermieter brauche es klare und praktikable Regelungen, sagte die Ministerin.
Hitzeschutz in Mietwohnungen: Hubig will Hürden für Klimaanlagen senken
Konkrete Gesetzentwürfe oder Einzelheiten zu einem möglichen Anspruch nannte Hubig bislang nicht. Bei ihrem Vorstoß geht es zunächst darum, die rechtlichen Hürden für Hitzeschutzmaßnahmen in Mietwohnungen zu senken. Im Blick sind dabei etwa fest installierte Klimaanlagen, Sonnenblenden oder Sonnenmarkisen. Wie weit ein möglicher Anspruch von Mietern reichen könnte und unter welchen Voraussetzungen Vermieter künftig ihre Zustimmung erteilen müssten, ist noch offen.
Der Vorstoß stößt bei Mieter- und Eigentümervertretern auf unterschiedliche Reaktionen: Während der Deutsche Mieterbund Hubigs Pläne begrüßt und schnelle gesetzliche Verbesserungen fordert, lehnt Haus & Grund zusätzliche Ansprüche für Mieter ab. Statt das Mietrecht weiter auszuweiten, sollten zunächst die bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, erklärte der Eigentümerverband.
Hubig will Hitzeschutz zur Gemeinschaftsaufgabe machen – Mieterbund fordert 26-Grad-Grenze
Darüber hinaus brachte Hubig auch eine Änderung des Grundgesetzes ins Spiel, um die Klimaanpassung stärker zu verankern. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur pocht die Ministerin darauf, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu verankern. Dadurch könnte der Bund Länder und Kommunen dauerhaft beim Hitzeschutz unterstützen. Derzeit liegt die Zuständigkeit für den Hitzeschutz in erster Linie bei den Ländern und Kommunen. Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.
Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes braucht es zudem eine klare gesetzliche Regelung für Mieter, deren Wohnungen dauerhaft von starker Hitze betroffen sind. Nach Angaben der Rheinischen Post verlangte Verbandspräsidentin Melanie Weber-Moritz unter anderem eine gesetzliche Höchsttemperatur von 26 Grad Celsius für Wohnräume. Bei einer dauerhaften Überschreitung müsse ein Mietmangel anerkannt werden. Außerdem sollten Mieter einen leicht durchsetzbaren Anspruch auf wirksame Maßnahmen wie Markisen oder eine Außenbeschattung erhalten.
Hitzeschutz sorgt für Streit: Haus & Grund warnt vor Eingriffen in Eigentümerrechte
Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke warnte der Rheinischen Post zufolge, Hitzeschutz dürfe nicht zum „Einfallstor“ werden, um Eigentümerrechte schrittweise auszuhöhlen. Über bauliche Veränderungen müsse grundsätzlich der Eigentümer mitentscheiden. Mieter und Vermieter sollten im Einzelfall klären, welche Lösung technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar sei.
Eine gesetzliche Höchsttemperatur für normale Mietwohnungen gibt es bislang nicht. Ob hohe Temperaturen einen Mietmangel darstellen, hängt vom Einzelfall ab. Ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme – etwa den Einbau einer Klimaanlage – besteht für Mieter derzeit grundsätzlich nicht.
Klimaanlage auf dem Balkon: Für Mieter gelten andere Regeln als für Eigentümer
Mobile Klimageräte dürfen Mieter in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters aufstellen, sofern sie keine baulichen Veränderungen vornehmen und keine unzumutbaren Störungen verursachen. Anders sieht es bei fest installierten Split-Klimaanlagen, Markisen und außenliegenden Sonnenschutzsystemen aus. Dafür sind meist Eingriffe in Fassade, Fensterrahmen oder Balkon erforderlich. Solche Maßnahmen benötigen grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Ist er der Eigentümer, muss dann zusätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt werden.
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, wie unterschiedlich die Rechtslage für Eigentümer und Mieter ist. Die Karlsruher Richter entschieden am 17. Juli 2026 in einem Verfahren, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich verlangen können, dass die Gemeinschaft den Einbau eines Klima-Splitgeräts auf dem Balkon gestattet. Voraussetzung ist, dass andere Eigentümer dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Allein die mögliche Lärmbelästigung reicht für eine Ablehnung nicht aus. Vor dem Einbau ist jedoch weiterhin ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft nötig. Für Mieter gilt das Urteil nicht. Sie benötigen für eine fest installierte Klimaanlage grundsätzlich weiterhin die Zustimmung ihres Vermieters.
Extreme Hitze fordert Tausende Todesopfer – Hitzeschutz wird zur politischen Aufgabe
Hubigs Vorstoß kommt nach einem Sommer, in dem extreme Hitze vielerorts für erhebliche gesundheitliche Belastungen gesorgt hat. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts gab es in Deutschland bis zum 2. August 2026 rund 12.500 hitzebedingte Sterbefälle. Die Zahl ist modellbasiert und kann sich durch Nachmeldungen noch verändern.
Hitze wird nur selten als alleinige Todesursache auf einem Totenschein vermerkt. Das RKI ermittelt die Zahl deshalb anhand von Sterbefall- und Wetterdaten. Besonders gefährdet sind ältere Menschen sowie Personen mit Vorerkrankungen. Der Bedarf an wirksamem Hitzeschutz in Wohnungen dürfte damit auch rechtspolitisch weiter an Bedeutung gewinnen. Ob aus Hubigs Vorstoß tatsächlich eine Änderung des Mietrechts wird, ist offen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor.
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Klimaanlagen stark gefragt: Lange Wartezeiten und hohe Kosten erschweren den Hitzeschutz
Nach Angaben von Fachverbänden und Herstellern ist die Nachfrage nach Klimatechnik derzeit so hoch, dass viele zertifizierte Fachbetriebe stark ausgelastet sind. Wer jetzt eine Klimaanlage einbauen lassen möchte, muss daher mit längeren Wartezeiten rechnen – freie Termine gibt es häufig erst im Herbst oder später.
Hitzeschutz kann für Mieter zudem teuer werden. Eine fest installierte Klimaanlage kostet inklusive Einbau meist mehrere tausend Euro. Für ein Gerät, das einen Raum kühlt, veranschlagt der ADAC etwa 2000 bis 5000 Euro. Bei mehreren Räumen können die Kosten auf bis zu 8000 Euro steigen. (Quellen: Rheinische Post, BR24, Deutsche Presse-Agentur, Robert Koch-Institut, ADAC) (jal)