Stand: 17.08.2026, 18:22 Uhr
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Der AfD-Politiker Martin Sichert darf vorerst nicht bei der Landratswahl in Friesland antreten. Das Verwaltungsgericht sieht keinen offensichtlichen Fehler bei der Entscheidung des Wahlausschusses.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem AfD-Politiker den Weg zur Landratswahl im Landkreis Friesland endgültig versperrt – zumindest vorerst. Martin Sichert wollte per Eilantrag durchsetzen, doch noch zur Abstimmung am 13. September zugelassen zu werden. Die Richter lehnten das ab.
Der Kreiswahlausschuss hatte Sicherts Kandidatur zuvor mit Mehrheit abgelehnt. Die Begründung: Der AfD-Politiker gebe keine hinreichende Garantie dafür, jederzeit hinter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stehen. Vorausgegangen war eine Einschätzung des niedersächsischen Innenministeriums, das als Kommunalaufsicht Erkenntnisse des Verfassungsschutzes eingeholt und an den Kreiswahlleiter weitergeleitet hatte.
Sichert hatte hilfsweise beantragt, dass der Wahlausschuss vor der Wahl erneut über seine Zulassung entscheidet. Auch das wies das Gericht zurück.
Gericht: Keine offensichtlichen Fehler im Verfahren
Die Kammer machte deutlich, dass Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren berühren, grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren kontrolliert werden können. Eine gerichtliche Überprüfung bereits vor der Abstimmung sei nur in sehr engen Grenzen zulässig. Einen so schwerwiegenden Fehler, der die spätere Ungültigkeit der Wahl nach sich ziehen könnte, erkannte das Gericht nicht.
Die Richter stellten zudem klar, dass die Entscheidung des Wahlausschusses nicht allein auf Sicherts AfD-Mitgliedschaft, seinem Amt als Kreisvorsitzender oder seinem Bundestagsmandat beruhe. In die Bewertung seien auch zahlreiche öffentliche Äußerungen und Aktivitäten eingeflossen, die ihm persönlich zugerechnet werden.
Ausschuss-Mitglieder waren nicht an Landesbewertung gebunden
Auch einen Verfahrensfehler bei der Entscheidung des Wahlausschusses konnte das Gericht nicht erkennen. Die Mitglieder des Ausschusses seien ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Einschätzung des Landes für sie nicht bindend gewesen sei. Darüber hinaus habe Sichert die Gelegenheit erhalten, zu den gegen ihn vorgebrachten Punkten Stellung zu nehmen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Sichert hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen. (esa/dpa)